Antrag: Schädliche Salzeinleitungen in Werra und Weser bis 2020 vollständig beenden – Fernentsorgung in die Nordsee ernsthaft prüfen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der niedersächsische Landtag hat in mehreren Beschlüssen seine tiefe Sorge um die erhebliche Belastung von Werra und Weser durch Salzabfälle der Firma K+S geäußert. Ein Runder Tisch, an dem neben den Bundesländern auch Umweltverbände, Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind, hat bei seinen Beratungen mögliche Entsorgungswege diskutiert. Neben einer Reduzierung der Salzabfälle durch K+S wird über die Ableitung der dann noch verbleibenden Reste und der weiter über lange Zeiträume anfallenden Haldenabwässer durch verschiedene Varianten einer Salzabwasserpipeline an die Weser oder die Nordsee diskutiert.

Der Landtag fordert die Landesregierungen auf, sich für folgende Ziele und Maßnahmen einzusetzen:

1. Die Landesregierungen sollen alle zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um jede dauerhafte Entsorgung der Salzabfälle der Kaliindustrie in Werra und Weser - auch über eine Pipeline an die Weser - zu verhindern.

2. Die weitere aktive Versalzung von Werra und Weser wird schrittweise und vollständig beendet, um die Flüsse wieder in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dazu muss bis spätestens 2020 die Einleitung von Salzlauge in Werra und Weser vollständig eingestellt werden.

3. Das Unternehmen K+S wird aufgefordert, dass der Anfall der Salzabfälle durch geeignete Maßnahmen weiter deutlich reduziert wird. Grundsätzlich ist insbesondere aus ökologischen und bergsicherheitstechnischen Gründen ein Trockenversatz fester Rückstände unter Tage vorzusehen. Die Grenzwerte und die Einleitungsmengen sind in Abstimmung zwischen den Anrainerländern in den nächsten Jahren schrittweise abzusenken. Die Verpressung in den Untergrund muss eingestellt werden. Damit darf keine Steigerung der Laugeneinleitungen in Werra und Weser verbunden sein.

4. Zum Schutz von Werra und Weser ist die Prüfung und Planung einer Fernentsorgung der Salzabfälle und eine Einleitung an ökologisch verträglichen Stellen in die Nordsee zu unterstützen, notwendige raumordnerische Voraussetzungen sind zu schaffen und Genehmigungen voranzubringen. Der Bau einer Nordsee-Pipeline soll bis 2020 auf Kosten des Verursachers K+S realisiert werden. Über das Ende des Kaliabbaus hinaus soll die Fernpipeline auch für die Sanierung der Kalihalden und des durch Haldenabwässer und Abwasserversenkungen belasteten Grundwassers genutzt werden.

5. Im Interesse eines transparenten Verfahrens soll der RUNDE TISCH "Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" in Kooperation mit den Umweltausschüssen der Anrainerländer in sechsmonatigem Rhythmus die Fortschritte bei der Umsetzung aller Maßnahmen zur Reduzierung von Salzabfällen und Laugen begleiten und bewerten.

6. Vor der Erteilung weiterer wasserrechtlicher oder anderer Genehmigungen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Kaliabwässern, die das Flussgebietssystem Werra/Weser betreffen, sind in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag aller Anrainerländer und dem Unternehmen K+S die Ziele der Abfallreduzierung, die weiteren Schritte der Absenkung der Grenzwerte und Einleitungsmengen, die Bedingungen für eine Ableitung der Salzabwässer in die Nordsee sowie die Übernahme auch der Kosten des Betriebs einer Fernpipeline durch den Verursacher festzuschreiben. Die Kostenübernahme durch den Verursacher muss auch in der Nachbetriebsphase gerichtsfest gewährleistet sein. Die Ergebnisse der Beratungen des Runden Tisches und seine Empfehlungen sind dabei zu berücksichtigen. Der Vertrag ist den Landtagen der Anrainerländer zur Beschlussfassung vorzulegen.

Fraktionsvorsitzender

Zurück zum Pressearchiv