Antrag: Reform der Notfallversorgung: Zentralisierung des Rettungsdienstes verhindern!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundestag berät aktuell über eine umfassende Reform der Notfallversorgung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht neben der Einrichtung von Gemeinsamen Notfallleitstellen und Integrierten Notfallzentren vor, den Rettungsdient als eigenständigen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V zu verankern und somit die Zuständigkeit von Kommunen und Ländern auf den Bund zu übertragen.

Der Niedersächsische Landtag begrüßt die notwendigen Reformbemühungen, insbesondere die geplante Einrichtung von Integrierten Notfallzentren. Er spricht sich jedoch gegen eine Grundgesetzänderung zur Verlagerung des Rettungsdienstes auf den Bund aus.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf:

  1. sich im Rahmen der weiteren Beratungen auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Rettungsdienst als Aufgabe der Länder und Kommunen erhalten bleibt,
  2. im gesamten Flächenland Niedersachsen eine einheitlich hohe Qualität des Rettungsdienstes zu ermöglichen
  3. sich für eine bessere Entlohnung der im Rettungsdienst Beschäftigten einzusetzen und
  4. im Rahmen der Reform insbesondere auch auf eine Verbesserung der Notfallversorgung von Kindern und psychisch kranken Menschen hinzuwirken.

Begründung

Die Notfallversorgung in Deutschland besteht aus drei Säulen: dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Insbesondere der Kassenärztliche Bereitschafsdienst, der außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten bei Beschwerden hilft, deren Behandlung ambulant erfolgen, aber nicht bis zur nächsten regulären Praxisöffnung aufgeschoben werden kann, wird unterdurchschnittlich in Anspruch genommen. Gleichzeitig ist sowohl im Rettungsdienst als auch in den Notaufnahmen eine zunehmende Inanspruchnahme bei Beschwerden zu beobachten, die keiner stationären Behandlung bedürfen.

Eine Reform der Notfallversorgung ist daher längst überfällig. Mit Gemeinsamen Leitstellen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und des Rettungsdienstes sowie mit Integrierten Notfallzentren können Patientinnen und Patienten zuverlässig in die richtige Versorgungsebene gesteuert und Unter-, Über- und Fehlversorgung vermieden werden. Das hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten aus dem Jahr 2018 bestätigt.

Die Verlagerung der Zuständigkeiten für den Rettungsdienst von Ländern und Kommunen auf den Bund birgt hingegen die Gefahr, dass gewachsene und funktionierende Strukturen vor Ort in den Kommunen einer zentralen und weniger bedarfsgerechten Steuerung durch den Bund weichen müssen, einhergehend mit Qualitätseinbußen. Diese Gefahr betrifft insbesondere die ländlichen Räume Niedersachsens. Angesichts der hohen physischen und psychischen Belastungen im Rettungsdienst, bedingt durch hohe Fallzahlen, Schichtdienst und leider vermehrt zu beobachtende Anfeindungen und Angriffe seitens bei den Einsätzen unbeteiligter Anwesender aber auch der Patienten selbst ist auch eine Verbesserung der Entlohnung der Rettungskräfte anzustreben.

Darüber hinaus ist der Rettungsdienst rechtssystematisch mit dem Katastrophenschutz verknüpft, der wiederum nicht ohne Weiteres in den Leistungsbereich des SGB 5 überführt werden kann, sodass weitergehende Veränderungen im Rettungsdienst zu erwarten wären.  

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