Antrag: Niedersachsens Biotopverbund stärken und der Biodiversitätskrise begegnen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, doch weltweit und auch in Niedersachsen sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume gefährdet. Durch die fortschreitende Zerschneidung der Landschaft ist es für viele Arten kaum noch möglich, sich zwischen verbleibenden Biotopen zu bewegen und zu vermehren. Das schwächt nicht nur die genetische Vielfalt und den Fortbestand der Arten, sondern auch die Stabilität unserer Ökosysteme. Deshalb ist es wichtig, den landesweiten Biotopverbund und die regionale Biotopvernetzung als zusammenhängendes Netz wertvoller Lebensräume zu stärken und damit die Biodiversität zu sichern und zu verbessern.
Da u. a. immer mehr Flächen für den Siedlungsbau oder Infrastrukturprojekte versiegelt oder intensiv landwirtschaftlich genutzt werden, gehen naturnahe Landschaftsstrukturen verloren, und zuvor verbundene Lebensräume werden voneinander getrennt. Die unter Schutz gestellten Flächen wie z. B. Nationalparke, Natura-2000-Gebiete, Biosphärenreservate oder Naturschutzgebiete liegen zum Teil weit voneinander entfernt. Sie sind als „Lebensrauminseln“ in der ansonsten intensiv genutzten Landschaft oftmals isoliert. In den intensiv genutzten Flächen zwischen den Schutzgebieten überleben zumeist nur noch anspruchslose und ungefährdete Arten, sogenannte Allerweltsarten. Oft ist es kaum noch möglich, dass sich anspruchsvolle und gefährdete Arten über die „eigene Insel“ hinweg ausbreiten und genetisch austauschen können. Die roten Listen, die im Zuge des Niedersächsischen Weges durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) aktualisiert werden, zeigen, dass die Anzahl der gefährdeten Arten in Niedersachsen nicht weniger geworden ist.
Um die Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften zu sichern, müssen deshalb die wertvollen Kernflächen nicht nur geschützt, sondern auch miteinander verbunden werden. Dafür sind linienhafte, fortlaufende Vernetzungselemente wie natürliche Uferstreifen an Flüssen oder durchgängige Hecken und Feldgehölze wichtig. Ergänzend zu diesen Verbundkorridoren können auch sogenannte Trittsteinbiotope hilfreich sein. Ziel ist, ein Netz aus miteinander verbundenen Lebensräumen wiederherzustellen und zu sichern.
Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auf der Weltnaturkonferenz in Montreal dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 30 % der Land- und Meeresflächen unter wirksamen Schutz zu stellen. Dieser Beschluss betont die herausragende Bedeutung von naturnahen Ökosystemen für den Erhalt der Biodiversität und den Klimaschutz. Mit dem Nature Restoration Law hat die EU beschlossen, zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen. Dazu muss auch Niedersachsen einen Beitrag leisten.
Auch die Biodiversitätsstrategie des Bundes sieht vor, bis zum Jahr 2030 die wichtigsten länderüber- greifenden Lebensraumkorridore (Biotopverbundachsen) etabliert und gesichert zu haben, sodass ein funktionaler länderübergreifender Biotopverbund auf mindestens 15 % der Fläche gewährleistet ist.1
Das Land Niedersachsen hat sich in § 13 a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) bereits verpflichtet, einen Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche und 10 % der Offenlandfläche bis zum 31.12.2023 zu schaffen. Dieses Ziel ist bislang jedoch nicht erreicht. Deshalb
1 Quelle: https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/nbs_2030_strategie_bf.pdf
soll der Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes jetzt unverzüglich und wirksam vorangetrieben werden.
Im Jahr 2021 hat die Landesregierung ein landesweites Biotopverbundkonzept als zentralen Be- standteil des Niedersächsischen Landschaftsprogramms veröffentlicht. Dieses Verbundkonzept bildet eine wichtige Grundlage für die Konkretisierung und verbindliche planerische Umsetzung des Biotopverbunds in der Landschafts- und regionalen Raumordnungsplanung. In der AG Naturschutz des Niedersächsischen Weges wurde ein Konzept zur Bilanzierung des landesweiten Biotopverbunds und der Biotopvernetzung entwickelt, das vom Lenkungskreis im April 2024 beschlossen wurde. Der Landtag begrüßt die Veröffentlichung des Förderratgebers zur Umsetzung des Biotopsverbundes durch den NLWKN im April 2025.
Der Landtag bittet die Landesregierung um Folgendes:
- die gesetzliche Verpflichtung aus §13 a NNatSchG und die Vereinbarung aus dem Niedersächsischen Weg unverzüglich umzusetzen und dauerhaft zu gewährleisten, indem ein landesweiter Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche und 10 % der Offenlandfläche aufgebaut und kontinuierlich gepflegt und entwickelt wird. Dafür sollen Konzepte weiterentwickelt und umgesetzt werden, um insbesondere
- Bäche, Flüsse und Stillgewässer wie Seen mit den zugehörigen Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren als Netz naturnaher Gewässer und Auen,
- naturnahe Wälder, historisch alte Waldstandorte und gehölzdominierte Lebensräume wie Waldränder, Hecken und Feldgehölze,
- Offenlandlebensräume wie waldfreie Moore, artenreiches Grünland und Heiden sowie
- das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze
- wegen ihrer besonderen Funktion für den Schutz der biologischen Vielfalt zu erhalten, zu entwickeln und zu verbinden sowie
- Zerschneidungseffekte durch linienförmige Infrastruktur wie Verkehrs- und Leitungstrassen zu minimieren und bestehenden Zerschneidungseffekten durch geeignete Wiedervernetzungsmaßnahmen entgegenzuwirken,
- gemeinsam mit den Kommunen und Teilhabern aus Land- und Forstwirtschaft das Potenzial zur Herstellung von Biotopvernetzungen über Wegraine durch die Erarbeitung und Umsetzung von regionalen Wirtschaftswege- und Biotopverbundkonzepte zu nutzen.
- Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fristsetzung in § 13 a NNatSchG zur Umsetzung der Ziele notwendig ist.
- die erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden zu sichern, um nach dem Vorbild des Nieder- sächsischen Weges zu dauerhaft tragfähigen Lösungen zu kommen,
- eine planungsrechtliche, verbindliche Sicherung des landesweiten Biotopverbundes im Rahmen der laufenden Novellierung des Landes-Raumordnungsprogrammes vorzunehmen und die Festlegungen zum Biotopverbund auf der Grundlage des Landschaftsprogramms fortzuschreiben, wobei die aktuellen Verpflichtungen des Montreal-Abkommens und des Nature Restoration Laws einzubeziehen sind,
- geeignete Fördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen bzw. zu prüfen, inwiefern die bestehen- den Fördermöglichkeiten angepasst bzw. weiterentwickelt werden können, um die qualitative Entwicklung der einzelnen Biotopverbundelemente und die qualitative und quantitative Entwicklung des Biotopverbundsystems insgesamt weiter voranzubringen,
- wo eine anderweitige Sicherung nicht möglich ist, den Ankauf von Flächen für Zwecke des Biotopverbundes zu nutzen oder diese Flächen in einen langfristigen Vertragsnaturschutz zu überführen,
- sich für eine zügige Übernahme und Konkretisierung der landesweiten Biotopverbundplanungen auf die nachgelagerten Ebenen der Landschaftsrahmenpläne und kommunalen Landschaftsplanung einzusetzen. In den Regionalen Raumordnungsprogrammen bzw. den Bauleitplanungen ist der Biotopverbund planerisch weiter zu konkretisieren, verbindlich zu machen und umzusetzen (insbesondere durch Vorranggebiete für Biotopverbund).
- zu prüfen, wie die Aktualisierung und Erstellung von Landschaftsrahmenplänen mit dem Ziel erleichtert werden kann, dass mehr Kommunen hiervon Gebrauch machen und Aktualisierungen geänderter Gegebenheiten vor dem Hintergrund digitaler Möglichkeiten zeitnah und unaufwändig vorgenommen werden können,
- die Kommunen und u. a. die Unteren Naturschutzbehörden fachlich und konzeptionell dabei zu unterstützen, die in den letzten Jahrzehnten sukzessive in die Nutzung genommenen kommunalen Flächen wie z. B. Wegeseitenränder als lineare Verbindungselemente und Trittsteinelemente im Sinne der Biotopvernetzung herzurichten, beispielsweise durch Praxisgespräche, FAQ und Arbeitshilfen,
- geeignete Instrumente auf Landesebene zu entwickeln bzw. auf Bundesebene voranzutreiben, um die erforderlichen Flächen für den Biotopverbund wirksam und beschleunigt verfügbar zu machen,
- die Sammlung und Aufbereitung regionaler Daten mit Bezug zu Biotopverbund und -vernetzung durch den NLWKN als Fachbehörde zu beschleunigen und dafür auch das in Erstellung befindliche öffentliche Kompensationskataster zu nutzen,
- dem Landtag im 5-Jahresrhythmus zur Zielerreichung in Bezug auf die Flächenziele zum Biotopverbund zu berichten,
- ebenso wie die Vereinbarungen zum Biotopverbund im Niedersächsischen Weg gemeinsam zwischen Naturschutz und Landwirtschaft entwickelt wurde, soll auch die Umsetzung vor Ort kooperativ und im Dialog erfolgen. Dabei können produktionsintegrierte Maßnahmen einen sinnvollen Beitrag zum Biotopverbund leisten.
- um die Bedeutung des Biotopverbundes möglichst breit in die Fläche zu tragen und bei Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz hohe Akzeptanz und Mitwirkung zu erreichen, schnellstmöglich den Förderratgeber vom NLWKN öffentlichkeitswirksam zu verbreiten und aufbereitete Best-Practice-Beispiele zu veröffentlichen. Sie sollen veranschaulichen, wie eine gemeinschaftliche Umsetzung der Biotopvernetzung erfolgreich gestaltet werden kann.
Begründung
Neben der Klimakrise ist der Verlust der Biodiversität das drängendste Problem unserer Zeit. Die„EU-Biodiversitätsstrategie“ und das „Nature Restauration Law“ sowie das „Klimafolgenanpassungsgesetz“ der Bundesregierung zielen auf Richtungswechsel: Unsere Ökosysteme sollen bis 2030 so wiederhergestellt werden, dass sie ihre natürlichen Schutzfunktionen erfüllen können. Intakte Ökosysteme tragen nicht nur zum Klimaschutz bei (z. B. intakte Moore und Wälder als natürliche CO2- Senken), sondern sie sorgen auch dafür, dass die Artenvielfalt und wertvolle Ökosystemdienstleistungen erhalten bleiben.
Eine intensiv vom Menschen genutzte Landschaft ohne ein ausreichend dichtes Netz für den Biotopverbund geeigneter Lebensräume gefährdet den Fortbestand heimischer Pflanzen- und Tierarten und führt zum Verlust von Lebensräumen. Deswegen hat sich Niedersachsen zum Ziel gesetzt, den Biotopverbund zu stärken und einen landesweiten Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche und zugleich 10 % der Offenlandfläche zu schaffen.
Als Kernflächen des Biotopverbundes dienen hochwertige Flächen mit naturraumtypischen, repräsentativen Lebensräumen und Arten. Dies sind z. B. naturnahe Wälder, Moore und Auen, die in der Regel bereits als Nationalparke, Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder auch Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten geschützt sind.
Als weiteres wichtiges Element für den Biotopverbund sind Verbindungsflächen erforderlich, um die Kernflächen räumlich und funktional miteinander zu verknüpfen. Ziel ist, dass ein durchgängiges System miteinander verbundener Lebensräume entsteht.
Als Verbindungselemente für den landesweiten Biotopverbund sind insbesondere linienhafte, fortlaufende Landschaftsstrukturen geeignet, wenn diese bestimmten Kriterien der räumlichen Lage und Qualität erfüllen und langfristig angelegt sind. Beispiele für sogenannte Verbundkorridore sind natur- nahe Gewässer mit ausreichend breiten Uferstreifen; der Vernetzung zwischen Waldgebieten können naturnahe Waldränder, breite, durchgängige Hecken und Feldgehölze dienen. Neben Verbundkorridoren können auch sogenannte Trittsteinbiotope sehr effektiv sein, wenn sie in geringen Distanzen ein dichtes Netz mit räumlicher Nähe zu Kernflächen aufbauen. In eine bestehende landwirtschaftliche Nutzung soll hierbei nicht staatlich eingegriffen werden, vielmehr soll der Biotopverbund durch produktionsintegrierte Maßnahmen und im Einklang mit der Landwirtschaft entwickelt werden.
Sowohl die Kernflächen als auch die Verbundkorridore können neben der Bedeutung für den Biotopverbund auch eine wichtige Rolle für den natürlichen Klimaschutz übernehmen. Als sogenannte. Grüne Infrastruktur können naturnahe Wälder, nasse oder teilvernässte Moore oder Überschwemmungsbereiche von Fließgewässern erhebliche Mengen von Treibhausgas speichern und so dem Klimawandel entgegenwirken.
Ein landesweiter Biotopverbund ist ein wichtiger Bestandteil, um die europäischen Zielvorgaben bis 2030 zu erfüllen und die Biodiversität und damit unsere Lebensgrundlagen zu stärken. Die Partner des Niedersächsischen Weges unterstützen den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung des Biotopverbunds. Die Planungen zum Biotopverbund sollten deshalb schnellstmöglich umgesetzt werden.