Antrag: Niedersachsens Menschen, Natur und Landwirtschaft vor der Agrogentechnik schützen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsens Menschen, Natur und Landwirtschaft vor der Agrogentechnik schützen!

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag stellt fest,

  • dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher die Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnt. Auch ein Großteil der Landwirtinnen und Landwirte will gentechnikfrei arbeiten und fürchtet aufgrund des von der Großen Koalition verschlechterten Gentechnikgesetzes Verunreinigungen ihrer Produkte mit gentechnisch veränderten Pflanzen und damit verbundene Vermarktungsnachteile. Die gentechnikfreie Landwirtschaft ist ein Standort- und Vermarktungsvorteil für Niedersachsens Landwirte, der nicht verspielt werden darf.
  • dass die Zulassung des umstrittenen Genmais MON810 in 2008 ausläuft und die Wiederzulassung aufgrund neuer Erkenntnisse über Risiken für die Umwelt und die Menschen und des fehlenden Monitoring noch unsicher ist. Die EU-Mitgliedsstaaten Polen, Österreich, Griechenland und Ungarn haben MON810 verboten. Auch der flächenmäßig größte Maisproduzent Rumänien hat im März 2008 ein Verbot angekündigt. In der Schweiz ist der Anbau des Genmais MON810 verboten. Der Landtag erwartet von der Bundesregierung, dass diese MON810 auch in Deutschland verbietet.
  • dass der UN-Weltagrarrat (IAASTD) in seinem Bericht 2008 Agrogentechnik für keine sinnvolle Option zur Bekämpfung des Welthungers hält.

Der Landtag begrüßt,

  • dass die im Standortregister ursprünglich angemeldete Anbaufläche für Genmais MON810 in Niedersachsen von 23 ha 2007 auf 16 ha 2008 zurückgegangen ist;
  • dass inzwischen mehrere Landwirte in Niedersachsen ihre Anbaupläne für Genmais zurückgezogen haben, so dass die aktuell gemeldete Fläche nur noch 9,5 ha beträgt;
  • dass die Evangelische Landessynode Niedersachsen, bereits in einem Beschluss von 2004, die Agrogentechnik klar und eindeutig ablehnt und den Anbau von genmanipulierten Pflanzen auf ihren Flächen ausschließt
  • dass sich mehrere Regionen und Gemeinden Niedersachsens für gentechnikfrei erklärt haben;
  • dass über 1000 niedersächsische Landwirte eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den Anbau des für bedrohte FFH-Arten tödlichen Genmais MON810 im Biosphärenreservat Elbtalaue mit allen politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu unterbinden;
  • umgehend eine Verordnung nach dem Beispiel des Landes Brandenburg zu erlassen, in dem der Anbau von Genpflanzen in Schutzgebieten und in deren Umkreis von 800 Metern zum Schutz der Biodiversität vollständig untersagt wird;
  • ihre Zustimmung für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf allen landeseigenen Flächen zu verweigern;
  • keine Fördergelder mehr für die Agrogentechnik oder für deren Akzeptanzbeschaffung zur Verfügung zu stellen;
  • sich zum Schutz des national wichtigsten Zuckerrübenstandorts klar und eindeutig gegen die umstrittenen Freisetzungsversuche von genmanipulierten Zuckerrüben auszusprechen und dies auch öffentlich mitzuteilen;
  • sich dafür einzusetzen, dass die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Freisetzung und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen insbesondere für Wertprüfungen im Rahmen der Sortenanerkennung nicht mehr durchführt und ebenso wie die bayrische Landwirtschaftskammer diesen Anbau einstellt;
  • sich auf allen politischen Ebenen unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten für den Schutz der niedersächsischen Landwirtschaft vor der Agrogentechnik einzusetzen. Ziel ist ein agrogentechnikfreies Niedersachsen. Dazu soll sie in Zusammenarbeit insbesondere mit Kirchen, Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherorganisationen zeitnah einen Aktionsplan vorlegen.

Begründung:

Seit Jahren lehnen rund 80 Prozent der deutschen Verbraucher und Verbraucherinnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Dies belegt erneut die Studie "Gentechnik" der GfK, eins der größten Marktforschungsunternehmen der Welt, vom Dezember 2006. "74,9 Prozent der Konsumenten lehnten in der Befragung die Entwicklung und Einführung von. gentechnisch veränderten Lebensmitteln generell ab. 85,5 Prozent der Befragten sind gegen tierische Produkte wie Wurst, Schinken oder Fleisch, wenn diese von Tieren stammen, in deren Gene entweder direkt eingegriffen wurde oder die mit genveränderten Futtermitteln ernährt wurden. 77,7 Prozent der Deutschen lehnen Genmanipulationen bei Obst und Gemüse ab, 75,9 Prozent bei Molkereiprodukten wie Milch, Käse oder Joghurt und 73,7 Prozent bei Brot."

Eine Befragung der Wickert-Institute im Auftrag von Greenpeace aus dem Jahr 2002 ergab, dass ebenso wie im Jahr 1997 unverändert 70 Prozent der befragten Landwirte in Zukunft kein gentechnisch verändertes Saatgut aussäen wollen. Es gibt bis heute keinen benennbaren Prozentsatz niedersächsischer Landwirte, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will. Im Jahr 2007 hatten ausschließlich öffentliche und öffentlich rechtliche Institutionen ihr Anbauinteresse beim bundesweiten Standortregister gemeldet, 2008 gab es darüber hinaus noch zwei Landwirte, die Meldungen an das Standortregister gemacht hatten, wovon ein Landwirt sein Anbauvorhaben bereits wieder zurückzog (vgl. www.standortregister.de). Ein weiterer Landwirt in Tosterglope stellte seine Fläche der Landwirtschaftsklammer Niedersachsen für Wertprüfungen des Genmais im Rahmen der Sortenanerkennung nicht mehr zur Verfügung.

Es besteht bei vielen Landwirten die Befürchtung, dass das Versprechen auf Koexistenz nicht einhaltbar ist u.a. aufgrund der Verschlechterungen des Gentechnikgesetzes durch die Große Koalition. Die Abstandsregelungen der guten fachlichen Praxis, die die Gentechnikanwender einzuhalten haben, liegen bei 150 bzw. 300 Metern. Diese Distanz wird insbesondere bei Wind nachweislich von vielen Pollen, auch denen der Maispflanze, überwunden, wie z.B. Ergebnisse der Koexistenzforschung der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft im Jahre 2005 belegten.(vgl. Bayrisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Staatsminister Josef Miller, Bericht zum Erprobungsanbau 2005., 28.6.2006) Das novellierte Gesetz ermöglicht Privatabsprachen, die die Abstandsregelungen aushebeln. Es legt keine besonderen Schutzmaßnahmen für die Imkerei fest und spricht der gentechnisch veränderten Rapspflanze nicht die Koexistenzfähigkeit ab. Der Deutsche Bauernverband rät seinen Mitgliedern – insbesondere auch wegen ungeklärter Haftungsfragen – weiterhin vom Anbau ab.

Der hohe Wert einer gentechnikfreien Landwirtschaft tritt besonders dann ins Bewusstsein, wenn sie nicht mehr möglich ist. Beispiele dafür sind der Zusammenbruch des Marktes für kanadischen Rapshonig und für kanadischen Raps, die nicht mehr gentechnikfrei produziert werden können.

Eine Koexistenz zwischen genmanipulierter und gentechnikfreier Landwirtschaft ist nicht möglich.

Die Zulassung des umstrittenen Genmais MON810 läuft 2008 aus. Vor einer erneuten Zulassung muss die EU die inzwischen deutlich gewordenen Risiken dieses Gentechnisch veränderten Organismus (GVO) prüfen. Diese bestehen in Risiken für Natur und Umwelt und für die menschliche Gesundheit (Vgl. Gutachten zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich ökologischer und gesundheitlicher Risiken seit der EU-rechtlichen Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 im Jahr 1998. Mertens, Marta, Institut für Biodiversität Netzwerk e.V., August 2006, erstellt im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen) Hier sind vor allen Dingen zu nennen gesundheitliche Effekte der Toxikologie und Allergologie des Mais MON810, die Tötung und Entwicklungseinschränkung von Nichtzielorganismen durch permanente Insektengiftproduktion, die Auswirkungen auf Nahrungsnetze und die völlig ungeklärten Auswirkungen des GVO auf das Bodenleben. (Vgl. Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an Monsanto Europe vom 27.4.2007). Im April 2007 machte die Genehmigungsbehörde BVL gegenüber Monsanto ihre Erlaubnis der Weitergabe des Mais MON810- Saatguts an Dritte von der Vorlage eines Monitoringplans abhängig. Die Wiedererteilung der Vertriebsgenehmigung des Saatguts erfolgte auf der Basis eines Papiers, dessen Inhalt nicht als Monitoringplan zu bezeichnen ist, vielmehr wurden willkürlich Daten von Umweltverbänden und Ehrenamtlichen gegen deren Willen missbraucht, woraufhin der Bundesminister Seehofer vielfach aufgefordert wurde, die gewährte Zulassung für MON 810 zurückziehen. (Vgl. z.B. Monsanto-Monitoring für Gen-Mais 810 ist ein Skandal – Seehofer muss die Anbaugenehmigung zurückziehen, Pressemitteilung des BÖLW vom 12.3.08)

Die EU Mitgliedstaaten Österreich, Polen, Griechenland und Ungarn haben den MaisMON810 wegen der ungeklärten Sicherheitsrisiken nie zugelassen und den Anbau verboten. Aus Sicherheitsgründen ist auch in der Schweiz der Anbau verboten und Deutschland könnte aus Vorsorgegründen ebenfalls ein Verbot wie andere EU-Staaten erlassen.

Immer wieder werden von den Befürwortern der Agrogentechnik der Welthunger und die steigenden Lebensmittelpreise ins Feld geführt, zuletzt von der FDP in der Landtagsdebatte am 7. März 2008. Aber der Weltagrar-Rat der Vereinten Nationen (IAASTD) kommt in seinem Bericht über die 5jährige Untersuchung der Frage: "Wie können wir Hunger und Armut verringern, ländliche Existenzen verbessern, gerechte, ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung befördern durch Gewinnung, Zugang zu und Nutzung von landwirtschaftlichem Wissen, Wissenschaft und Technologien?" zu einem diesbezüglich ernüchternden Ergebnis. Die Gentechnik spielt in dem Bericht kaum eine Rolle, da sie keine sinnvolle Option zur Bekämpfung des Welthungers darstellt. Der unverantwortliche Energie- und Pestizideinsatz wird als eines der größten Probleme für nachhaltige Entwicklung erkannt. So schnitten in der Effizienzanalyse der Wissenschaftler praktische Maßnahmen wie die systematische Verbesserung der Bildungs- und Kreditmöglichkeiten für Frauen, die Verbreitung angepasster und bewährter Techniken, Nutzung und Fortentwicklung lokalen und praktischen Stammes- und Gemeindewissens erheblich besser ab. (vgl. www.agassessment.org)

Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer sagte dazu im Spiegel vom 20.4.2008 zu den steigenden Lebensmittelpreisen: "Die großen Konzerne und Finanzanleger beherrschen die Szene, und denen muss man in die Parade fahren. Wir brauchen hier keine industrielle, sondern eine bäuerliche Landwirtschaft. Es kann doch nicht sein, dass in den USA im Wesentlichen nur noch ein Konzern Saatgut anbietet. Die Landwirte dort werden doch erpresst und die Entwicklungsländer auch. Dahinter steht das Interesse der Konzerne, ihren genveränderten Sojamais zu verkaufen."

In Niedersachsen ist die kritische und ablehnende Haltung gegenüber der Agrogentechnik stark verbreitet. Die Bereitschaft, Mais MON810 anzubauen, war hier nie sehr hoch. 2007 meldeten ausschließlich öffentliche und öffentlich-rechtliche Institutionen Flächen im Standortregister an. Es handelte sich dabei um die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, die Koexistenzforschung betreibt, und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die im Auftrag des Bundessortenamtes Wertprüfungen mit Mais MON810 im Rahmen der Sortenanerkennung macht. Die im Standortregister ursprünglich angemeldete Anbaufläche belief sich auf 23 ha und verringerte sich durch Zurückziehen der Anbauvorhaben in Scharnebeck und Adelheitsdorf und durch die Vernichtung der Genmaispflanzen in Bokel. Im Jahr 2008 verringerte sich die ursprünglich angemeldete Fläche im Vergleich zum Vorjahr auf 16 ha. Erstmalig meldeten in Niedersachsen neben der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zwei Landwirte ihr Interesse am kommerziellen Anbau von Genmais an, wobei die angemeldeten Flächen in Trebel bereits von dem betreffenden Landwirt wieder zurückgezogen wurden. Die zum Standortregister gemeldete Fläche hat sich dadurch aktuell auf 9,5 ha verringert.

Es gibt in Niedersachsen eine lange Tradition, dass Kirchengemeinden Beschlüsse fassen, ihre landwirtschaftlichen Flächen nicht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verpachten. Die Evangelische Landeskirche hat jüngst auf Beschluss der Landessynode ihre Empfehlung erneuert, auf verpachtetem Kirchenland keine Gentechnik zuzulassen. In diesem Sinne hat sich die evangelische Kirche in Sickte jetzt entschlossen, ihre Flächen nur noch für gentechnikfreien Anbau zu verpachten, wodurch der dort zurzeit stattfindende umstrittene Genmaisanbau für die Zukunft ausgeschlossen wird

Eine große Anzahl politischer Gemeinden in Niedersachsen hat in der Vergangenheit positive Beschlüsse zur Gentechnikfreiheit ihres Gebietes oder von gemeindeeigenem Land gefasst. Häufig passiert dies, wenn Planungen zum Anbau von Genmais oder Freisetzungen anderer gentechnisch veränderter Pflanzen bekannt werden. So haben in der gegenwärtigen Anbauperiode beispielsweise der Stadtrat Nordheim (gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben der KWS), der Kreistag Lüchow-Dannenberg (gegen die Anbauvorhaben von Mais MON810) und die Gemeinderäte Langendorf und Tosterglope Beschlüsse gegen die Freisetzung von Genpflanzen in ihrem Gebiet gefasst.

Das "Bündnis für gentechnikfreie Landwirtschaft Niedersachsen, Hamburg, Bremen", ein Zusammenschluss von ca. 60 Organisationen sowie zahlreichen Einzelpersonen, besteht seit 4 Jahren und hat in dieser Zeit von über 1000 niedersächsischen Landwirten eine Selbstverpflichtungserklärung erhalten, keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen zu wollen.

Die zweite, noch nicht zurückgezogene Genmaisfläche im Krs. Lüchow Dannenberg liegt im Biosphärenreservat Elbtalaue in der höchsten Schutzzone C im hochwassergefährdeten Vorland zwischen Deich und Elbe in der Gemeinde Langendorf, Gemarkung Laase. Gleichzeitig sind die Flächen als FFH- und Vogelschutzgebiet gemeldet. Dieser Vorgang, in einem FFH-Gebiet genveränderten Mais kommerziell anbauen zu wollen, ist einmalig in Europa und nicht mit der FFH-Richtlinie vereinbar. Eine wertbestimmende Tierart ist hier u.a. der vom Aussterben bedrohte und wanderfreudige Große Feuerfalter, der vor zwei Jahren in diesem Gebiet wieder angesiedelt wurde und dessen Vorkommen im letzten Jahr in 1750 m Entfernung vom potentiellen Genmaisacker kartiert wurde. Das Aufwachsen des Genmais würde das große Risiko eines Biodiversitätsschadens in sich bergen, da der Genmais MON810 für den wanderfreudigen Großen Feuerfalter tödlich sein könnte.

Die von der Biosphärenreservatsverwaltung erfolgte Vorprüfung ist rechtlich nicht ausreichend. Der Anbau im Naturschutzgebiet ist daher ohne vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung rechtswidrig. 

Das Bundesamt für Naturschutz schreibt auf seiner Webseite:

"Insofern ist (”¦) zunächst in einer FFH-Vorprüfung (”¦) zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung aus." Auch ein Urteil des OVG Brandenburg und mehrere rechtliche Stellungnahmen bestätigen diese Rechtsposition.

Brandenburg hat im Frühjahr 2008 mit einem Erlass einen Mindestabstand von 800 Metern zu Schutzgebieten für den Anbau von giftigem Genmais MON810 festgelegt. Diese Regelung sollte Niedersachsen mindestens übernehmen und den Anbau genmanipulierter Pflanzen auf landeseigenen Flächen komplett ausschließen.

Die niedersächsische Landesregierung hat in der Vergangenheit Haushaltsmittel als Fördergelder für di

Zurück zum Pressearchiv