Antrag: Sofortiger Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Landesregierung wird aufgefordert, der Empfehlung des Bundesministeriums des Innern vom 08.05.2007 folgend einen sofortigen Abschiebestopp gemäß §60a Aufenthaltsgesetz für in Niedersachsen lebende Flüchtlinge aus Sri Lanka zu erlassen.

Begründung

Abschiebungen nach Sri Lanka sind angesichts des dort herrschenden Bürgerkriegs mit den damit verbundenen massiven Einschnitten in die Freiheits- und Menschenrechte nicht mehr zu verantworten. Nachdem der seit Jahren schwelende Bürgerkrieg im März 2007 eskalierte, haben die Menschenrechtsverletzungen in erheblichem Maße zugenommen. Zivilisten sind davon nicht ausgenommen und neben dem Norden und Osten des Landes sind inzwischen auch der Süden und Westen betroffen, so dass es in Sri Lanka keine inländische Fluchtalternative mehr gibt. Seit dem Jahr 2006 sind 4.000 Gewaltopfer zu verzeichnen. Hinzu kommen Hunderttausende intern Vertriebene, davon allein 300.000 Bürgerkriegsflüchtlinge in den letzten Monaten. Hilfsorganisationen warnen vor einer humanitären Katastrophe.

Nachdem die Niederlande und die Schweiz einen Abschiebestopp bereits im März 2007 verhängt hatten, hat auch das Bundesministerium des Innern im Mai den Bundesländern diesen Schritt empfohlen. Niedersachsen verweist stattdessen die Abzuschiebenden auf ein Asyl- bzw. Asylfolgeverfahren oder ein Verfahren zur Feststellung von Abschiebungshindernissen. Damit werden Verantwortlichkeiten auf die Bundesebene abgewälzt und schnell wirkende, verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen unterlassen. Mit einem Abschiebestopp nimmt das Land seine Verantwortlichkeit wahr und nutzt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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