Antrag: Polizeivollzugsbeamte in den Vollzug, Verwaltungsbeamte in die Verwaltung, Aufgabenkritik auch für die Polizei

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 16.06.2004

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Vorschlag des Landesrechnungshofes zu folgen und die Möglichkeit zur Freisetzung, bzw. Stellenumwandlung von 1295 Dienstposten in den Bereichen Binnenverwaltung und Technik der Landespolizei zu prüfen. Ziel dieser Überprüfung soll es sein, die bisher mit diesen Dienstposten betrauten Polizeivollzugsbeamten entsprechend ihrer Ausbildung wieder im originären Vollzugsdienst einzusetzen. In Folge dessen soll die Landesregierung auf die geplante Neueinstellung von 1000 Neuanwärtern verzichten. So werden langfristig zusätzliche Kosten in Höhe bis zu 2,8 Mrd. Euro für Bezüge und Pensionen vermieden.
2. Mit den Verwaltungsaufgaben im Polizeidienst sollen anstelle der Vollzugsbeamten von der Verwaltungsreform betroffene Landesbedienstete betraut werden, jedoch ohne Zahlung der Polizeizulage und mit der im Landesdienst üblichen Pensionsgrenze von 65 Jahren.
3. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, die besondere Altersgrenze für Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes, die ausschließlich Führungsaufgaben wahrnehmen, abzuschaffen.
4. Der Landtag beauftragt die Landesregierung mit der Überprüfung der Möglichkeit des Aufgabenabbaus im Polizeivollzugsbereich, auch unter Ausschöpfung weitergehender Kooperation mit Dritten. Damit soll die Konzentration der Polizeivollzugsarbeit, der hochwertigen Ausbildung entsprechend, auf die eigentlichen Kernbereiche vorangetrieben werden.
Begründung
Die Landesregierung hat für den Bereich des Polizeivollzugs einen Stellenmehrbedarf zur Verstärkung der Polizeipräsenz angezeigt, den sie schrittweise bis 2008 durch die Neueinstellung von 1000 Polizeianwärtern decken will. Wird dieser Plan umgesetzt, werden dem Land neben 33,8 Millionen Euro Ausbildungskosten langfristig Kosten in Höhe von bis zu 2,8 Mrd. Euro entstehen. Demgegenüber stehen die neuen Berechnungen des Landesrechnungshofes, nach denen die Besetzung von 1295 Dienstposten der Binnenverwaltung und der Technik bei der Landespolizei mit Polizeivollzugsbeamten nicht erforderlich ist, da die Erledigung der anfallenden Aufgaben auch ohne polizeispezifische Ausbildung möglich ist. Damit könne nach Berechnungen des Landesrechnungshofes auf die Einstellung von 1000 Anwärtern verzichtet werden. Anstelle der Polizeivollzugsbeamten könnten die freiwerdenden Aufgaben von Verwaltungsbeamten übernommen werden, die von der Verwaltungsreform betroffen sind.
Dieses Vorgehen hat gegenüber den Plänen der Landesregierung etliche Vorteile:
 Der Einsatz der Beamten ihrer Ausbildung entsprechend im Polizeivollzug würde zum einen die Neueinstellung der Anwärter überflüssig machen und zum anderen würde die Polizeidichte im Land Niedersachsen früher als geplant erhöht, da keine dreijährigen Ausbildungszeiten anfallen.
 Damit einhergehend ist eine reduzierte Kostenentwicklung im Personalhaushalt, denn die weitere Belastung der Landesfinanzen durch zusätzliche Neueinstellungen würde eingeschränkt.
 Die von der Verwaltungsreform betroffenen Beamten können einer sinnvollen Weiterbeschäftigung im Landesdienst zugeführt werden. Die von der Landesregierung erwogene weitreichende frühzeitige Versetzung in den Ruhestand kann ausgeschlossen werden.
 Um den besonderen Belastungen im Polizeivollzug Rechnung zu tragen, wurde die Pensionsgrenze für Polizeibeamte auf das vollendete 60. Lebensjahr gesenkt. Zum Ausgleich der aus der geringeren Dienstzeit folgenden geringeren Altersbezüge wurde zudem eine Zulage gezahlt. Mit dem Einsatz von Landesbediensteten ohne polizeispezifische Ausbildung würde die Privilegierung im nicht besonders belasteten Verwaltungsbereich beendet.
 Der letztgenannte Punkt betrifft auch Polizeibeamte im höheren Dienst, die ausschließlich Führungsaufgaben wahrnehmen. Insofern ist für diese Posten die Abschaffung der besonderen Altersgrenze im Polizeidienst folgerichtig.
Alle genannten Punkte sprechen für die zügige Überprüfung der Freisetzungs- und Stellenumwandlungsfähigkeit der Dienstposten sowie die Umsetzung. Das gilt auch in Entgegnung der Argumentation, die Polizeidichte in Niedersachsen sei im Vergleich zu anderen Ländern zu gering und durch diese Maßnahme darüber hinaus gefährdet. Der Aufklärungsquote wird durch den Einsatz von Polizeibeamten im Vollzug sicherlich eher gedient, als durch deren Einsatz in Verwaltungs- und Technikbereichen.
Im Rahmen der Auseinandersetzung um eine neue Sicherheitsarchitektur steht auch der geltende Aufgabenkanon im Polizeivollzug in der Debatte. Dabei geht es z.B. um den ruhenden Verkehr oder Verkehrsunfallaufnahmen im Bagatellbereich. Eine ausführliche Aufgabenkritik im Zusammenhang mit der Prüfung neuer und ausgeweiteter Kooperationen mit Dritten wie zum Beispiel mit Versicherungen soll es der Polizei mittel- bis langfristig ermöglichen, sich wieder auf ihre Kernaufgaben und besonderen Kompetenzen konzentrieren zu können.

Fraktionsvorsitzender

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