Antrag: Schulinspektion rechtlich verankern

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 11.05.05

Entschließung
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung der landesweiten Schulinspektion im niedersächsischen Schulgesetz zu schaffen. Darin sollen die Aufgaben der Inspektion und ihre Einordnung in das Organisationsgefüge der Einrichtungen und Behörden im Geschäftsbereich des Nds. Kultusministeriums festgelegt werden.
Die niedersächsische Schulinspektion ist als unabhängige Qualitätsagentur einzurichten.
Die Landesregierung legt Qualitätsziele für das Schulwesen in Niedersachsen fest und informiert den Landtag auf Basis der Inspektionsberichte über das Erreichen dieser Ziele.
Begründung
Die Schulinspektion hat eine grundsätzliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Schulwesens in Niedersachsen. Es reicht deshalb nicht aus, sie durch einen Kabinettsbeschluss einzuführen, sondern hierfür muss eine gesetzliche Grundlage im niedersächsischen Schulgesetz geschaffen werden, in welcher die Aufgabenstellung und die Einordnung in die Neuorganisation der Schulaufsicht klar definiert werden.
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag eine besondere Rechenschaftspflicht über die Entwicklung der Qualität des Schulwesens.
Die geplante Schulinspektion soll deshalb den Auftrag bekommen, nicht nur die Arbeit der einzelnen Schulen, sondern des Schulwesens insgesamt zu evaluieren. Die Landesregierung legt deshalb Ziele für das Schulwesen in Niedersachsen fest. Zentrale Ziele sind unter anderem, dass die Schülerinnen und Schüler die in den Bildungsstandards festgelegten Kompetenzen erlangen, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, verringert wird und dass der Anteil, der die Hochschulreife erlangt, erhöht wird.


Fraktionsvorsitzender


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