Antrag: Rettungsplan für die Windenergie – Blockade aufheben, Arbeitsplätze erhalten Windbranche muss eine Zukunft in Niedersachsen haben

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Einbruch bei der Windenergie an Land ist dramatisch. Die Krise war lange Zeit abzusehen und ist politisch verursacht. Die Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen und die damit verbundene Deckelung des Ausbaus wirkt als Ausbaukiller, die schlecht gemachte Ausnahmeregelung für vermeintliche Bürgerenergiegenossenschaften hat zu einem kompletten Ausbau-Stillstand geführt und die Ausweisung von Windenergieflächen sowie die Genehmigung neuer Anlagen ist ins Stocken gekommen.

Die Folgen der Blockade der Windenergie sind in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verheerend, Klimatechnologien made in Germany bricht der Heimatmarkt weg. Im ersten Halbjahr 2019 wurden in ganz Niedersachsen nur 14 neue Windenergieanlagen in Betrieb genommen.  Das ist ein Rückgang von 94 Prozent zum Vorjahr - in der ersten Jahreshälfte 2018 gingen noch 130 Windenergieanlagen im Land ans Netz.

Das Windkraftunternehmen Enercon in Aurich hat angekündigt, dass bei der Firma selbst und insbesondere bei den eigenen Zulieferbetrieben rund 3.000 Arbeitsplätze in Aurich und weiteren Standorten vor dem Aus stehen. 1.500 qualifizierte und für die Energiewende nötige Arbeitsplätze in Niedersachsen sollen abgebaut werden.

Die Landesregierung muss den eigenen Worten endlich Taten folgen lassen, um die Zukunft der Windenergie zu retten. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  1. im Bundesrat den von der schwarz-roten Bundesregierung geplanten Mindestabstand von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung klar und in vollem Umfang abzulehnen. Wenn die geplante Regelung nicht verhindert werden kann, muss die Landesregierung hilfsweise und unverzüglich die Opt-Out-Regelung nutzen, um pauschale Abstandsregelungen für Niedersachsen abzuwenden,
  2. im Bund für die Aufhebung der pauschalen Abstandsregelungen im Umfeld von Navigationsanlagen der Flugsicherung zugunsten von Einzelfallprüfungen zu sorgen und Standards für moderne Radaranlagen einzufordern,
  3. die Hürden für die Bürgerenergie wieder abzubauen und sich für die von der EU explizit ermöglichten De-Minimis-Regelung zur Befreiung von Bürgerenergieprojekten von der Ausschreibungspflicht einzusetzen,
  4. die Einteilung als Netzausbaugebiet und die damit verbundene weitere Begrenzung des Ausbaus Erneuerbarer Energien durch die Bundesregierung ersatzlos zu streichen. Statt den Ausbau zu verzögern und abzuregeln, muss der erzeugte Strom mithilfe von intelligentem Lastmanagement, Sektorkopplung und der Umwandlung von Erneuerbarem Strom in Wasserstoff genutzt werden. Um den geltenden Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien zu gewährleisten sind in diesem Gebiet nötigenfalls Atom- und Kohlekraftwerke abzuregeln. Für den Klimaschutz ist auf die Abregelung von Windenergieanlagen möglichst zu verzichten,
  5. die politisch verursachte Krise der Windenergie zu überbrücken und die vom geplanten Stellenabbau in der Windenergiebranche betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mithilfe von erweitertem Kurzarbeitergeld (von 12 auf 24 Monate) zu unterstützen, um das Know-How vor Ort zu halten,
  6. im niedersächsischen Klimagesetz konkrete Ziele für den Ausbau der Onshore-Windenergie in Niedersachsen festzulegen, die einen ausreichenden Beitrag zu den Klimazielen von Paris bedeuten, sowie die Voraussetzungen zu schaffen, damit ausreichend Flächen für den weiteren Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen,
  7. die Genehmigungs- und Planungsbehörden gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten kurzfristig fachlich und personell zu stärken und zu unterstützen sowie die Chancen der Digitalisierung für die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren zu nutzen,
  8. ein Konzept für den rechtssicheren und verlässlichen Ersatz alter Windenergieanlagen (Repowering) mittels vereinfachter Genehmigungsverfahren kurzfristig zu entwickeln und mit der Bundesregierung abzustimmen.

Begründung

Die politisch verursachte Krise der Windenergie ist auch eine Krise für den Klimaschutz. Die Ziele der Bundesregierung für den Ausbau der Windenergie werden krachend verfehlt. Dies ist umso schwerwiegender, da die Ausbauziele gar nicht ausreichen, um die Klimaziele des internationalen Klimaschutzabkommens von Paris einzuhalten.

Mit pauschalen Abstandsregelungen, wie sie die Bundesregierung im Zuge des Klimapakets plant, würden bundesweit bis zu 40 Prozent aller möglichen Windflächen wegfallen, so ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums. Viele bestehende Windparks würden von einem Repowering ausgeschlossen. Dies bedeutete einen erheblichen Einschnitt in die Planungshoheit der Kommunen und wäre fatal für die Erreichung der Klimaziele und die Energiewende.

In Niedersachsen wären sogar 50 Prozent der für Windenergieanlagen infrage kommenden Flächen in Regionalen Raumordnungsprogrammen betroffen. Gegenüber der NOZ lehnten sowohl der Wirtschaftsminister als auch der Umweltminister eine pauschale 1000-Meter-Regelung für die Windenergie in Niedersachsen ab[1]

Laut Daten der Fachagentur Windenergie an Land sind in Niedersachsen aktuell der Bau von 224 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1020 Megawatt durch die starren Sicherheitsradien für Drehfunkfeuer der Flugsicherung  blockiert[2].


[1]

NOZ vom 10.11.2019, www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1930433/enercon-debakel-mit-ansage

[2]

www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Analysen/FA_Wind_Branchenumfrage_beklagte_WEA_Hemmnisse_DVOR_und_Militaer_07-2019.pdf

 

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