Antrag: Ölschiefer ist keine Zukunftsoption: Lagerstätten aus dem Raumordnungsprogramm nehmen, Abbau dauerhaft verhindern!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Zur Einhaltung des völkerrechtlich verbindlichen Klimavertrags von Paris und der damit verbundenen Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 bzw. auf 1,5 Grad muss der größte Teil der fossilen Lagerstätten im Boden bleiben. Die Förderung von Ölschiefer ist dabei besonders klimaschädlich.

Die beiden niedersächsischen Ölschiefer-Lagerstätten nördlich von Hondelage, Stadt Braunschweig, und Wendhausen, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt, sowie zwischen Flechtorf, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt, und Schandelah, Gemeinde Cremlingen, Landkreis Wolfenbüttel, stehen noch als „national bedeutsame Energiereserve“ mit dem Ziel im Landesraumordnungsprogramm, sie von Nutzungen freizuhalten, um einen späteren Abbau weiter zu ermöglichen. Dies steht konträr zu dem nationalen und landesweiten Ziel, aus der Förderung und Nutzung fossiler Energien auszusteigen.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  • die Festlegung der Ölschiefer-Lagerstätten als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet aus dem Landesraumordnungsprogramm zu entfernen
  • im Landesraumordnungsprogramm festzuhalten, dass die Ölschiefer-Lagerstätten aus Klimaschutz-gründen als CO2-Speicher dauerhaft in der Erde bleiben müssen und einen Abbau auch zukünftig klar auszuschließen.

Begründung

In Anhang 1 zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP-VO) in der Fassung vom 26. September 2017 sind unter 1.1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes unter anderem folgende Ziele festgehalten:

„Dabei sollen die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die Umweltbedingungen verbessert werden“ und „die Folgen für das Klima berücksichtigt und die Möglichkeiten zur Eindämmung des Treibhauseffektes genutzt werden“. Ein konkreter Beitrag zur Eindämmung des Treibhauseffektes ist der klare Ausschluss der Förderung der Ölschiefer-Lagerstätten. Diese sind in derselben Verordnung wie folgt aufgeführt:

„Die beiden Ölschiefer-Lagerstätten nördlich von Hondelage, Stadt Braunschweig, und Wendhausen, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt, sowie zwischen Flechtorf, Gemeinde Lehre, Landkreis Helmstedt, und Schandelah, Gemeinde Cremlingen, Landkreis Wolfenbüttel, sind als national bedeutsame Energiereserve von Nutzungen frei zu halten, die einen langfristig erforderlichen Abbau erschweren oder verhindern könnten. Für ihre räumlichen Abgrenzungen gelten die in Anhang 6 festgelegten Ge-biete. Innerhalb dieser Gebiete dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen neue Baugebiete nicht dargestellt oder festgesetzt werden. Vorhaben, die nur auf beschränkte Zeit errichtet wer-den, sind möglich, solange und soweit sie der späteren Rohstoffgewinnung nicht widersprechen.“

Durch eine Streichung der Ölschiefer-Lagerstätten aus dem Landesraumordnungsprogramm soll sichergestellt werden, dass diese auch in Zukunft nicht für einen Abbau vorgesehen werden. Ein Abbau von Ölschiefer ist äußerst ineffizient und damit unwirtschaftlich. Er ist zudem mit Blick auf die Klima-katastrophe und der damit verbundenen Notwendigkeit des Umstiegs auf Erneuerbare Energien gänzlich auszuschließen. Daher sollte neben der Streichung im LROP auch klar festgehalten werden, dass die Ölschiefer-Lagerstätten dauerhaft unangetastet in der Erde bleiben müssen.

Auch der Rat der Gemeinde Cremlingen fordert von der Niedersächsischen Landesregierung den Verzicht auf die Festlegung der Ölschieferlagerstätten bei Hondelage und Schandelah sowohl als Vor-rang- als auch als Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung (Ölschiefer). Stattdessen wird gefordert, die bisherige Festsetzung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft beizubehalten und die sonstigen Flächen als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sowie für Natur und Landschaft zu sichern.

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