Antrag: Schulgeldfreiheit in der Altenpflege gesetzlich absichern

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege gesetzlich abzusichern und zu diesem Zwecke zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Niedersächsisches Pflegegesetz – NPflegeG) vorzulegen.

Begründung:

Bereits heute bestehen erhebliche Engpässe, ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Pflege zu gewinnen. Mehrere Berichte bestätigen eindrucksvoll den im Rahmen des demografischen Wandels stark steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften. So ist davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären und der häuslichen Pflege massiv ansteigen wird. Nach dem aktuellen Pflegereport der Bertelsmann Stiftung wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen bis 2030 um rund 45 Prozent zunehmen, während die Zahl derer, die in der Pflege arbeiten, abnimmt. Bis 2030 entstehe so eine Personallücke in der Pflege von knapp 50.000 Vollzeitkräften. Im bundesweiten Negativ-Vergleich liegt Niedersachsen damit auf dem dritten Platz. Auch der Niedersächsische Landespflegebericht aus dem Jahr 2010 kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie die Bertelsmann Stiftung. Laut dem Landespflegebericht wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Niedersachsen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent auf 306.597 Personen und bis zum Jahr 2030 sogar um knapp 50 Prozent auf 353.203 Personen erhöhen. Entsprechend wird auch der zusätzliche Bedarf an Pflegefachkräften steigen. Laut dem Landespflegebericht 2010 wird der Bedarf an gut ausgebildeten Altenpflegerinnen und -pflegern allein in Niedersachsen bis 2020 um bis zu 30 Prozent auf knapp 130.000 Beschäftigte wachsen.

Diese werden bislang u. a. deshalb nicht gedeckt, weil die öffentliche Wertschätzung für dieses Berufsbild eher gering ist und darüber hinaus viele der interessierten jungen Menschen in Niedersachsen mit der Zahlung eines Schulgeldes von bis zu 260 Euro pro Monat abgeschreckt werden. Das Schulgeld wirkt sich somit kontraproduktiv auf die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe aus. Es konterkariert alle Bemühungen, mehr Pflegefachkräfte zu gewinnen.

Seit dem 1. August 2009 erhalten die Altenpflegeschülerinnen und –schüler an privaten Pflegeschulen in Niedersachsen lediglich einen Zuschuss zu ihrem Schulgeld. Zu Beginn lag dieser bei monatlich 50 Euro und wurde dann schrittweise erhöht. Aktuell wird die Zahlung des Schulgeldes rückwirkend bis zum 1. August 2012 mit monatlich bis zu 200 Euro gefördert. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung erkannte damit erstmals den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflege und die negative Wirkung des Schulgeldes auf die Ausbildungsbereitschaft an.

Um die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung komplett und nachhaltig zu sichern, ist allerdings eine gesetzliche Verankerung notwendig. Denn erst durch die gesetzliche Absicherung erhalten die heutigen und künftigen Altenpflegeschülerinnen und –schüler, die Einrichtungsträger sowie die privaten Altenpflegeschulen die Verbindlichkeit und Planungssicherheit, auf Dauer kein Schulgeld zahlen zu müssen. Mit der Schulgeldfreiheit wird darüber hinaus die Wertschätzung für die in der Altenpflege Beschäftigten erhöht und ein wesentlicher Beitrag für die Erhöhung der Attraktivität der Altenpflegeberufe geleistet.

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