Antrag: Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Seit 2011 sind die Krankenkassen laut § 65b SGB V zur Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung verpflichtet. Der entsprechende Auftrag dazu wird alle fünf Jahre durch den GKV-Spitzenverband vergeben, der jedoch keinen Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Den Zuschlag für die erste Förderperiode hat der Trägerverbund der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) erhalten, hinter dem der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. stehen. In Niedersachsen betreibt die UPD zwei Beratungsstellen in Hannover und Göttingen.

Aufgabe der unabhängigen Patientenberatung ist es laut § 65b SGB V, Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren und zu beraten, mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu verbessern und Problemlagen im Gesundheitswesen aufzuzeigen. Dieser Aufgabe kommt die UPD der Begleitforschung zufolge umfänglich nach. So hat bspw. der Hinweis der UPD auf eine gesetzliche Lücke beim Krankengeld zu einer Gesetzesänderung und in der Folge zu Mehrausgaben für die Krankenkassen geführt. 

Den Zuschlag für die kommende Förderperiode hat kürzlich der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis erhalten, der ein großes Call-Center betreibt und auch mit Krankenkassen und Pharmakonzernen zusammenarbeitet.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  1. sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Patientenberatung auch weiterhin unabhängig, neutral und kostenfrei bleibt und eine vergleichbare regionale Erreichbarkeit gewährleistet ist.
  2. sich für eine Änderung der Vergabemodalitäten in § 65b SGB V einzusetzen, mit dem Ziel, dass Ausschreibungsverfahren und Mittelvergabe an eine unabhängige Institution übergehen, die nicht selbst Gegenstand der Beratungstätigkeit ist. 

Begründung

Das derzeitige Vergabeverfahren macht das Konfliktpotential deutlich, welches das Verhältnis zwischen GKV und Patientenberatung birgt: die GKV ist per Gesetz zur Finanzierung einer Patientenberatung verpflichtet, darf jedoch keinen Einfluss auf deren Inhalt nehmen. Die Vergabe der Mittel ermöglicht ihr dennoch einen gewissen Einfluss auf die Arbeit der Patientenberatung. Diese wiederum ist abhängig von den Zuwendungen der GKV, die ihrerseits nicht selten Gegenstand der Beratungsanfragen ist. Diese Umstände gefährden die Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenberatung in erheblichen Maße. Eine Änderung des Sozialgesetzbuches V ist daher sinnvoll und notwendig, um die Vergabemodalitäten dergestalt zu verändern, dass Ausschreibungsverfahren und Mittelvergabe künftig von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden.

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