Antrag: Niedersachsen zum Musterland für bürgerschaftliches Engagement entwickeln

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 02.03.2004

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die notwendige Auseinandersetzung um eine neue Aufgaben- und Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Bürgern wurde in Niedersachsen bisher vernachlässigt. Auf die anstehenden Veränderungen bei Wehr- und Zivildienst wiederum nur mit dem Ruf nach Beibehaltung des Status quo oder nach Einführung neuer Zwangsdienste zu antworten, wird der Relevanz dieser gesellschaftlichen Debatte nicht gerecht.
Bürgerschaftliches Engagement darf nicht als Ausfallbürge des Sozialstaates begriffen werden, aber es könnte in viel größerem Ausmaß als bisher eine Säule des Gemeinwesens sein. Es ist ein wichtiges zivilgesellschaftliches Element, das gefördert und ausgebaut werden muss, will man die vorhandenen Potentiale nicht länger brachliegen lassen. Eine geeignete Strategie zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist in Niedersachsen nach wie vor nicht vorhanden. Um dem abzuhelfen und Niedersachsen zu einem Musterland bürgerschaftlichen Engagements zu entwickeln, wolle der Landtag deshalb folgendes Programm beschließen:
I. Ausbau und Weiterentwicklung freiwilliger sozialer, kultureller, gesellschaftlicher und ökologischer Jahre für Jugendliche
1. Die Kapazitäten freiwilliger Jahre sind in einem ersten Schritt entsprechend der tatsächlichen Nachfrage auszubauen. Ziel ist es, bis zum absehbaren Auslaufen der Wehrpflicht einen erheblichen Ausbau der bisherigen Platzzahlen zu erreichen.
2. Die Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder und -profile wie zum Beispiel im Bereich der Integration, der Kinderbetreuung, der Begleitung und Betreuung von Behinderten und MigrantInnen, bei Menschenrechtsorganisationen, Friedensdiensten, in Projekten, Initiativen und Netzwerken der Engagementförderung oder in Schulen sowie die Internationalisierung der freiwilligen Jahre sind voranzutreiben.
3. Ein differenziertes Bonussystem, das die Motivation Jugendlicher erhöht, sich gesellschaftlich zu engagieren, muss entwickelt werden. Beispiele für ein solches System sind Berücksichtigung bei der Studien(platz)wahl, Anrechnungszeiten für Pflichtpraktika oder Berücksichtigung bei einem späteren Sabbatjahr.
4. Die Einführung neuer sozialer Pflichtdienste für junge Menschen wird abgelehnt.
II. Entwicklung von Schulen als Lernort für Bürgerengagement
Nach dem Vorbild Baden-Württembergs sollen Schulen zu Lernorten bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die folgenden Komponenten:
1. Verstärkte Öffnung der Schulen für die Zusammenarbeit mit Engagierten
2. Auf- und Ausbau von Mentorenprogrammen
3. Vermehrte Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Eltern- und Freiwilligenarbeit
4. Befreiung von Schülerinnen und Schülern vom Schulbesuch an bis zu 2 Tagen pro Schuljahr für Engagementzwecke
5. Breit angelegte Werbung für und Informationen über die Möglichkeiten eines freiwilligen Jahrs in den Abschlussklassen der allgemein bildenden Schulen
III. Allgemeine Förderung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
1. Bildung einer Koordinationsstelle "Bürgerschaftliches Engagement" zur Bündelung und Koordinierung der Aktivitäten auf Landes- und kommunaler Ebene nach dem Vorbild Baden-Württembergs.
2. Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Kommunen als vorrangigem Ort bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere durch die Unterstützung von Freiwilligenagenturen.
3. Erleichterung der Arbeit von Trägern durch Abbau bürokratischer Hemmnisse (wie zum Beispiel Globalzuschüsse, Vereinfachung der Kontrolle der Mittelverwendung, verstärkten Einsatz von Selbstbewirtschaftungsmitteln, Erhaltung von Kleinstförderungen, usw.)
4. Einführung eines Landesausweises für bürgerschaftliches Engagement nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens
5. Evaluierung der Förderprogramme des Landes
IV. Besonderes Engagement der Landesregierung
Um sich als Vorreiterin und Vorbild insbesondere für Unternehmen zu etablieren, trifft die Landesregierung in ihrer Rolle als Arbeitsgeberin folgende Regelungen:
1. Landesbediensteten, die im Zuge der Verwaltungsreform freigestellt werden und denen über die Jobbörse nicht sofort eine neue Tätigkeit vermittelt werden kann, wird das Angebot gemacht, ihre Arbeitskapazität als temporäre "Zeitspende" in Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung zu stellen.
2. Die Landesregierung berücksichtigt bei Einstellungen und Beförderungen bürgerschaftliches Engagement als Kriterium.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert sich auf Bundesebene dafür zu einzusetzen, dass die beim Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Bundesmittel zur Förderung des freiwilligen Bürgerengagements umgewidmet werden.
Begründung
Bürgerschaftliches freiwilliges Engagement ist unverzichtbar für den Zusammenhalt einer Gesellschaft, die sich der Leitidee der Zivilgesellschaft verpflichtet fühlt. Sie stützt sich auf dieses Engagement und eröffnet Möglichkeiten für Eigeninitiative, Mitgestaltung und Beteiligung. Bürgerschaftliches Engagement trägt in hohem Maße dazu bei, soziales Kapital zu schaffen und zu pflegen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich der Klage eines Wehrpflichtigen gegen seine Einberufung mit der Begründung der nicht mehr gegebenen Wehrgerechtigkeit stattgegeben. Im Jahr 2004 werden voraussichtlich nur noch 20% der wehrpflichtigen jungen Männer in Deutschland einberufen werden. Da diese Entwicklung voraussichtlich anhalten wird, ist mit der Abschaffung der Wehrpflicht und in der Folge des Zivildienstes in absehbarer Zeit zu rechnen. Unabhängig davon sind seit der stetigen Verkürzung der Dienstpflicht Zivildienstleistende für die Träger nur noch in eingeschränktem Umfang einsetzbar. Dieser Trend wird sich durch die bereits jetzt schon angekündigte weitere Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes verstärken.
Angesichts des demographischen Wandels und des absehbaren Endes des Zivildienstes ist es notwendig, den erforderlichen Strukturwandel von Pflicht- zu Freiwilligendiensten jetzt durch Schaffung und Ausbau entsprechender Rahmenbedingungen zu begleiten. Für den Zivildienst ist aufgrund der demographischen Veränderungen schon in den Jahren 2008 bis 2012 mit einem Einbruch der Zahl der Zivildienstleistenden zu rechnen. Während dieses Potential also sinken wird, werden der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen sowie der sonderpädagogische Förderbedarf von Kindern umgekehrt proportional zunehmen. Freiwilliges soziales Engagement ist eine genuine Aufgabe der Zivilgesellschaft und keine staatliche. Die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen, unter denen sich bürgerschaftliches Engagement entfalten kann, obliegt jedoch der öffentlichen Hand. Niedersachsen liegt mit einer Engagiertenquote von 31% im Vergleich am Ende der bundesdeutschen Flächenländer.
Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würde nicht nur eine Verfassungsänderung erfordern und im Gegensatz zum Völkerrecht stehen, sondern wäre, ebenso wie auch die Einbeziehung junger Frauen in die allgemeine Wehrpflicht ein grundsätzlich falscher Weg, das Engagement für die Zivilgesellschaft zu fördern. Eine Verpflichtung zu sozialem Engagement führt nicht zwangsläufig zu mehr Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder zu mehr Selbstständigkeit junger Menschen und ist überdies Unterstützung und Hilfe bedürftigen Menschen nicht zumutbar.
Die steigende Nachfrage nach einem Orientierungs- und Bildungsjahr zeigt, dass immer mehr Jugendliche nach Möglichkeiten suchen sich zu engagieren, sofern ihnen die Arbeit sinnvoll erscheint. Auch in Niedersachsen übersteigt die Nachfrage junger Menschen nach freiwilligen Jahren das Angebot erheblich. Um dieses Potential nicht fortgesetzt abzuweisen und so vielleicht dauerhaft zu verlieren, ist der weitreichende Ausbau der Kapazitäten in diesem Bereich erforderlich. Darüber hinaus ist die inhaltliche Verbreiterung der Angebote voranzubringen.
Bürgerschaftliches Engagement darf von einer Gesellschaft nicht lediglich gefordert werden, es muss auch erlernt werden können. Hier müssen in besonderem Maße Schulen viel mehr als bisher zum frühen Lern- und Übungsort bürgerschaftlichen Engagements entwickelt werden, in dem Schülerinnen und Schüler nicht nur engagierte Menschen erleben, sondern auch in speziellen Programmen Qualifikationen für ein schulisches und außerschulisches Engagement erwerben können.
In Anbetracht der demographischen Entwicklung ist es über die Engagementförderung junger Menschen hinaus prinzipiell notwendig, alle Altersgruppen als Zielgruppe bürgerschaftlichen Engagements anzusprechen. Zwar wird in Niedersachsen freiwilliges Engagement unterstützt, es fehlt jedoch an einer übergreifenden Strategie und Bündelung der Aktivitäten, wie es zum Beispiel Baden-Württemberg mit sehr gutem Erfolg praktiziert. Die die neuen Engagementformen in Niedersachsen unterstützende Infrastruktur ist überwiegend fragmentarisch und ungesichert. Die Effizienz und der Erfolg der bestehenden Programme kann nicht nachvollzogen werden, da kaum begleitende Evaluierungen stattfinden. Darüber hinaus ist die Vernetzung der verschiedenen Akteursebenen unterentwickelt, die Anerkennungskultur unstrukturiert und wenig aussagekräftig. Auch bürokratische Hemmnisse, eine der Hauptbarrieren freiwillig Engagierter, werden bisher nicht konsequent beseitigt.
Will Niedersachsen zum Musterland bürgerschaftlichen Engagements werden, muss sich die Landesregierung selbst als "Musterschülerin" präsentieren und in ihrem Verantwortungsbereich vorbildlich agieren. Insbesondere mit dem aus dem angekündigten Aufgabenabbau resultierenden Personalüberhang könnte produktiv umgegangen werden, in dem den Betroffenen durch so genannte Zeitspenden andere Handlungsfelder eröffnet werden. Hiervon können nicht nur Initiativen, das Gemeinwesen und Einzelne profitieren, sondern auch das Land, das z.B. im Betreuungsbereich mit stetig steigenden Kosten zu kämpfen hat.
Auch wenn freiwilliges Engagement von Seiten der Aktiven in der Regel unentgeltlich bzw. auf Aufwandsentschädigungsbasis geleistet wird, ist bürgerschaftliches Engagement nicht kostenlos zu haben. Um eine Grundlage für die konzentrierte und strukturierte Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu schaffen, sind deshalb die bisher dem Zivildienst zugute kommenden Mittel sukzessive für die Freiwilligenarbeit umzuwidmen.
Fraktionsvorsitzende

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