Antrag: Rückkehr des Wolfes: Sicherheit des Menschen hat Vorrang – Artenschutz ernst nehmen, Nutztierhalter unterstützen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

100 Jahre nachdem im Jahre 1904 der letzte bis dato wild lebende Wolf in Sachsen erlegt wurde, hat im Jahr 2004 in der Muskauer Heide in Sachsen erstmals wieder ein aus Polen zugewandertes Wolfspaar erfolgreich Jungtiere aufgezogen. Seitdem wächst der Bestand in Deutschland kontinuierlich an.

Zweifellos bestehen in Niedersachsen angesichts der Rückkehr des Wolfes Probleme zwischen Mensch und Wolf. Um den Menschen zu schützen, muss ein sachgerechter Umgang mit dem Wolf erfolgen.

Der Wolf ist eine nach internationalem und nationalem Recht, u.a. in der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Für Niedersachsen sind diese Rechtsverpflichtungen bindend.

Der Landtag ist sich der Tatsache bewusst, dass durch die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen Verunsicherung und Ängste in der Bevölkerung bestehen. Diese gilt es ernst zu nehmen und bei auffälligen Tieren konsequent zu handeln. Die Nutztierhalter müssen konsequent unterstützt und über den richtigen Umgang mit dem Wolf informiert werden. Gleichwohl ist die Einwanderung des Wolfes für den Artenschutz ein Erfolg.

Der Wolf ist ein Beutegreifer, der seit seinem Auftreten in Niedersachsen immer wieder Nutztiere gerissen hat. Es ist zu erwarten, dass es auch künftig, selbst bei intensivstem Bemühen um präventiven Schutz, weiterhin Schäden an Nutztieren durch den Wolf geben wird und dass dies Folgen für die Nutztierhaltung im Freiland haben wird.

Angesichts des Spannungsfeldes im Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen dankt der Landtag der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. und insbesondere ihrer Wolfsbeauftragten: Das Wolfsmonitoring und die Öffentlichkeitsarbeit, die im Auftrag der Landesregierung durchgeführt werden, sind sehr wichtige Aspekte in der Arbeit in diesem Themenbereich. Darüber hinaus dankt der Landtag den ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern für ihre Arbeit zum Umgang mit Schäden, die durch den Wolf verursacht wurden, zur Aufklärung der Bevölkerung und zum Schutz des Wolfes.

Der Landtag begrüßt,

  • dass die Landesregierung dem Schutz des Menschen absolute Priorität einräumt.
  • die Ausweitung der Förderkulisse Herdenschutz, sobald ein Wolf als ortstreu außerhalb des bisherigen Verbreitungsschwerpunkts dieser Art nachgewiesen wurde, in der sogleich präventive Maßnahmen gefördert werden, die vor Übergriffen des Wolfs auf Nutztiere schützen können.
  • die mit Inkrafttreten der Richtlinie Wolf am 26.11.2014 geschaffene Möglichkeit, neben dem Ausgleich für vom Wolf gerissene oder verletzte Nutztiere auch präventive Maßnahmen des Herdenschutzes aus Landesmitteln zu fördern.
  • dass die Landesregierung die Öffentlichkeitsarbeit als einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung sieht und dem gesteigerten Informationsbedürfnis bei zunehmender Ausbreitung des Wolfs nachkommt.
  • die Eröffnung des Wolfsbüros im NLWKN am 1. Juli 2015, in dem die Bearbeitung aller Wolfsangelegenheiten gebündelt, die verschiedenen Anträge bearbeitet und Beratungen angeboten werden.
  • die Zusage des Niedersächsischen Umweltministeriums, das Verfahren zur amtlichen Feststellung über den Wolf als Verursacher eines Nutztierrisses durch die Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN) deutlich zu beschleunigen, insbesondere durch die Einbeziehung von Veterinären für eine Rissbegutachtung, so dass eine Feststellung des Verursachers von Rissen anhand eines Rissgutachtens in der Regel ohne DNA-Nachweis möglich ist.
  • die Einstufung eines Wolfes als auffällig, wenn er sich nachweislich auf Nutztiere spezialisiert hat, obwohl diese ordnungsgemäß gesichert sind, und Vergrämung nicht erfolgreich war und somit die Entnahme eines auffälligen Tieres aus der Population möglich wird.
  • dass sich die Landesregierung angesichts der großen Mobilität der Tiere über Bundesländer hinweg für eine bundesweite Wolfsmeldestelle, die auch als zentrales Kompetenzzentrum  fungieren kann, eingesetzt hat, sodass diese jetzt aufgrund eines Beschlusses der Umweltministerkonferenz vom Bund eingerichtet werden wird.
  • die Unterstützung von Vergrämungsmaßnahmen durch das Niedersächsische Umweltministerium und die Besenderung von mittlerweile zwei Wölfen des Munsteraner Rudels.

Der Landtag sichert den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern in Niedersachsen zu, die auf den Wolf zurückzuführenden Verluste von Nutztieren und präventive Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren im Rahmen der Richtlinie Wolf ggf. auch über den Haushaltsansatz des Haushaltsplans 2015 hinaus auszugleichen bzw. zu fördern.

Der Landtag fordert die Landesregierung zudem auf:

  1. die Öffentlichkeitsarbeit dem deutlich gestiegenen Informationsbedürfnis der Bevölkerung weiterhin entsprechend anzupassen. Dazu gehören auch Demonstrationsprojekte für präventive Maßnahmen vor Schäden an Nutztierbeständen sowie Handreichungen für ein richtiges Verhalten bei Begegnungen mit dem Wolf.
  2. sich für ein bundesweit einheitliches Vorgehen einzusetzen, einen jährlichen Wolfsbericht mit Angaben zur Populationsentwicklung, zur regionalen Ausbreitung innerhalb Niedersachsens sowie zu den eingetretenen Schadensfällen zu veröffentlichen und weitere Tiere für eine genauere Beobachtung zu besendern.

Begründung:

Unsere Ziele sind, die Bevölkerung breit und umfassend aufzuklären, verursachte Schäden durch den Wolf an gesicherten Nutz- und Haustieren umfänglich, unbürokratisch und zügig auszugleichen sowie ein rechtskonformer Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen.

Alle Maßnahmen des Landes beim Umgang mit dem Wolf, insbesondere zum Schadensausgleich und der Unterstützung präventiver Maßnahmen vor Schäden an Nutztieren, werden ständig den neuen Erkenntnissen, Erfahrungen und der Entwicklung der Population angepasst.

Wölfe meiden den Menschen, was jedoch nicht bedeutet, dass sie auch menschliche Strukturen meiden oder mit großer Angst auf den Menschen reagieren. Insbesondere junge Wölfe reagieren gegenüber Menschen oft mit Neugier. Dennoch muss alles getan werden, damit in Niedersachsen kein Mensch bei einer Begegnung mit dem Wolf zu Schaden kommt. Hierfür sollten einige Kriterien dringend beachtet werden, u. a. das Vermeiden der Fütterung von Wölfen und das Liegenlassen von Futterquellen für den Wolf in der Nähe menschlicher Siedlungen, weil u.a. dies der Vorsicht des Wolfs vor dem Menschen entgegen wirkt und die Distanz des Tieres zum Menschen verkürzt. Weiterhin können geeignete Vergrämungsmaßnahmen helfen, die Distanz des Wolfs zum Menschen aufrecht zu erhalten bzw. wieder zu erlangen. Die dauerhafte Koexistenz von Wolf und Mensch wird nur gelingen, wenn die Rückkehr des Wolfs von der Bevölkerung akzeptiert wird.

Übergriffe von Wölfen auf Menschen sind zwar äußerst unwahrscheinlich, gleichwohl hat es solche auch in den letzten 50 Jahren in Europa gegeben, was auch im Zusammentreffen mit anderen Wildtieren möglich ist. Auch für die Zukunft sind derartige Vorkommnisse nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Der Schutz von Leib und Leben von Menschen hat absoluten Vorrang. Deshalb ist es im Einklang mit den geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen geboten und auch möglich, Tiere der Natur dauerhaft zu entnehmen, wenn andere Maßnahmen nicht greifen oder Gefahr im Verzug ist. Hierbei bedeutet die Entnahme eines Tieres aus der Population entweder  die Verbringung in ein Gehege oder als letztes Mittel die Tötung.

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