Antrag: Optionszwang schnell und vollständig abschaffen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 18.03.2014
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der zwischen den Bundesverbänden der Parteien CDU, SPD und CSU geschlossene Koalitions-vertrag mit dem Titel „Deutschlands Zukunft gestalten“ beinhaltet auch eine Neuregelung des so genannten Optionszwangs. Demnach heißt es in der Präambel des Vertrages auf Seite 11: „Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen.
Auf Seite 105 des Koalitionsvertrages heißt es dann im Abschnitt „Integration und Zuwanderung gestalten“: „Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.“
Die im Koalitionsvertrag zum Optionszwang getroffene Einigung und den damit verbundenen Wegfall dieser diskriminierenden Praxis begrüßen wir ausdrücklich.
Dementsprechend fordern wir die Bundesregierung auf, dass
- der Optionszwang schnellstmöglich und vorbehaltlos abgeschafft sowie auf vermeintliche Integrationsnachweise verzichtet wird,
- mit dem Wegfall des Optionszwangs auch bisher schon von dieser Regelung betroffenen Personen die rechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, ihre zweite bzw. weitere Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen,
- die nächste gesetzgeberische Möglichkeit genutzt wird, um diejenigen Regelungen des § 29 StAG außer Kraft zu setzen, die den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit Vollendung des 23. Lebensjahres beinhalten,
- sichergestellt wird, dass diejenigen Menschen, die aufgrund der Optionspflicht ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben, ihre deutsche Staatsangehörigkeit bei Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit behalten dürfen.
Begründung
Der Optionszwang ist eine diskriminierende Regelung. Die Koalitionspartner auf Bundesebene haben nun beschlossen, diese Diskriminierung zu beheben. Jedoch müssen auch die bisher betroffenen Personen berücksichtigt werden, die sich bereits für die deutsche oder eine ausländische Staatsbürgerschaft entscheiden mussten.
Dementsprechend soll diesem Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt werden, schnellstmöglich die deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne ihre ausländische Staatsbürgerschaft ab-geben zu müssen, oder ihre ausländische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, ohne ihre deutsche Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.