Antrag: Sicherheit niedersächsischer Atomanlagen bei vorsätzlichen Flugzeugabstürzen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 02.03.2004
Sicherheit niedersächsischer Atomanlagen bei vorsätzlichen Flugzeugabstürzen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Atomanlagen müssen – solange sie vorhanden sind – die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen, um Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Atomenergie und den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu schützen. Neue Erkenntnisse und Erfahrungen müssen berücksichtigt werden, um die Sicherheit kontinuierlich zu erhöhen.
Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben die Sicherheitslage verändert. Ein Szenario wie der gezielte Absturz eines vollbetankten Passagierflugzeuges auf Atomanlagen liegt nun nicht mehr im Bereich des so genannten Restrisikos. Die Untersuchung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) zu terroristischen Flugzeugabstürzen auf deutsche Atomkraftwerke, die eine Grundlage für notwendige weitere anlagenspezifische Untersuchungen liefert, liegt seit über einem Jahr vor. Sie ist den Länderaufsichtsbehörden und den jeweiligen Anlagenbetreibern bekannt. Die GRS-Untersuchung zeigt den dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung der Sicherheitsstandards ggfs. bis hin zum Abschalten von Reaktoren. Bis heute ist die niedersächsische Atomaufsicht hier jedoch untätig geblieben. Anlagenbetreiber, Länder und Bund sind gleichermaßen verantwortlich für die Sicherheit der deutschen Atomanlagen und damit in der Pflicht zum Handeln. Wenn die Betreiber ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, müssen Bund und Länder dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen.
Angesichts der veränderten Sicherheitslage ist auch eine neue gesellschaftliche Debatte über die Gefahren der Atomenergienutzung an der Zeit. Insofern sind sowohl die erfolgte Veröffentlichung einer Zusammenfassung der vertraulichen GRS-Studie als auch der Vorstoß des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz, die fünf ältesten und gefährdetsten deutschen Atomkraftwerke vorzeitig stillzulegen, zu begrüßen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
den Landtag darüber zu informieren, welche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit niedersächsischer Atomanlagen seit dem 11. September 2001 ergriffen wurden und welche weiteren Maßnahmen für erforderlich gehalten werden;
unverzüglich auf Grundlage der GRS-Studie anlagenspezifische Untersuchungen durchführen zu lassen, um die konkreten Auswirkungen eines Absturzes von Verkehrsflugzeugen auf die niedersächsischen AKW Unterweser, Grohnde und Emsland beurteilen und Schadensminderungspotenziale ermitteln zu können;
das Atomkraftwerk Unterweser, bei dem schon der Absturz eines kleineren Verkehrsflugzeuges möglicherweise zu katastrophalen Folgen führt, vorsorglich vom Netz zu nehmen, bis die anlagenspezifische Untersuchung eine verantwortliche Entscheidung über das weitere Vorgehen ermöglicht;
den Landtag über die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellten Gutachten zum gezielten Flugzeugabsturz auf die niedersächsischen Standort-Zwischenlager für Kernbrennstoffe sowie den Stand der Arbeiten zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben zu unterrichten und die Einschätzung der niedersächsischen Aufsichtsbehörde hierzu darzulegen;
den Landtag über die Bewertung der Sicherheit von anderen kerntechnischen Anlagen in Niedersachsen – insbesondere der Brennelementefabrik Lingen und des dortigen Lagers für Uranhexafluorid – bei gezielten Flugzeugabstürzen zu unterrichten.
Begründung
Im Januar 2003 hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) ein vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zu terroristischen Flugzeugabstürzen auf deutsche Atomkraftwerke vorgelegt. Untersuchungsschwerpunkte waren die mechanischen und thermischen Einwirkungen auf fünf repräsentative Atomkraftwerke. Danach sind die AKW, wie zu erwarten war, unterschiedlich widerstandsfähig, aber bei allen ist ein katastrophaler Unfall möglich. Das gilt auch für die 10 am besten ausgelegten Reaktoren (die AKW Lingen und Grohnde gehören dazu), hier allerdings nur bei eingeschränkteren Konstellationen. Das AKW Unterweser jedoch gehört zu denjenigen Druckwasserreaktoren mittelalter Bauart, bei denen schon der Absturz eines kleineren Passagierflugzeuges ausreicht, um Ereignisabläufe auszulösen, deren Ergebnis die GRS-Studie in die Kategorie "Beherrschung fraglich" einstuft.
Das GRS-Gutachten wurde am 30. Januar 2003 den Ländern mit in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken und den jeweiligen Anlagenbetreibern vorgelegt und die zuständigen atomrechtlichen Behörden vom BMU aufgefordert, anlagenspezifische Untersuchungen zur Ermittlung von konkreten Schadensminderungspotenzialen für solche Szenarien durchzuführen. Das ist bisher nicht geschehen. Allerdings haben die Betreiber ein Konzept von Maßnahmen vorgelegt, u.a. Vorschläge zur gezielten Vernebelung von Atomkraftwerken.
Sekundäre Maßnahmen dieser Art bieten jedoch keine nachhaltige Verbesserung des Sicherheitsstandards, da sie lediglich den Aufwand für Terrorgruppen erhöhen bzw. bestenfalls die Wahrscheinlicheit einer sehr großen Katastrophe verrringern. Das ist unzureichend im Sinne der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach bestmöglicher Gefahrenabwehr und Risikovorsorge. Davon abgesehen, sind auch bei nicht zielgenauen Treffern Radioaktivitätsfreisetzungen in einem Umfang möglich, die einschneidende Folgen für die Bevölkerung haben. Technische Nachrüstungen an den AKW selbst sind deshalb die Voraussetzung für einen Weiterbetrieb.
Neben Terrorattacken aus der Luft auf Atomkraftwerke können Attacken dieser Art auch auf Brennelementezwischenlager katastrophale Auswirkungen haben, sofern die Lagerbehälter auslegungsüberschreitenden Belastungen ausgesetzt sind. Auch der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission hat jüngst einer Behauptung nicht widersprochen, dass bei einem ungünstigen Auftreffen schnell fliegender harter Trümmerteile die Integrität einzelner Behälter beeinträchtigt werden kann.
Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für die Standort-Zwischenlager haben zum Ergebnis, dass ein Flugzeugabsturz auf Zwischenlager, die nach dem sog. STEAG-Konzept errichtet worden sind (dazu gehören die Zwischenlager in Lingen, Grohnde und Unterweser), keine gravierenden Auswirkungen hätten. Diese Ergebnisse müssen überprüfbar sein und sollten öffentlich diskutiert werden.
Das Castor-Zwischenlager in Gorleben ist im Gegensatz zu den genannten Standort-Zwischenlagern nicht gegen größere Einwirkungen von außen ausgelegt. Auch für dieses Lager wurden im Auftrag des BfS Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse bisher nicht bekannt sind. Auch wenn die Auswirkungen von gezielten Flugzeugabstürzen auf Brennelemente-Zwischenlager gleich welcher Bauart nicht das Ausmaß wie bei Atomkraftwerken erreichen, müssen dennoch auch hier, dem Vorsorgegrundsatz folgend, gravierende Auswirkungen auf jeden Fall verhindert werden.
Um eine sachliche Diskussion führen zu können, sollten daher mindestens die wesentlichen Randbedingungen und Ergebnisse der Gutachten öffentlich gemacht werden.
Fraktionsvorsitzende