Antrag: Privatisierung verhindern – Wasserversorgung muss Teil der kommunalen Daseinsvorsoge bleiben

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                    

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Wasser ist kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht privaten Renditeinteressen unterstellt werden darf.

Bei der Wasserversorgung der Bevölkerung stehen Versorgungssicherheit, Kontinuität, faire bezahlbare Preise, Qualität und Nachhaltigkeit im Vordergrund und haben sich Liberalisierungserwägungen unterzuordnen.

Der Landtag begrüßt daher:

Die in seiner Sitzung vom 01.03.2013 beschlossene Stellungnahme des Bundesrates zum Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe, mit der er sich eindeutig gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung ausspricht.

Das Ansinnen der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ und der kommunalen Spitzenverbände den Vorschlag der Europäischen Kommission abzulehnen und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern.

Den jüngst von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier unterbreiteten Vorschlag der Beschränkung des Anwendungsbereichs bei Wasserkonzessionen als ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl wird mit Sorge betrachtet, dass weiterhin die Möglichkeit einer schrittweisen, graduellen oder konditionalen Öffnung und Privatisierung des Wassersektors besteht, welche allein durch die komplette Ausnahme jenes Sektors von der Ausschreibungspflicht auszuschließen sind.

 

Der Landtag bittet die Landesregierung:

Gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden eine Strategie zur Sicherung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu erarbeiten.

Sich dafür einzusetzen, dass die Wasserversorgung in Niedersachsen im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben kann das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, für diesen Bereich Entscheidungen zu treffen, nicht eingeschränkt wird.

Gegenüber der Bundesregierung auf eine Ablehnung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen im EU-Ministerrat hinzuwirken.

Begründung

Durch die geplante EU-Konzessionsrichtlinie droht eine schrittweise Privatisierung der Wasserversorgung. So genannte Dienstleistungskonzessionen sollen künftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Betroffen wäre davon auch die Versorgung mit Trinkwasser. Grundsätzlich können die Kommunen zwar weiterhin entscheiden, ob sie die Wasserversorgung selbst erbringen wollen. Mit der Richtlinie werden die Bedingungen für die Versorgung durch kommunale Betriebe aber erheblich erschwert, so dass den Kommunen in vielen Fällen nur die Option der Privatisierung bleiben wird.

Die Richtlinie schafft ggf. eine so komplexe und unsichere Rechtslage für den öffentlichen Sektor, dass viele Kommunen erwägen würden, ihre Wasserkonzessionen europaweit auszuschreiben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die meisten kommunalen Unternehmen, an denen bereits Private beteiligt sind, würden zur europaweiten Ausschreibung gezwungen, wenn die private Beteiligung nicht gesetzlich angeordnet ist. Die Richtlinie beinhaltet eine gezielte Schlechterstellung des öffentlichen Sektors gegenüber dem privaten Sektor. So sollen die Möglichkeiten zur interkommunalen Kooperation deutlich eingeschränkt und die Kommunen in der Möglichkeit zur Erzielung von Synergieeffekten beschnitten werden. Kommunen, die die notwendigen Investitionen nicht mehr alleine bewältigen können, würden somit zur Privatisierung gezwungen.

Die jüngsten Äußerungen von EU-Binnenmarkt-Kommissar Barnier machen zwar Hoffnung auf eine Korrektur der Brüsseler Pläne zur Wasserversorgung. So hatte Kommissar Barnier Ende Februar im Binnenmarkt-Ausschuss des EU-Parlaments deutlich gemacht, dass er die bisher vorgesehene Pflicht der Kommunen zur europaweiten Ausschreibung der Wasserversorgung zu lockern bereit ist.

Der Druck der Öffentlichkeit zeigt offenbar Wirkung. Aber, noch ist unklar, ob den Ankündigungen tatsächlich Taten folgen. Dem Bekenntnis von Kommissar Barnier, wonach er persönlich dafür sei, die Wasserversorgung in öffentlicher Hand zu behalten, muss auch durch die Richtlinie umgesetzt werden. Dies aber ist noch nicht abzusehen.

Ferner wird zur Begründung auf den Beschluss der CDU auf ihrem Parteitag vom 3. bis 5. Dezember 2012 in Hannover verwiesen, wo unter Bezug auf die EU-Pläne beschlossen wurde:

„Die im Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung und Handlungsspielräume, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte, gewachsene Strukturen zerstören. Dies wird die CDU im Interesse der Menschen in Deutschland nicht zulassen“       

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