Antrag: Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  1. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf politische Bildung. Dies gilt auch in Zeiten zugespitzter politischer Auseinandersetzungen im Vorfeld von Wahlen.
  2. Die Landesregierung hat mit ihrem Verbot von Diskussionsveranstaltungen mit Politikerinnen und Politikern in Schulen in den letzten vier Wochen vor den diesjährigen Europa- und Bundestagswahlen bei den Organisatorinnen und Organisatoren Unverständnis und Enttäuschung ausgelöst.
  3. Der seit August 2009 geltende Erlass, nach dem Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien 4 Wochen vor Wahlen nicht mehr innerhalb der Unterrichtszeit in die Schulen eingeladen werden dürfen, widerspricht dem im § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes definierten Bildungsauftrag der Schulen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Die Entscheidung über den Besuch von Politikerinnen und Politikern sowie über die Durchführung von Podiumsdiskussionen in Schulen auch direkt vor Wahlen wird in die Eigenverantwortung der Schulen gegeben. Dabei sind die Schulen für eine ausgewogene politische Information ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Begründung:

Um die Auswirkungen ihrer verfehlten Schulpolitik vor den Wahlen möglichst nicht zu thematisieren, hat die Landesregierung im Vorfeld der Europa- und Bundestagswahl zahlreiche u.a. von den SchülerInnenvertretungen organisierte Diskussionsveranstaltungen mit Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien verboten. Dafür ist den Schulen eigens die ihnen im August 2007 übertragene Entscheidung über die Anwendung des Erlasses "Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen" wieder entzogen worden.

Das im genannten Erlass enthaltene Verbot, Politikerinnen und Politiker in einem Zeitraum von 4 Wochen im Vorfeld von Wahlen innerhalb der Unterrichtszeit in die Schulen einzuladen, widerspricht dem Bildungsauftrag der Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes u.a. dazu erziehen soll, "ihre staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen". Ferner sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich umfassend zu informieren. Insbesondere vor Wahlen ist die umfassende Information über die Ziele der politischen Parteien als Grundlage einer fundierten Wahlentscheidung notwendige Voraussetzung zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Verantwortung und demokratischer Mitwirkung. Den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines unmittelbaren Dialoges mit Politikerinnen und Politikern in der Schule zu den für sie besonders relevanten Themen zu nehmen, widerspricht nicht nur ihrem Informationsbedürfnis, sondern fördert darüber hinaus Politikverdrossenheit und Wahlenthaltung.

Die Schulen haben die Pflicht, für eine parteipolitisch ausgewogene Information ihrer Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

Stefan Wenzel

Fraktionsvorsitzender

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