Antrag: Pannenreaktor Krümmel für immer abschalten!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Störfälle und Unfälle im Atomkraftwerk Krümmel betreffen direkt und unmittelbar auch niedersächsische Bürgerinnen und Bürger, da das Kraftwerk direkt an der Landesgrenze liegt. Die Millionenstadt Hamburg liegt ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
  • Dass im Atomkraftwerk Krümmel wiederholt Störfälle auftraten, bei denen auch menschliches Versagen, organisatorische Mängel, mangelhaftes Controlling bei der Umsetzung von Vorgaben zur Erhöhung der Sicherheit und eine mangelhafte Kommunikation ursächlich waren.
  • Dass das Verhalten der Betreiber des Atomkraftwerkes Krümmel bei den Unfällen im Jahr 2007 und 2009 gezeigt hat, dass die Betreiber nicht über die nach dem Atomgesetz zwingend vorgeschriebene Zuverlässigkeit verfügen.
  • Dass dem Atomkraftwerk Krümmel seit 2001 mangelhafte Terrorsicherheit bescheinigt wird und in der Zwischenzeit keine geeignete Nachrüstung erfolgte.
  • Dass die Ursache für das weltweit größte Leukämiecluster in der benachbarten Elbmarsch nicht aufgeklärt ist, aufgrund der Kinderkrebsstudie aber von einem Beitrag des Atomkraftwerkes auszugehen ist.

Der Landtag fordert die niedersächsische Landesregierung daher auf,

  • in den zuständigen Bund-Länder Ausschüssen dafür einzutreten, dass den Betreibern des Atomkraftwerkes Krümmel wegen Unzuverlässigkeit die Betriebsgenehmigung entzogen wird,
  • in den zuständigen Bund-Länder Ausschüssen dafür einzutreten, dass das Atomkraftwerk Krümmel wegen der häufigen, erheblichen und fortgesetzten Störfälle endgültig stillgelegt wird. Dabei sind alle rechtlichen Möglichkeiten in Verbindung mit dem neuen technischen Regelwerk anzuwenden.

 

Begründung

Die Betreiber des Atomkraftwerkes Krümmel sind für eine beispiellose Pannenserie verantwortlich. Atomaufsicht und Öffentlichkeit wurden mehrfach falsch, verzögert oder gar nicht über aktuelle Störfälle informiert. Im Atomgesetz zählt die Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreibers jedoch zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden.

Im Sommer 2007 hat ein Kurzschluss im Transformator zu einem Brand auf dem AKW-Gelände geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet, überprüft und repariert worden. Doch nach dem Wiederanfahren Ende Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen. Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb.

Nach dem erneuten Kurzschluss in einem Transformator mit Verlust von 17 Kubikmetern Öl am 4. Juli 2009 mussten die Betreiber weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen umzusetzen.  Zu befürchten ist zudem, dass aufgrund von Materialermüdung auch weitere Reaktorkomponenten nicht über erforderliche Sicherheitsreserven verfügen.

Das Atomkraftwerk Krümmel gehört den Firmen Vattenfall und EON. Das Atomgesetz fordert die Zuverlässigkeit von Betreibergesellschaft und Eigentümern. Offensichtlich hat bei den wiederholten Ereignissen der vergangenen zwei Jahre insbesondere die Betreibergesellschaft Vattenfall versagt. Auch ein teilweiser Personalwechsel hat keine durchgreifende Wirkung auf die Sicherheitskultur gehabt. Es hat sich aber auch gezeigt, dass der Miteigentümer EON dem beispiellosen Treiben tatenlos zugesehen hat.

Das Atomkraftwerk Krümmel verfügt nicht über einen ausreichenden Terrorschutz. Nach 2001 war zwischen Bundesatomaufsicht und Kraftwerksbetreibern ein ganzes Maßnahmenbündel vereinbart. Davon haben die Betreiber nur einen sehr kleinen Teil umgesetzt. Deshalb muss festgestellt werden, dass die Eigentümer und der Betreiber das Eintreten einer Kernschmelze nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen können.

Fraktionsvorsitzender

 

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