Antrag: Placebo-Gesetz der Bundesregierung verhindern - Verbraucher durch ein umfassendes Verbraucherinformationsgesetz wirksam schützen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 17.01.2006

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Eine Ursache der jüngsten Fleischskandale, die es u.a. auch in Niedersachsen gab, ist die man-gelnde Transparenz in diesem Sektor. Kriminelle Praktiken werden durch ein geringes Aufde-ckungsrisiko erleichtert und es fehlt an der vorbeugenden Wirkung öffentlicher Zugänglichkeit. Deutlich wurde außerdem eine unzureichende Informationstätigkeit der Behörden, die selbst in der Aufklärungsphase die Verbraucher weiter verunsicherte.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene für ein umfassen-des Verbraucherinformationsgesetz mit folgenden Eckpunkten einzusetzen:
- Verbraucherinformationen die Behörden und Unternehmen vorliegen, müssen den Verbrauchern leicht und ohne unzumutbare Hürden zugänglich gemacht werden.
- Behörden erhalten das Recht und die Pflicht, die Verbraucher aktiv über marktrelevante Vorkommnisse, insbesondere über gesundheitsgefährdende und ekelerregende Produkte sowie irreführende und täuschende Geschäftspraktiken aufzuklären. Dabei müssen die betroffenen Produkte und Dienstleistungen, ihre Hersteller und Anbieter, Verarbeitungs- und Vertriebswege benannt werden können. Ergebnisse von Überwachungsmaßnahmen müssen veröffentlicht werden.
- Zur Schlichtung von Streitfällen ist ein Bundesbeauftragter einzusetzen.
- Ausschlussgründe, insbesondere unter Berufung auf Datenschutzinteressen, sind ange-messen zu regeln. Sie dürfen das grundsätzliche Informationsrecht nicht aushöhlen oder unnötig erschweren.
Der bekannte Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Des-halb muss die Landesregierung im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeit auf eine entsprechende Ergänzung und Nachbesserung der unzureichenden Vorlage hinwirken.
Begründung
Im Rahmen der Diskussion über die Konsequenzen der Gammelfleischskandale wurde von allen Beteiligten die Notwendigkeit eines wirksamen Verbraucherinformationsgesetzes immer wieder be-tont. Nachdem frühere Gesetzesinitiativen im Mai 2002 und im Juni 2005 von CDU/CSU im Bun-desrat verhindert wurden, hat jetzt Bundesminister Seehofer einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Entwurf entspricht aber nicht den Anforderungen an eine moderne und zukunfts-fähige Verbraucherpolitik, wie sie z.B. in dem ebenfalls vorliegenden Gesetzentwurf der Bundes-tagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen umgesetzt ist. Im Seehofer-Enwurf wird eine Verantwor-tung der Unternehmen in diesem Bereich völlig ausgeblendet. Nicht der Verbraucher und sein Schutz stehen im Focus des Gesetzes. Verbraucherschutz wird auf das begrenzt, was der Wirt-schaft nutzt. Als einzige Verbesserung der bisherigen Position der Union wird die Informationsbe-schränkung aufgehoben, wenn ekelerregende Lebensmittel bereits verbraucht sind. Die nieder-sächsische SPD-Landesregierung hatte sich bereits 2002 im Bundesrat für eine Einbeziehung der Wirtschaft in die Auskunftspflicht eingesetzt.
Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung des Gesetzes auf den Lebens- und Futter-mittelbereich vergibt die Chance, der bestehenden strukturellen Informationsasymetrie zwischen Wirtschaft und Verbrauchern auf den Märkten grundsätzlich etwas entgegen zu setzen. Die beim Fleischskandal deutlich gewordenen Transparenzprobleme behindern auch die Märkte anderer Produkte und Dienstleistungen.

Fraktionsvorsitzende

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