Antrag: Parlamentsreform jetzt; Enquête-Beschlüsse umsetzen!

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 15.06.2005
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages wird wie folgt geändert:
1. Der Sitzungskalender wird auf einen grundsätzlich dreiwöchigen Sitzungsrhythmus mit zwei Sitzungen umgestellt.
2. Künftig wird grundsätzlich auf Redezeitbeschränkungen für einzelne Tagesordnungspunkte verzichtet. Dabei sollen der erste Einzelredebeitrag zu einem Beratungsgegenstand eine Redezeit von zehn Minuten und die nachfolgenden Beiträge eine Redezeit von fünf Minuten nicht überschreiten. Ausnahmen sollen für Haushaltsberatungen und Aussprachen zu Regierungserklärungen gelten.
3. Die Tagesordnung der Plenarsitzung wird künftig nicht mehr nur nach dem Eingangsdatum der Vorlage, sondern stärker nach Schwerpunktthemen - auf Vorschlag der Fraktionen im Ältestenrat - strukturiert.
4. Das geltende Widerspruchsrecht der Parlamentarischen Minderheit soll ausgedehnt werden. Deshalb erhält § 66 folgende Fassung:
§ 66
Abweichung von der Tagesordnung
(1) Der Landtag kann, sofern nicht andere Vorschriften entgegenstehen, auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Landtages beschließen,
1. dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden,
2. dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird,
3. dass verschiedene Punkte der Tagesordnung zusammen beraten werden,
4. dass ein Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt wird,
5. dass die Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen wird,

es sei denn, dass eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages wider-
sprechen.

(2) unverändert
5. Kleine Anfragen zur mündlichen Beantwortung werden in der Fragestunde nicht mehr wie bisher in der Reihenfolge des Eingangs behandelt, sondern die Fraktionen entscheiden über die Reihenfolge der zu behandelnden Fragen zu Beginn des Sitzungsabschnitts.
6. Bei Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung und Dringlichen Anfragen sollen für jedes Mitglied des Landtages zwei Zusatzfragen oder Bemerkungen von zusammen nicht mehr als drei Minuten zugelassen werden.
7. Die Ausschüsse des Landtages sollen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung tagen (Ausnahmen sollen für Personal- und sonstige vertrauliche Angelegenheiten gelten).
8. Den Ausschüssen des Landtages wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein Selbstbefassungsrecht eingeräumt.
Begründung

Eine innere Reform des Parlaments kann dazu beitragen, dessen Arbeit lebendiger, effektiver und aktueller zu gestalten.
Dieser Auftrag war Grundlage der Arbeit einer Enquête-Kommission in der 14. Wahlperiode.
Zu Beginn der jetzigen (15.) Wahlperiode wurde seitens der CDU/FDP-Koalition eine einjährige Erprobungsphase der jetzigen Geschäftsordnung durchgesetzt. Die Nachteile der jetzigen Praxis sind nach nunmehr über 25-monatigen Erfahrungen allenthalben unverkennbar. Deshalb müssen die Vorschläge der Enquête-Kommission, die in vielen anderen Länderparlamenten bereits praktiziert werden, endlich auch in Niedersachsen umgesetzt werden.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden die zwischen den Fraktionen der 14. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages verabredeten Änderungen auf Grundlage der Berichterstattung der Enquête-Kommission zur Parlamentsreform der 14. Wahlperiode in den zentralen Teilen umgesetzt.

stellv.Fraktionsvorsitzende


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