Antrag: Sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmittel unterstützen - Den Pestizideinsatz nachhaltig reduzieren
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
In 529 von insgesamt 1.180, entsprechend rund 45 % der untersuchten Grundwassermessstellen, hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen von Untersuchungen in den Jahren 1989 bis 2013 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Metaboliten festgestellt. Hierbei sind nach den im Juni 2015 veröffentlichten Messergebenissen sowohl nicht mehr zugelassene als, auch noch zugelassene Wirkstoffe gefunden worden. Unter den sechs am häufigsten vorgefundenen Wirkstoffen sind drei nach wie vor Zugelassene. Die in einer hohen Messnetzdichte erhobenen Daten des NLWKN ermöglichen eine repräsentative Darstellung der Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln und deren Rückständen für das gesamte Land Niedersachsen. Auch wenn für Verbraucherinnen und Verbraucher keine akuten Gefahren bestehen, weil die Wasserversorgungsunternehmen sicherstellen, dass bestehende Grenzwerte eingehalten werden, zeigt der Bericht des NLWKN dennoch erheblichen Handlungsbedarf.
Die Gesundheit der Menschen muss absoluten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der chemischen Industrie, der Landwirtschaft und des Handels haben. Unser Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die großräumige Kontamination zumindest des obersten Grundwasserhorizontes mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen oder deren Metaboliten ist besorgniserregend, da die Befürchtung besteht, dass diese Wirkstoffe künftig verstärkt auch in Grundwasserleiter, aus denen Trinkwasser gefördert wird, eingetragen werden. Daher gilt es, zu einer deutlichen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel zu kommen.
Der Landtag begrüßt, dass
- die erforderlichen Sachkunde-Schulungen für Landwirte im Bereich des Pflanzenschutzes künftig von Personen durchgeführt werden sollen, die von der chemischen Industrie oder vom Handel mit Pflanzenschutzmitteln unabhängig sind.
- die Landesregierung durch die Beratung im Rahmen der Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Gewässerschutz-Beratung der Landwirtschaft deutlich aufgestockt hat.
- die Landesregierung sich für ein Abgabeverbot insbesondere von Glyphosat an nicht gewerbliche Anwenderinnen und Anwender einsetzt.
Der Landtag fordert die Landesregierung zudem auf, dafür einzutreten,
- dass die Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes künftig als gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbindlich eingehalten werden müssen und deren Nichteinhaltung sanktioniert wird,
- die Beratung der Landwirte für Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter zu verbessern,
- dass die Ursachen des steigenden Absatzes von Pflanzenschutzmitteln evaluiert werden und dabei untersucht wird, welche Möglichkeiten einer Reduktion bestehen. Insbesondere sollte hier geprüft werden, inwieweit Prognoseprogramme dazu beitragen können.
- dass die Agrarforschung praxistauglicher Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz im Rahmen bestehender Förderprogramme unterstützt wird, und in Ausbildung und Beratung dafür gesorgt wird, dass entsprechende Erkenntnisse schnell in die Praxis Eingang finden.
- zu prüfen, wie der Pflanzenschutzmitteleinsatz auch bei nicht gewerblichen Anwenderinnen und Anwendern deutlich reduziert werden kann.
- sich auch weiterhin gegen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Greening-Flächen gegenüber Bund und EU einzusetzen.
- Vor Erteilungen von Genehmigungen gemäß § 22 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes zur Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem Bereich, für den es nicht zugelassen wurde, sehr genau zu prüfen, ob für diesen Anwendungsbereich ein zugelassenes Mittel mit ähnlicher Wirkung genutzt werden kann und ob der Pflanzenschutzmitteleinsatz im Einzelfall tatsächlich objektiv geboten erscheint.
- die Zusammenarbeit zwischen den Wasserversorgungsunternehmen, den zuständigen Behörden des Landes, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Umweltbundesamt insbesondere zur Verbesserung der Fundaufklärung und des Nachzulassungsmonitorings von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren.
Begründung:
Rund 44.000 Tonnen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wurden im Jahre 2013 in Deutschland abgesetzt. Obgleich die Absatzmengen aufgrund der unterschiedlichen Witterungsverläufe von Jahr zu Jahr deutlich schwanken, ist dennoch in den letzten zehn Jahren eine Steigerung des Pestizidabsatzes erkennbar. Dieses betrifft vor allem Herbizide und Fungizide; bei den Insektiziden und Akariziden ist dagegen eine leicht rückläufige Tendenz erkennbar. Bei den Herbiziden, von denen aktuell in Deutschland jährlich rund 18.000 Tonnen abgesetzt werden, nimmt der in Totalherbiziden eingesetzte Wirkstoff Glyphosat mit einem Anteil von rund 30% am Gesamtabsatz derzeit mit Abstand den Spitzenplatz ein. Hier ergibt sich gleichzeitig das größte Verminderungspotenzial, da Glyphosat zu mehr als 2/3 zu Bekämpfung vorhandener Unkräuter und auflaufender Ausfallkulturen nach der Ernte und zu 21% zur Beseitigung von Unkräutern vor der Einsaat bei pflugloser Bodenbearbeitung eingesetzt wird. Aufgrund der z.T. langen Verweilzeiten des Sickerwassers im Boden ist eine weitere Zunahme der Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelrückständen zu befürchten.
Mit der am 14.02.2012 in Kraft getretenen Novelle des Pflanzenschutzgesetzes sind alle Sachkundigen im Pflanzenschutz verpflichtet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Dabei werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen angebotenen Veranstaltungen anerkannt. Die Fortbildungsveranstaltungen sonstiger Anbieter müssen von der Landwirtschaftskammer anerkannt werden, wobei eine Anerkennung nur erteilt wird, wenn die Fortbildung von Personen durchgeführt wird, die von der chemischen Industrie und vom Handel mit Pflanzenschutzmitteln unabhängig sind.
Nach § 2a des Pflanzenschutzgesetzes dürfen Maßnahmen des Pflanzenschutzes nur entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Was darunter jedoch konkret zu verstehen ist, bleibt zum Teil unklar, zumal die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes gemäß § 3 des Pflanzenschutzgesetzes eingehalten zwar werden müssen. Ihre Nichteinhaltung ist jedoch weder bußgeldbewehrt, noch stellt die Nichteinhaltung einen Verstoß gegen Cross-Compliance-Vorschriften dar. Dabei sind die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ein praktikables Instrument zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Sie sehen den Einsatz chemischer Mittel erst nach Überschreiten der wirtschaftlichen Schadensschwelle und auch erst dann vor, wenn vorbeugende Maßnahmen der Fruchtfolge, der Bodenbearbeitung, Sorten- und Saatgutauswahl, sowie nicht-chemische Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. IPS gilt es weiter zu entwickeln; Forschung, Bildung und Beratung müssen hier Hand in Hand arbeiten.
Auf ökologischen Vorrangflächen, die als Greening-Maßnahme anerkannt werden, ist zwar entsprechend der nationalen Rahmenregelung des Bundes grundsätzlich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersagt. Dieses gilt jedoch nicht nach den Greening-Maßnahmen, wenn beispielsweise Zwischenfrüchte vor der Neuansaat mit der nachfolgenden Ackerfrucht mit einem Herbizid abgespritzt werden. Diese Aufweichungen in der Bundesverordnung gilt es zurück zu nehmen.
Der NLWKN mahnt in seinem im Juni 2015 veröffentlichten „Themenbericht Pflanzenschutzmittel“ eine deutlich effektivere Zusammenarbeit aller Akteure bei den Wasserversorgungsunternehmen, den Landesbehörden und den Fachbehörden des Bundes an, um Hinweisen auf Kontaminationen des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln, unabhängig davon, wo sie bekannt werden, schneller auf den Grund zu gehen und das Monitoring der Auswirkungen zugelassener Pflanzenschutzmittel effektiver zu gestalten. Diesen Maßnahmen gilt es, den erforderlichen politischen Nachdruck zu verleihen.