Antrag: Rettung von Tieren zur Pflichtaufgabe machen - Für eine landesweit unentgeltliche Tierrettung durch die Feuerwehr

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

In Niedersachsen gehört die Tierrettung nicht zur Pflichtaufgabe der Feuerwehr, sondern ist der freiwillig übernommenen Hilfeleistung zugeordnet. Dies hat zu Folge, dass die Kosten des Rettungseinsatzes den Halterinnen und Haltern in Rechnung gestellt werden können. Falls diese nicht zu ermitteln oder die Besitzverhältnisse unklar sind, ist es zudem möglich, die Person in Regress zu nehmen, die die Einsatzkräfte alarmiert hat. 

Da es dazu in Niedersachsen keine einheitliche Regelung gibt, entscheidet jede Kommune selbst über die Kostentragungspflicht, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Jährlich gibt es nach Angaben der Landesregierung rund 3.000 Tierrettungseinsätze, wovon in knapp 10% Fällen Halter*innen oder Anrufende für den Einsatz bezahlen mussten (Drs. 18/8129). Dabei legten rund drei Viertel der Kommunen in keinem Fall die Kosten auf die Anrufenden um, wo hingen bspw. in Lüneburg, von den insgesamt 40 Einsätzen in den Jahren 2020 und 2019 in neun Fällen die Anruferinnen und Anrufer und acht Mal die Tierhalter*innen die Einsatzkosten übernehmen mussten.  

Um dem Problem zu begegnen, dass Menschen möglicherweise durch eine drohende Kostenübernahme abgeschreckt werden könnten, in Tiernotfällen die Feuerwehr zu rufen, hat sich der Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen in seiner 103. Sitzung für eine grundsätzlich unentgeltliche Rettung von Tieren ausgesprochen:

„Der Tierschutzbeirat fordert die Landesregierung auf, im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) die Rettung von Tieren grundsätzlich unentgeltlich zu stellen und § 29 Abs. 1 durch die Worte ‚und Tieren‘ zu ergänzen:

(1) Der Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich, soweit sich aus Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 nichts anderes ergibt.“ (Beschluss Tierschutzbeirat 11.02.2020) 

Der Landtag schließt sich der Position des Tierschutzbeirates des Landes Niedersachsen an und fordert die Landesregierung daher ebenfalls auf die Rettung von Tieren aus lebensbedrohlichen Situationen landesweit als Pflichtaufgabe unentgeltlich zu stellen und die erforderlichen gesetzlichen Regelungen hierzu zu veranlassen.

Begründung

Niemand, der oder die eine Notsituation von Tieren beobachtet, sollte aus Sorge vor einer späteren Rechnung auf einen Notruf verzichten.

„Die Schutzpflicht gegenüber Tieren ist durch das Grundgesetz (Artikel 20 a) als Auftrag an Staat, Rechtsprechung und vollziehende Gewalt vorgegeben. In der Niedersächsischen Verfassung wird in § 6 b ausgeführt, dass Tiere als Lebewesen geachtet und geschützt werden. Eine Erweiterung des unentgeltlichen Leistungskatalogs in § 29 Abs. 1 NBrandSchG auf Tiere und der damit verbundene Eingriff in die kommunalen Selbstverwaltungsrechte könnten insoweit gerechtfertigt sein.“  (Antwort der Landesregierung vom 07. Dezember 2020 auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen Fraktion zur Kostentragungspflicht der Tierrettung.)

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