Antrag: Reform der Jobcenter darf nicht scheitern

Antrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 26.März 2009

Reform der Jobcenter darf nicht scheitern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt  fest:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 müssen die "Hilfen aus einer Hand" für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger aus dem SGB II bis Ende 2010 auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Ministerpräsidenten Rüttgers und Beck für die Bundesländer haben sich auf eine Verfassungsänderung geeinigt, um die Errichtung der Mischverwaltung sowie der einzelgesetzlichen Regelungen inkl. der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung zu ermöglichen. Damit sollen eine verlässliche Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand und die Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Arbeitsmarktpolitik in der Kommune gewährleistet werden. Der Landtag hatte bereits im Juli 2008 seinen Willen bekräftigt, dass eine Verfassungsänderung der notwendige Weg ist.

Dieser Vorschlag hat in Berlin bisher nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, was in der Folge die getrennte Aufgabenwahrnehmung erzwingen würde. Darüber hinaus ist die Wahrnehmung der Aufgaben des SGB II durch die optierenden Kommunen gefährdet. Das Scheitern des Kompromissvorschlages ist nicht im Sinne der ca. 7 Millionen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in Deutschland und der 442.000 Erwerbslosen in Niedersachsen. Es ist auch angesichts der Wirtschaftskrise ein fatales Signal.

Der Landtag fordert

  1. die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, den Vorschlag zur Neuordnung der Durchführung des SGB II des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aller 16 Bundesländer noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Die geforderte Verfassungsänderung zur Ermöglichung einer Mischverwaltung zwischen Bund und Kommune sowie die einzelgesetzlichen Regelungen zur Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) sollen unverzüglich in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden,
  2. die Landesregierung auf, die Grundgesetzänderung und die einfachgesetzlichen Regelungen über den Bundesrat ins Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Ursula Helmhold

Parlamentarische Geschäftsführerin

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