Antrag: Politische Bildung gehört in die Schule - Diskussionsveranstaltungen auch vor Wahlen zulassen!

Fraktion der SPD                                                                                              
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

  1. Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf politische Bildung. Dies gilt auch gerade in Zeiten zugespitzter politischer Auseinandersetzungen im Vorfeld von Wahlen, zu denen die Aufmerksamkeit besonders hoch ist.
  2. Die Entscheidung über den Besuch von Politikerinnen und Politikern sowie über die Durchführung von Podiumsdiskussionen in Schulen auch direkt vor Wahlen wird in die Eigenverantwortung der Schulen gegeben. Dabei sind die Schulen für eine ausgewogene politische Information ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Begründung

Nach § 2 NSchG erziehen die Schulen ihre Schülerinnen und Schüler dazu, „ihre staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen“. Ferner sollen Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich umfassend zu informieren. Insbesondere vor Wahlen ist die umfassende Information über die Ziele der politischen Parteien als Grundlage einer fundierten Wahlentscheidung notwendige Voraussetzung zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Verantwortung und demokratischer Mitwirkung. Den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines unmittelbaren Dialoges mit Politikerinnen und Politikern in der Schule zu den für sie relevanten Themen zu geben, kommt ihrem Informationsbedürfnis entgegen und fördert darüber hinaus die Wahlbeteiligung.

Die Schulen selbst haben die Pflicht, für eine parteipolitisch ausgewogene Information ihrer Schülerinnen und Schüler zu sorgen.

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