Antrag: Regulierung von Tierhandel und Tierbörsen – Tierwohl stärken, illegalen Handel eindämmen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Tierschutz hat in Niedersachsen seit 1997 Verfassungsrang und wurde im Jahr 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Die artgerechtere Haltung, Pflege und Ernährung der Tiere haben seitdem an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, den Tierhandel, gerade auf anonymen Online-Handelsbörsen, stärker zu regulieren und zu kontrollieren sowie mit dem Tierwohl in Einklang zu bringen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verwaltungsvereinbarung für die Einrichtung einer zentralen Recherchestelle für den Onlinehandel mit Wirbeltieren, ist - wie auch mehrfach vom Bundesrat gefordert (s.a. BR Drs. 628/23) - zum 01.08.2025 in Kraft getreten und stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Derzeit wird die Einrichtung der Recherchestelle beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorbereitet. Mithilfe dieser Recherchestelle soll die Überwachung des ortsunabhängigen Onlinehandels durch die zuständigen Stellen der Länder vereinfacht und effizienter gestaltet werden.
Der internationale illegale und unkontrollierte Handel mit Heim- und Wildtieren ist nach wie vor ein großes Problem. Die Anbahnung und Kontaktaufnahme finden mittlerweile hauptsächlich über das Internet statt. Trotz zahlreicher Initiativen, auch aus Niedersachsen heraus, ist es nach wie vor auf etlichen Online-Plattformen möglich Tiere anonym und ohne Rückverfolgbarkeit anzubieten und zu verkaufen.
Das Europäische Parlament hat im Sommer 2025 erstmalig EU-weite Mindeststandards für die Zucht, die Unterbringung und den Umgang von Katzen und Hunden sowie ein harmonisiertes, unionsweites System zur obligatorischen Identifizierung und Registrierung dieser Tiere beschlossen. Hierdurch soll u. a. eine verbesserte Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen, die in der Union in Verkehr gebracht oder abgegeben werden, auch wenn sie online zum Verkauf oder zur Adoption angeboten werden, ermöglicht werden. Vorgesehen sind in dem Entwurf, der noch mit den Mitgliedsstaaten abgestimmt werden muss, auch verstärkte Kontrollen des Online-Vertriebs.
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass:
- der anonyme Onlinehandel mit Haus- und Heimtieren, sowie der Handel im öffentlichen Raum, außerhalb von Tierbörsen und -märkten, für die eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 oder Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz erteilt worden ist, verboten wird,
- eine bundesweit einheitliche Tierbörsenverordnung eingeführt wird, die klare Mindeststandards zur Haltung, Präsentation und zum Verkauf von Tieren auf Börsen, für die eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 Tierschutzgesetz erteilt worden ist, festlegt;
- der legale Online-Tierhandel gesetzlich reguliert wird, insbesondere durch:
- Sicherstellung einer verbindlichen Identifizierung und Registrierung aller Hunde und Katzen durch die Anbietenden, noch bevor die Angebote seitens der Plattformbetreibenden freigeschaltet werden,
- klare Anbieterkennzeichnung und Nachverfolgbarkeit auch bei nichtgewerblichen bzw. privaten Anzeigen, bspw. durch eine Verpflichtung zur Hinterlegung der persönlichen Daten bei den Plattformbetreibenden, noch bevor das erste Angebot freigeschaltet wird,
- Garantie der Einhaltung der Standards auch bei reiner Maklertätigkeit,
- Ergänzung zu den bisher einer Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Tierschutzgesetz unterfallenden Tierbörsen durch diejenigen, die Internetplattformen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen,
- die Einführung einer öffentlich (auch digital) zugänglichen Positivliste der für den Handel zugelassenen Heimtierarten,
- die Verlinkungen von Tierinseraten von Onlinebörsen auf Social-Media-Plattformen weiterhin möglich sind, eigenständige, ungeprüfte Inserate auf den Plattformen selbst jedoch verboten werden, sofern diese nicht für den Tausch oder Verkauf von Tieren durch Dritte registriert sind,
- der Verkauf von Wildfängen und besonders geschützten oder gefährdeten Tierarten, mit Ausnahme für den Handel über Tierparks und zoologische Gärten, verboten wird,
- der Aufbau eines digitalen zentralen Registers zur Erfassung geschützter exotischer Tiere mit Zugriffsmöglichkeiten für alle zuständigen Behörden geleistet wird.
Darüber hinaus wird die Landesregierung gebeten, zu prüfen,
- welche Anforderungen an in Niedersachsen stattfindenden Tierbörsen (z. B. verpflichtende Sachkunde der Veranstaltenden, tierärztliche Kontrollen vor Ort, Anzeige- und Dokumentationspflichten) erforderlich und praxisgerecht sind und an welchen Stellen es möglicherweise Veränderungsbedarf gibt, ohne die Veranstaltungen durch mehr Bürokratie zu erschweren,
- welche Möglichkeiten bestehen, Kontrollen bei Tierbörsen und insbesondere im Online-Handel mit vorhandenen Mitteln effektiver einzusetzen,
- ob und wie Aufklärungs- und Informationskampagnen über Risiken beim Tierkauf aus zweifelhaften Quellen verstärkt werden können, um Kaufinteressierte zu sensibilisieren und diese sowie die gehandelten Tiere vor illegalen Geschäftspraktiken besser zu schützen,
- wie ggf. über bestehende Förderungen hinaus eine verlässliche Grundfinanzierung für Tierheime und Wildtierauffangstationen sicherstellt werden kann und welche Investitionen in artgerechte Unterbringungsmöglichkeiten für beschlagnahmte exotische Tiere an welchen Standorten nötig sind.
Begründung
Tierbörsen und der Online-Handel mit Heim- und Wildtieren stellen seit Jahren ein erhebliches Problem für den Tierschutz und die Biodiversität dar. Jährlich finden allein in Deutschland rund 4.700 Tierbörsen statt (BT-Drs. 256/24), häufig mit unzureichenden Standards für Haltung, Transport und Präsentation der Tiere. Besonders Reptilienbörsen stehen wegen gravierender Tierschutz- und Artenschutzverstöße in der Kritik. Der illegale Handel mit Heimtieren, insbesondere Hunden und Katzen, hat ein alarmierendes Ausmaß erreicht: Allein im Jahr 2023 wurden laut Deutschem Tierschutzbund über 700 Tiere in dokumentierten Fällen illegal eingeführt oder unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehandelt. Ohne verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung ist eine Rückverfolgung kaum möglich. Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes ist der Handlungsbedarf groß: Käuferinnen und Käufer können im Online-Handel oftmals nicht einschätzen, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Anonyme Plattformen begünstigen den Schwarzmarkt.
Mehrere Tierschutzorganisationen – darunter der Deutsche Tierschutzbund, Pro Wildlife und NABU – fordern seit Jahren eine verbindliche Tierbörsenverordnung sowie eine Positivliste, die klar regelt, welche Arten im Heimtierhandel überhaupt zulässig sind. Die EU hat sich mit der neuen Hunde- und Katzen-Verordnung bereits auf den Weg gemacht und möchte Mindeststandards setzen, die im Anschluss konsequent in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bund und Länder sind gefordert, weitere Lücken zu schließen und so Tierleid, illegalen Handel sowie Risiken für Arten- und Gesundheitsschutz einzudämmen.
Ein entschlossenes Vorgehen des Bundes, unterstützt durch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen kommunalen Behörden in den Ländern und ist daher dringend geboten. Niedersachsen sollte hier eine aktive Rolle einnehmen und sich weiterhin für eine zeitgemäße Regulierung starkmachen.