Antrag: Programm zur Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit
Hannover, den 23.05.07
Programm zur Finanzierung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit
Der Landtag wolle beschließen:Â
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
In Niedersachsen waren im April 2007 mehr als 60.000 Menschen 3 Jahre und mehr als 40.000 Menschen 6 Jahre nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Langzeitarbeitslose haben in Anbetracht des beständig zurückgehenden Umfangs sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erheblich geringere Chancen eine reguläre Beschäftigung zu finden.
Auch wenn die aktuellen Arbeitsmarktdaten inzwischen einen positiven Trend aufweisen, müssen wir angesichts des verbleibenden hohen Anteils von gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen für die Betroffenen eine echte Trendwende einleiten. Das Problem kann offenbar mit den Förderinstrumenten des SGB II und SGB III nicht umfassend gelöst werden. Die kurzfristige Perspektive, die die 1 € Jobs bieten, ist für die Gruppe der Langzeitarbeitslosen kein hinreichendes Sprungbrett in den 1. Arbeitsmarkt. In Niedersachsen gab es laut Regionaldirektion im März 2007 20.050 Arbeitsgelegenheiten, davon waren lediglich 4 % (ca. 800) sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Arbeitsplätze aus der Entgeltvariante. Diese Quote, die auch die Gesamtzahlen des Jahres 2006 bestätigen, muss dringend erhöht werden.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf:
- für die Betroffenen eine Perspektive zu schaffen, indem in Zusammenarbeit mit den Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen in einem ersten Schritt 7.000 längerfristige (bis zu drei Jahren), sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse als Förderleistung im Rahmen des SGB II angeboten werden;
- zur Umsetzung und Finanzierung dieser Maßnahme in Verhandlungen mit der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit zu erwirken, dass die bisher in passive Leistungen (ALG II) investierten Mittel sowie Aufwendungen für Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante zusammengefasst in ein Arbeitsentgelt umgewidmet werden und mit Drittmitteln z. B. aus den ESF-Mitteln der EU ergänzt werden können. Darin sollen die jeweiligen aktiven und passiven Leistungen des Betroffenen, die der Bund trägt, sowie die Kosten für die Unterkunft, die von den Kommunen getragen werden, enthalten sein. Ziel ist es, die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (§16 a Abs.3 SGB II) ohne zusätzliche Haushaltsbelastungen deutlich auszuweiten.
- die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsfelder, die gemeinwohlorientiert und nicht wettbewerbsverzerrend sind, zu unterstützen. Dazu soll die Aufgabe der Identifizierung möglicher Tätigkeiten der lokalen Ebene an die Hand gegeben werden. Für die Wahrung der o. g. Grundsätze für zusätzliche Beschäftigungsfelder sollen die an vielen Argen bestehenden Beiräte sorgen, die verpflichtend bei jeder Arbeitsgemeinschaft und den optierenden Kommunen eingerichtet werden. VertreterInnen der Kommune und die örtlichen Arbeitsmarkt- und sozialpolitischen AkteurInnen sollen darin vertreten sein. In Zusammenarbeit mit den Argen sollen sie die Beschäftigungsförderung den Potenzialen der regionalen Wirtschaftsstruktur angemessen und sozialraumorientiert organisieren.
- alle Möglichkeiten zu nutzen, um auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung herbeizuführen, die die Belastung kleiner Einkommen mit Sozialabgaben senkt. Um dringend benötigte reguläre Beschäftigungsverhältnisse für Geringqualifizierte zu schaffen, müssen deutliche Entlastungen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erreicht werden. Erst ab einem Bruttoeinkommen oberhalb von 2.000 € soll die volle Last der Sozialversicherungsabgaben anfallen, bei allen Einkommen bis 2.000 € sollen die Beitragssätze stufenweise gegenüber der heutigen Situation abgesenkt werden (Progressiv-Modell).
Begründung
Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, erklärte am 29.03.07: "Langzeitarbeitslose profitieren vom Frühjahrsaufschwung leider kaum" (dpa).
Der Anteil der gering Qualifizierten an der Gruppe der dauerhaft Arbeitslosen wächst. Für Menschen mit keiner oder einer veralteten Berufsausbildung ist das Risiko, dauerhaft keine Beschäftigung zu finden, mehr als sechsmal so hoch als für Menschen mit einer akademischen Ausbildung. Selbst im Niedriglohnbereich werden die Geringqualifizierten verdrängt. Wir brauchen Angebote für Arbeitssuchende, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen dauerhaft vom Arbeitsleben ausgeschlossen sind, weil bei ihnen berufliches und persönliches Profil einerseits und Arbeitsplatzanforderungen andererseits in eklatanter Weise auseinanderklaffen. Ohne massive arbeitsmarktpolitische Anstrengungen wird sich der Trend zur Zwei-Klassen-Arbeitslosen-Gesellschaft weiter verstärken.
Für die Langzeitarbeitslosen (34,0 % aller Arbeitslosen im April 07 in Niedersachsen) brauchen wir besser geeignete kommunal gesteuerte Arbeitsmarktinitiativen, um denjenigen ein Angebot zu unterbreiten, die besonders schwer vermittelbar sind. Das bedeutet nicht, dass das Ziel aufgegeben wird, auch dem Personenkreis mit geringer Qualifikation und anderen Arbeitsmarkthemmnissen einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Eine regelmäßige Überprüfung der Vermittlungsmöglichkeit in den ersten Arbeitsmarkt muss daher auch während einer längerfristigen Beschäftigung im 3. Arbeitsmarkt obligatorisch bleiben.
Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren fördert nicht nur den Erhalt oder die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen realer Arbeitsbedingungen, sondern stärkt die Betroffenen und erhöht ihr Selbstwertgefühl. Denn für die meisten geht es bei dem Wunsch, wieder einen Arbeitsplatz zu finden, nicht nur darum Geld zu verdienen. Es geht auch darum, eine sinnstiftende Aufgabe zu haben, Kontakt und soziale Bindungen zu pflegen, einen geregelten Tagesablauf gestalten zu können. Eine Perspektive für die Betroffenen stellt die Schaffung von längerfristigen (z. B. drei Jahre), sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen als Förderleistung im Rahmen des SGB II dar. Die langfristige Subventionierung alternativer Beschäftigungsformen ist eine ergänzende Arbeitsmarktstrategie, die für das Land weitgehend kostenneutral gestaltet sein sollte und nicht wettbewerbsverzerrend wirken soll. Schon die Umwandlung von vier Ein-Euro-Jobs in drei sozialversicherungspflichtige Jobs ist für die öffentliche Hand kostenneutral. Das setzt allerdings voraus, dass sämtliche Leistungen im ALG II – also aktive und passive – mobilisiert werden. Jugendliche und junge Erwachsene gehören nicht zur Zielgruppe. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch Ausbildung und Qualifikation soll bei ihnen Vorrang haben.
Das SGB II ermöglicht drei Varianten von öffentlich geschaffenen Arbeitsgelegenheiten. Die Ein-Euro-Jobs sind nur eine Variante davon. Die beiden anderen möglichen - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten – kommen bisher viel zu selten zum Einsatz. Â
Für die Betroffenen soll ein verlässliches Segment sozialer Beschäftigung entstehen, dass sich z. B. im Rahmen von Assistenzen in der Pflege, in Kindergärten, von Stadtteilarbeit oder haushaltsnaher Dienstleistungen für ältere Menschen realisieren lässt. Durch die Abstimmung in kommunalen Projekten vor Ort muss sichergestellt werden, dass keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist von hohem Nutzen nicht nur für die potenziellen Beschäftigten, sondern auch für die Gesellschaft, die von der Verbesserung der sozialen Infrastruktur maßgeblich profitiert. Darüber hinaus ist es ein gesellschaftspolitische Bekenntnis dazu, schwer vermittelbaren Arbeitslosen ein sinnvolles und wertschöpfendes Arbeitsangebot zu unterbreiten.
Unser heutiges System von Sozialabgaben behindert das Entstehen regulärer Jobs für gering Qualifizierte sowie im Bereich Dienstleistungen aller Art. Lohnnebenkosten sind nicht in jedem Bereich ein wesentliches Beschäftigungshindernis, im unteren Einkommensbereich spielen sie jedoch eine erhebliche Rolle. Durch die Absenkung der Beiträge für kleine Einkommen werden die Entlastungen dort konzentriert, wo sie notwendig sind und beschäftigungspolitische Wirkung entfalten. Den zusätzlichen Belastungen der Sozialversicherungsträger stehen zusätzliche Beitragseinnahmen durch den Zuwachs an Beitragszahlern bei Mehrbeschäftigung gegenüber. Da der Finanzierungsbedarf des Progressivmodells dadurch nicht vollständig gedeckt wird, ist eine weitere Gegenfinanzierung durch Steuern notwendig. Diese Umfinanzierung der sozialen Sicherheit weg von Abgaben hin zu Steuern ist jedoch beschäftigungspolitisch notwendig und steuerpolitisch möglich.
Fraktionsvorsitzender