Antrag: Personalkosten reduzieren, einstweiligen Ruhestand begrenzen, Beamtenrecht modernisieren
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 10.06.04
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Für Beschäftigte im so genannten Personalüberhang weitere, über die bisher von der Landesregierung hinausgehenden Einsatzgebiete zu prüfen, soweit sich damit an anderer Stelle Kosten des Landes vermeiden lassen.
Von der Möglichkeit der Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den einstweiligen Ruhestand nach § 109 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) ab einem Alter von 50 Jahren grundsätzlich keinen Gebrauch zu machen. Für begründete Ausnahmen von diesem Grundsatz sind Regelungen zu schaffen, die es in diesen Einzelfällen ermöglichen, die betroffenen Beamtinnen und Beamten, ihrer Qualifikation entsprechend, für sinnvolle gesellschaftliche Aufgaben einzusetzen.
Sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative und im Rahmen der Verhandlungen zur Föderalismusreform für eine Veränderung des Besoldungsrechts einzusetzen, die einen Beschäftigungskorridor von 36-40 Wochenstunden für Beamte ermöglicht (regelmäßige Arbeitszeit entsprechend § 80 NBG). Die Festsetzung veränderter Arbeitszeiten muss jeweils auch zu einer entsprechenden Senkung oder Erhöhung der Dienstbezüge führen. Vereinbarungen über veränderte Arbeitszeiten müssen für einzelne Ministerien, Behörden bzw. Dienststellen ermöglicht werden.
Begründung
Im Haushaltsplan 2004 sind immer noch ca. 1400 Stellen mit dem Vermerk künftig wegfallend (kw) aus den "alten" Stellenabbauprogrammen enthalten. In den kommenden Jahren sollen weitere 6.743 Stellen abgebaut werden und im Haushaltsplan 2005 als künftig wegfallend (kw-Vermerk) dargestellt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass sich der tatsächliche Stellenabbau unter Beibehaltung des bisherigen Vorgehens bis in das Jahr 2016 erstrecken wird. Darüber hinaus fallen die Pensionszahlungen an.
Die Landesregierung beabsichtigt jetzt, den Stellenabbau zu beschleunigen. Dazu sollen "die Beschäftigten im Personalüberhang" namentlich bei der Job-Börse benannt und zur Vermeidung von Neueinstellungen innerhalb der Landesverwaltung vermittelt werden oder für andere Aufgaben zur Verfügung stehen. Allerdings reichen diese Maßnahmen nicht aus. Daher müssen weitere Einsatzgebiete für die Beschäftigten im Personalüberhang ermöglicht werden, um die Ausgaben des Landes zu senken.
Schon bevor Regelungen bezüglich der Job-Börse greifen, hat die Landesregierung eine Umfrage gestartet, um festzustellen welche Beamtinnen und Beamten über 50 bereit sind, sich in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen. Diese Vorgehensweise widerspricht der Aussage der Landesregierung, dass eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nur als ultima ratio wirksam werden soll, und verhindert eine sinnvolle Weiterbeschäftigung der Beamtinnen und Beamten, durch die Neueinstellungen vermieden werden könnten.
Eine Versetzung von Beamten im Alter von 50 Jahren in den einstweiligen Ruhestand ist nicht vermittelbar. Bei einer Versetzung nach § 109 Niedersächsisches Beamtengesetz würde die Beamtin/der Beamte zur Zeit bis zu 3 Jahre ca. 75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der letzten Besoldungsgruppe als "erhöhtes Ruhegehalt" beziehen, anschließend ihre/seine bis zum jeweiligen Zeitpunkt erworbenen Pensionsbezüge. Jeder andere Arbeitnehmer würde seine Rentenbezüge grundsätzlich erst mit 65 Jahren erhalten, würde in der Regel höhere Abschläge hinnehmen müssen oder könnte ein solches Recht gar nicht in Anspruch nehmen. Das Einsparvolumen für den Landeshaushalt ist zudem relativ gering.
Mit dem Aufgabenabbau und der Aufgabenverlagerung muss eine sofortige und auch langfristig wirksame Einsparung bei den Personalausgaben verbunden sein.
Eine moderate Arbeitszeitverkürzung von 2-4 Wochenstunden bei entsprechender Kürzung der Bezüge würde eine sozial vertretbare und solidarische Bewältigung der Personalüberhänge ermöglichen, die im Zuge der Verwaltungsreform entstehen. Die entsprechende Verkürzung würde zudem zu einer schnelleren Entlastung des Landeshaushaltes führen. Ressorts mit weiterhin hohem Arbeitsanfall wie bspw. das Kultusressort könnten ausgespart werden. Zur Zeit steht einer Verkürzung der Arbeitszeit das geltende Recht und die Rechtsprechung entgegen, soweit die Verkürzung nicht individuell und freiwillig erfolgt.
Die oben skizzierte Änderung des Besoldungsrechts würde eine längst überfällige Flexibilisierung ermöglichen. Damit könnte besser auf aktuelle Anforderungen oder Veränderungen im Arbeitsvolumen reagiert werden.
Fraktionsvorsitzender