Antrag: Putins Angriffskrieg erzeugt außergewöhnliche Notsituation – Auswirkungen auf Finanzlage, Sicherheit, Wirtschaft, Gesellschaft sowie Energiesicherheit des Landes abfedern

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Welt ist seit dem 24. Februar 2022 eine andere. Als Reaktion auf Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen immer mehr Menschen aus dem Kriegsgebiet. Die Europäische Union, Deutschland und Niedersachsen sind gefordert, humanitäre Hilfe und den Schutz und die Versorgung von Flüchtenden schnell und unbürokratisch zu organisieren. Einen größeren Teil der Last tragen dabei unsere Kommunen, die dies ohne organisatorische und finanzielle Unterstützung kaum leisten können.

Die Energiesicherheit Deutschlands und Niedersachsens ist durch den Krieg massiv gefährdet. Die Gas- und Erdöllieferungen aus der Russischen Föderation werden als Erpressungsinstrument eingesetzt. Die Zahlungen für die verbleibenden Lieferungen finanzieren zudem den Angriffskrieg und verschärfen die Lage weiter. Die Beschleunigung von Energie- und Wärmewende ist daher notwendig, um die Energieversorgung des Landes Niedersachsen dauerhaft aus eigener Kraft zu sichern.

Die aufgrund dieser Lage explosionsartig steigenden Energiekosten führen zu erheblichen sozialen Härten, die das Land gemeinsam mit dem Bund abfedern muss. Die hohen Energiekosten bringen zudem kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und ÖPNV-Unternehmen, in große wirtschaftliche Schwierigkeiten, die die Kommunen nicht allein auffangen können.

Aufgrund der bis an die Grenze zur EU heranreichenden Kriegshandlungen müssen die Bedarfe für den Zivil- und Katastrophenschutz auch bei uns im Land aktualisiert und Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden.

Ein Großteil der Handelsbeziehungen zur Russischen Föderation wurde gekappt und auch mit der Ukraine wird es immer schwerer, noch Handel zu treiben. Von dieser Entwicklung sind Teile der niedersächsischen Wirtschaft betroffen und somit auch Arbeitsplätze in Gefahr. In der Folge werden die Steuereinnahmen des Landes zurückgehen und auch dadurch die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Der Landtag stellt fest:

  • Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt aufgrund seiner Auswirkungen auf das Land Niedersachsen nach Art. 71 Abs. 4 Niedersächsische Verfassung eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, dar.
  • Zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Notsituation entsteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf im Haushalt des Landes, zu dessen Deckung eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 000 000 000 Euro erforderlich ist.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • Einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2022 auf den Weg zu bringen, mit dem das zur Bewältigung dieser außergewöhnlichen Notsituation einzurichtende „Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen des Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Finanzlage, Sicherheit, Wirtschaft, Gesellschaft sowie Energiesicherheit des Landes Niedersachsen“ finanziert wird.
  • Zur Deckung des Sondervermögens eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 000 000 000 Euro einzuplanen, die im Haushalt des Landes im Haushaltsjahr 2022 abweichend von Artikel 71 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durch zusätzliche Einnahmen aus Krediten in gleicher Höhe ausgeglichen werden darf.
  • Für die aufgrund dieses Beschlusses aufgenommenen Kredite einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2029, einzuplanen und einen entsprechenden Tilgungsplan vorzulegen.
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