Antrag: Qualifizierungsoffensive zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die Berichte der niedersächsischen Schulinspektion machen deutlich, dass etliche Schulen einen erheblichen Verbesserungsbedarf ihrer Schul- und Unterrichtsqualität haben.
Insbesondere ist es erforderlich, Lehrkräfte für einen Unterricht zu qualifizieren, in dem Lernprobleme frühzeitig diagnostiziert und die Schülerinnen und Schüler individuell gefördert werden und in dem das selbstständige, selbstorganisierte Lernen gefördert und damit lebenslanges Lernen vorbereitet wird.
Die Landesregierung hat den Schulen die Verantwortung für die Qualitätsentwicklung übertragen. Gemäß § 120a des niedersächsischen Schulgesetzes müssen die Schulbehörden die Beratung und Unterstützung der Schulen gewährleisten.
Die Landesregierung hat es bislang versäumt, den Schulen geeignete und ausreichende professionelle Unterstützungsangebote für die Verbesserung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität zur Verfügung zu stellen, und die Schulen haben auch keine ausreichenden eigenen Mittel, geeignete Unterstützungsangebote bei freien Trägern einzukaufen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Das Land gewährleistet, dass die Schulen in ausreichendem Umfang geeignete Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Schul- und Unterrichtsqualität in Anspruch nehmen können.
Es stellt den Schulen Budgets für Fortbildung und Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Zentral wird ein gesondertes Budget eingerichtet, aus dem den Schulen mit besonders hohem und intensivem Entwicklungsbedarf zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Hierfür stellt das Land zum Haushaltsjahr 2008 insgesamt 15 Millionen €Â bereit.
Die Schulen stellen Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungskonzepte auf und kaufen mit den Mitteln der Budgets für sie geeignete Unterstützungsleistungen (Einzelfortbildungen, schulinterne Fortbildungen, begleitende Qualifizierungen) ein.
Begründung:
Mit der Schulinspektion wird differenziert der Verbesserungsbedarf der einzelnen Schulen ermittelt, aber bei den als Konsequenz aus den Inspektionsberichten notwendigen Verbesserungsprozessen werden die Schulen von der Landesregierung allein gelassen. Bei der Landesschulbehörde häufen sich die Anforderungen von Schulen nach Unterstützungsleistungen, denen nicht entsprochen werden kann.
Die Landesregierung hat den Schulen im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit die Verantwortung für ihre Qualitätsentwicklung übertragen, aber sie wird ihrerseits ihrer Verantwortung gemäß des ebenfalls neu in das Nds. Schulgesetz eingefügten § 120 a nicht gerecht, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu gewährleisten.
Die derzeitigen Unterstützungsangebote des Landes für die Schulen sind quantitativ und qualitativ unzureichend. Sie sind zu unflexibel und zu wenig an dem Bedarf ausgerichtet, den die eigenverantwortlichen Schulen selbst feststellen.
Den Schulen soll kurzfristig ein Budget für Fortbildung und Qualitätsentwicklung zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie geeignete Unterstützungsleistungen auch bei freien Anbietern einkaufen können. Solche Angebote gibt es zunehmend von regionalen Bildungsanbietern, von Volkshochschulen und von Universitäten. Zu finanzieren sind die Budgets unter anderem durch Umstrukturierung und Aufgabenabbau bei der Landesschulbehörde und dem NILS.
Parlamentarische Geschäftsführerin