Antrag: Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes endlich einführen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Die Zahl der Organspenderinnen und -spender und der gespendeten Organe insgesamt sind innerhalb der letzten Jahre dramatisch zurückgegangen. Diese sinkende Organspendebereitschaft ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin insbesondere durch die jüngsten Manipulationen verloren gegangen ist. Ziele der Landespolitik müssen daher die Umsetzung der neuen bundesweiten Regelungen zur Organtransplantation in Landsrecht und die Unterstützung einer schärferen staatlichen Kontrolle sein.

Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die landesweite Organspendekampagne „Du fehlst mir!“, in der die Niedersächsische Landesregierung auf das Thema aufmerksam macht, um verloren gegangenes Vertrauen durch Information und Aufklärung wieder zurückzugewinnen.

Der Landtag fordert die Landesregierung darüber hinaus auf,

  1. einen Entwurf für ein niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes vorzulegen, das insbesondere folgende Themen beinhaltet, die im Bundesgesetz nicht abschließend geregelt sind:
    • Qualifizierung und Freistellung von Transplantationsbeauftragten,
    • Regelungen zum Thema Lebendspende,
    • Einführung eines Melderegisters für transplantierbare Organe.
  2. sich bundesweit für den Abbau diskriminierender Regelungen in Bezug auf die Organspende einzusetzen.
  3. im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) die sinkende Organspendebereitschaft zu thematisieren, um länderübergreifende Lösungsansätze zu erarbeiten.

Begründung

Das Transplantationsgesetz (TPG) des Bundes ist seit dem 01.12.1997 in Kraft, es wurde am 01.08.2012 umfassend novelliert, um u. a. die europäische Transplantationsrichtlinie (2010/53/EU) in deutsches Recht umzusetzen. Ziel dabei ist es, einheitliche Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation in Europa zu schaffen. So konkretisiert das aktuelle Gesetz die Anforderungen an die Entnahmekrankenhäuser und die Transplantationszentren sowie die Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die den praktischen Ablauf von der Meldung einer potenziellen Spenderin oder eines potenziellen Spenders bis hin zur Übergabe der Organe für die Transplantation koordiniert. Bisher haben acht Bundesländer ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes beschlossen. Trotz eines Landtagsbeschlusses vom 24.06.2004, dem Landtag ein niedersächsisches Transplantationsausführungsgesetz bis Ende 2004 vorzulegen, hat Niedersachsen bis heute kein Ausführungsgesetz. Die ehemalige Landesregierung, insbesondere die damalige Gesundheitsministerin von der Leyen, hat aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken entgegen den Beschluss der Mehrheitsfraktionen, keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Dies soll sich nun mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen ändern.

Das niedersächsische Ausführungsgesetz soll vor allen Dingen Themen regeln, die bisher nicht im Bundesrecht geregelt sind, wie z. B. die Qualifizierung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken oder die Lebendspende. Auch ein landesweites Melderegister ist sinnvoll, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, in welcher Art und Weise die einzelnen Entnahmekliniken infrage kommende Spendeorgane melden. Durch mehr Transparenz bei der Gewinnung und Verteilung kann ebenso die Spendebereitschaft erhöht werden. Da die Erhöhung der Organspendebereitschaft ebenso ein länderübergreifendes Problem darstellt, ist ein bundesweiter Austausch über mögliche Lösungsansätze und Verbesserungsmechanismen bei der Organspende erforderlich, so z. B. über die Angemessenheit der Aufwandserstattung für die Entnahmekrankenhäuser oder die Verbesserung der Transparenz.

Darüber hinaus sollen jegliche Diskriminierungen nicht nur im Bereich der Blut- und Knochenmarkspende, sondern auch im Bereich der Organspende gegenüber Männern, die Sex mit Männern haben, abgebaut werden. Die Landesregierung soll sich daher über ihre Landesgrenzen hinaus für ein möglichst diskriminierungsfreies Verfahren zur Organspende einsetzen, das keine Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Identität benachteiligt.

Zurück zum Pressearchiv