Antrag: Privilegien für Tierfabriken streichen –kommunale Mitbestimmung und bäuerliche Landwirtschaft stärken!
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
In Niedersachsen führt die gegenwärtige Form der industriellen Massentierhaltung zunehmend zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung. Aufgrund ihrer enormen Größe und der großen Belastungen durch Transportverkehre sowie Staub- und Keimemissionen werden Tierfabriken von den Menschen vor Ort verstärkt abgelehnt. In vielen Bereichen sind die Grenzen der Belastbarkeit für die Umwelt und Anwohner erreicht oder überschritten.
Parteiübergreifend engagieren sich daher Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger aus vielfältigen Gründen gegen die Ansiedlung großer Tierhaltungsanlagen. Ihre Hauptanliegen sind dabei die Sorgen und Bedenken in den Bereichen des Tierschutzes, Gesundheits- und Umweltschutzes und dem Verlust von kleineren Bauernhöfen und der Lebensqualität im ländlichen Raum, aber auch die Auswirkungen auf die Menschen in den Entwicklungsländern.
Doch die derzeitige baurechtliche Privilegierung von Tierfabriken hindert Kommunen oft daran, dem Bürgerwillen Geltung zu verschaffen und die Entwicklung in eine nachhaltig bürgerfreundliche Richtung zu steuern.
Viele Kommunen und der niedersächsische Landkreistag (PM vom 28.7.2011) fordern daher eine Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung industrieller Großställe im Außenbereich.
Auch Minister Lindemann kündigte im Hamburger Abendblatt vom 29.4.2011 eine grundlegende Einschränkung des Bauprivilegs an: "Großgewerbe beginnt für mich bei neuen Ställen mit 40.000 Stück Federvieh, 2000 Mastschweinen oder 800 Kühen". Das sei für den Minister auch die Grenze zwischen bäuerlicher Landwirtschaft und Agrarfabriken.
Die derzeitige Genehmigungspraxis solcher Großmastanlagen auf der Basis des § 35BauGB ("Bauen im Außenbereich") entspricht insgesamt nicht mehr den Intentionen des Gesetzgebers und dem Wunsch der Mehrheit der Kommunen und BürgerInnen. Bereits das "Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" von 2008 hat Bewilligungen für Stallbauten erleichtert und zu steigenden Genehmigungszahlen für den Bau und Betrieb von Tierfabriken in Niedersachsen geführt.
Im Jahre 2009 verdreifachte sich in Niedersachsen die Zahl der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gebauten Großanlagen auf 297 genehmigte Tierfabriken. Im Mai 2010 waren weitere 377 Tierfabriken für Geflügel in unterschiedlichen Landkreisen in Niedersachsen beantragt. (Vgl. Kleine Anfrage "Welche Auswirkungen hat der von der Landesregierung unterstützte Großschlachthof der Firma Rothkötter auf den Ausbau der Massentierhaltung in allen Teilen Niedersachsens?" des Abgeordneten Christian Meyer, GRÜNE, vom 24.9.2010)
Mit dem so genannten Stallbaubeschleunigungsgesetz wurden die Schwellen für die Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich heraufgesetzt (bei Puten z.B. von 20.000 auf 40.000 Tiere) und damit aktive Bürgerbeteiligung erschwert.
Auch die Grenzen für Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden deutlich erhöht (bei Mastgeflügel von 60.000 auf 85.000), so dass viele Großanlagen nicht mehr der UVP-Pflicht unterliegen.
Die Vereinbarkeit der Genehmigungspraxis bei Tierfabriken mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Tierschutzes wird zunehmend in Frage gestellt. So hat das Bundesverfassungsgericht etwa am 12.10.2010 die Vorschriften zur Legehennenhaltung (so genannte Kleingruppenhaltung) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (Pressemitteilung des BVerfG vom 2.12.2010). Die Haltungsbedingungen in der industriellen Massentierhaltung werden den arteigenen Ansprüchen der Nutztiere nur unzureichend gerecht. Bei der Haltung von Masthühnern führen beispielsweise die hohen Besatzdichten zu einem größeren Verletzungsrisiko und höheren Verlustraten. Hinzu kommen weitere tierschutzrechtliche Probleme: So werden Legehennen wie auch Puten die Oberschnäbel gestutzt, um ein gegenseitiges Picken zu verhindern. Diese Methode - als zu beantragende Ausnahme gedacht, inzwischen aber routinemäßig genehmigt und angewandt – ist nicht nur schmerzhaft, sondern schränkt die Tiere auch stark in der Gefiederpflege und Nahrungsaufnahme ein.
Die Haltungsbedingungen in den Tierfabriken widersprechen so oftmals den natürlichen Ansprüchen der Tiere.
Bei der Genehmigung von Tierfabriken muss deshalb der Grundsatz gelten: Die Tiere müssen sich nicht an die betriebswirtschaftlich effizienten Haltungsbedingungen anpassen, sondern die Haltungsbedingungen müssen an die arteigenen Bedürfnisse der Tiere angepasst werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Bauprivilegs für Tierfabriken einzusetzen.
Der § 35 BauGB soll wie folgt geändert werden:
- Die Privilegierung für gewerbliche und landwirtschaftliche Großanlagen, die die Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes erreichen wird generell gestrichen. Das ist bei 30.000 Hühnern, 1500 Schweinen und 600 Kühen der Fall.
- Nur noch eine bäuerlich-bodengebundene Tierhaltung ist baurechtlich privilegiert. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihr Futter wieder in einem räumlich funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb überwiegend selbst erzeugen und verfüttern.
- Die Landkreise sollen Ausschluss-, Schutz- und Vorranggebiete für gewerbliche Tierhaltungsanlagen ausweisen können
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Landesebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:
1. Tierschutz
Zur Überprüfung des Tierschutzes bei Genehmigungsverfahren von Ställen ist ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wie in Nordrhein-Westfalen einzuführen.
2. Brandschutz
Um die in der Niedersächsischen Bauordnung vorgeschriebene Rettung von Tieren bei Bränden zu erreichen, sind detaillierte landesweite Vorgaben für Tierrettungspläne, bauliche Veränderungen wie z. B. Rettungspferche notwendig.
3. Gesundheitsschutz
- Das Land hat bei BImSchG-pflichtigen Anlagen den Einbau von geeigneten Filtern vorzuschreiben.
- Zusätzlich wird Niedersachsen per Erlass eine Keimgutachtenpflicht zum Schutz der Bevölkerung einführen.
- Das Land hat die Erforschung der Gesundheitsgefahren durch Tierfabriken und die Feststellung der Hintergrundbelastung zu verstärken.
- Ein Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zur Erfassung des Antibiotika-Einsatzes auch in der bislang ausgenommenen Geflügelmast (DIMDI-Verordnung) wird vom Land Niedersachsen unterstützt. Das Land ergreift geeignete Maßnahmen zur Kontrolle und deutlichen Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tiermast.
4. Umweltschutz
Das Land setzt sich für eine Einhaltung der Höchstmengen des Ammoniakausstoßes gemäß den EU-Vorgaben ein und ergreift dazu geeignete Maßnahmen wie Stallobergrenzen, Verweigerung von weiteren Stallbaugenehmigungen oder Verpflichtungen zum Einbau von Filtern.
5. Mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz
Die Landesregierung soll sich für eine frühzeitige Bürger- und Verbändebeteiligung bei Großmastanlagen einsetzen. Dazu ist mindestens eine Rückkehr zu den alten UVP- und Bürgerbeteiligungsgrenzen vor 2008 erforderlich. Auch soll per Erlass klar gestellt werden, dass bereits vorhandene Anlagen und die Vorbelastung zwingend in die Genehmigungsverfahren einbezogen werden müssen. Auch Bürgerbegehren zu Großmastanlagen sollen über eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zulässig sein.
Begründung:
Die agrarindustrielle Produktion in immer größeren Einheiten steht derzeit unter einer besonders kritischen gesellschaftlichen Betrachtung. Gerade weil die Landwirtschaft staatliche Transferzahlungen erhält, fordern immer mehr Menschen eine tiergerechte und umweltverträgliche Landwirtschaft ein. Für diese Leistungen sind die Bürgerinnen und Bürger bereit zu bezahlen. Gemessen an diesem Anspruch müssen zwangsläufig die Haltungsformen unserer landwirtschaftlichen Nutztiere auf den Prüfstand. Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission und des Europäischen Parlamentes greifen diesen Diskurs auf und verlangen ein "Greening" der EU-Agrarpolitik. Denn die EU-Agrarmittel finden zukünftig nur dann Akzeptanz, wenn daraus ein gesellschaftlich wahrnehmbarer Nutzen ersichtlich ist.
Das "Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" von 2008 und der von der Landesregierung gewollte Hähnchenhighway entlang der A7 in Zentral- und Ostniedersachsen hat jedoch Bewilligungen für Stallbauten erleichtert und zu steigenden Genehmigungszahlen für den Bau und Betrieb von Tierfabriken in Niedersachsen geführt.
Der stetig voranschreitende Ausbau von Tierfabriken trifft in der Gesellschaft und den Kommunen jedoch auf immer stärkeren Widerstand. Besonders die ökologischen Belastungen, die Aspekte des Tierschutzes sowie gesundheitliche Gefährdungen rufen Vorbehalte bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor. Die steigende Zahl der Genehmigungen für beantragte Tierfabriken lässt auch die Skepsis innerhalb der Landwirtschaft und ihren Verbänden wachsen. Eine weiterhin fehlende strengere Regulierung würde zu Lasten der bäuerlichen Betriebe gehen.
Die Landkreise und Gemeinden in Niedersachsen haben zu wenig Möglichkeiten, steuernd auf die Ansiedlung von Tierfabriken einzuwirken bzw. diesen entgegenzuwirken.
Darüber hinaus werden eigene Entwicklungsmöglichkeiten vieler landwirtschaftlicher Betriebe durch die bereits vorhandene Dichte von Tierfabriken eingeschränkt. Diese Entwicklung führt zu einem Strukturwandel in der Landwirtschaft, der die Betriebe von einer bäuerlichen Wirtschaftsweise hin zu einer industriellen Form der Tierhaltung drängt.
In den ländlichen Kommunen wachsen zudem die Bedenken, dass die Tierfabriken das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen und die Eigenart ländlicher Räume als Erholungs- und Tourismusgebiete in Frage stellen. Insbesondere von kommunaler Seite wird zunehmend befürchtet, dass weitere Ansiedlungen auch wichtige Potenziale für eine zukünftige Siedlungs- und Gewerbeentwicklung zerstören können.
Auch für die Landwirtschaft besteht in der einseitigen Privilegierung immer größerer Ställe eine große ökonomische Gefahr. Nach Prof. Windhorst führt der zunehmende Bau von Schlachthöfen zu einer "Hähnchenblase" mit starker Exportorientierung. Von 2000 bis 2009 verdoppelten sich die Schlachtkapazitäten für Hähnchen fast von 406 Tonnen auf 749 Tonnen. Mit dem geplanten Schlachthof in Wietze würde sich die Nachfrage nach Hühnermastplätzen weiter steigern. Dabei ist der Selbstversorgungsgrad bei Hähnchenfleisch mittlerweile auf 105 % gestiegen. Im Jahre 2000 lag er noch bei nur 80 %. Die neuen Tierfabriken dienen überwiegend dem Export und nicht der Deckung der inländischen Nachfrage. So stieg der Export von Hähnchenteilen (überwiegend minderer Qualität) in Drittländer außerhalb der EU von 2000 bis 2009 um mehr als 300 %. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) warnt daher in seiner Studie "Keine Chicken schicken" vor den Folgen dieser Überproduktion auf die Menschen in den Entwicklungsländern.
Entwicklung Hähnchenmarkt:
2000 | 2009 | Zunahme | |
Schlachtungen Hähnchen in Deutschland in Tausend t | 406,4 t | 749,4 t | +84,4 % (plus Wietze 2011) |
Selbstversorgungsgrad Hähnchenfleisch | 80 % | 105 % | +25 % |
Exporte Hähnchenteile in Drittländer (Außerhalb EU) in Tausend t | 14 t (+50 EU) | 58 t (+100 EU) | + 309 % |
Quelle: Prof. Windhorst in DLG-Mitteilungen 4/2011
Auch bei Schweine- und Rindfleisch liegt Deutschland und insbesondere Niedersachsen deutlich über dem Selbstversorgungsgrad. Der Fleischmarkt ist völlig übersättigt. Sinkende Preise etwa für Schweinefleisch, aber auch Geflügelprodukte sind die Folge.
Dennoch sind in Niedersachsen zahlreiche weitere Tierfabriken geplant und beantragt. Die absehbare Folge davon sind immer niedrigere Preise und damit weniger Gewinn pro Tier für den Mäster sowie eine fortgesetzte Verdrängung von kleineren Betrieben. So gaben z.B. in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2011 über 6 Prozent der Milchviehbetriebe auf, während die Zahl der Milchkühe gleichzeitig um 1 Prozent stieg.
Es bedarf daher einem Bremsen des Baus von Tierfabriken durch Entzug der Privilegierung und der Förderung der bäuerlichen und gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft.
Da die landwirtschaftlichen Nutzflächen der Betriebe meist nicht ausreichen, um die anfallenden organischen Nährstoffe betriebsnah und umweltverträglich auszubringen, werden Boden- und Wasserhaushalte übermäßig beansprucht. In der Viehwirtschaft haben hohe Tierbestandsdichten vor allem in der bodenunabhängigen Tiermast zu erhöhten Stoffbelastungen von Grund- und Oberflächengewässern geführt, die insbesondere die Trinkwassernutzung beeinträchtigen können.
In Niedersachsen sind bereits über 62 % des Grundwassers in einem schlechten chemischen Zustand, weil sie die Nitratgrenzwerte der EU übersteigen.
Auch beim Ammoniak überschreitet Deutschland den nationalen Emissionshöchstwert erheblich und es droht ein Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU. Niedersachsens Massentierhaltung ist mit 24,3 % bundesweiter Hauptverursacher der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen.
Für die Umgebung kann die industrielle Massentierhaltung schwere Beeinträchtigungen mit sich bringen. Der Betrieb von Tierfabriken ist grundsätzlich mit Geräusch-, Geruchs-, Staub- und Ammoniakbelastungen verbunden, die zu relevanten Immissionen in der Umgebung führen können. Der notwendige Austausch von Stallluft führt zur Verbreitung von Bioaerosolen in der Umgebungsluft der Anlagen. Diese Biotoxine sind vielfach Auslöser von Atemwegserkrankungen. Dies wird bestätigt durch Erkenntnisse der Arbeitsmedizin, wo ein gehäuftes Auftreten von bioaerosolbedingten Atemwegserkrankungen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Landwirtschaft vermerkt wird.
Die Anwendung von Antibiotika in Tierhaltungsanlagen kann zu Resistenz von Bakterien, die die Tiere besiedeln (z.B. wie bei Methicillin-resistenter Staphylokokkus aureus/MRSA) führen. Diese resistenten Bakterien können über die Belüftungsanlagen in die Umgebungsluft gelangen und stellen eine potenzielle Gefährdung für Bürgerinnen und Bürger in der näheren Umgebung dar.
Aufgrund dieser bekannten Risiken ist es naheliegend, dass die Bürgerinnen und Bürger das Immissionsschutzrecht und die entsprechenden Abstandsgebote oftmals als unzureichend empfinden.
Während in der Schweine- und Rinderhaltung oft Filter vorgeschrieben werden, ist dies in Niedersachsen in der Geflügelmassentierhaltung aufgrund eines Erlasses des Umweltministeriums nicht vorgesehen. Stand der Technik sei die Emission über den Schornstein. Das ist nicht haltbar. Es gibt eine Reihe funktionierender TÜV-geprüfter Filtersysteme zur Reduktion der Emissionen.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender