Antrag: Niedersachsen zukunftsgerecht gestalten: Die erforderlichen Einnahmen des Landes sichern und nachhaltig in Bildung, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz investieren

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

  • Mit Zustimmung der Landesregierung entzieht die schwarz-gelbe Steuerpolitik im Bund dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum, für Chancengerechtigkeit im Bereich der Bildungspolitik, des Klimaschutzes und zur Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit.
  • Mit dem vorgelegten Entwurf des Haushalts für das kommende Jahr sorgt die Landesregierung dafür, dass Niedersachsen im Laufe des Jahres 2011 durch neue Schulden, Entnahmen aus Rücklagen und Fonds und Verkauf von Tafelsilber rund 2.675 Millionen € ärmer wird.
  • Die als einzige tatsächliche Einsparung vorgeschlagene 2%-ige Rasenmäherkürzung über alle Ressorts hinweg ist Ausdruck fehlenden Mutes und fehlender Gestaltungskraft der Landesregierung zu klarer Schwerpunktsetzung für bessere Bildung und Ausbildung, soziale Gerechtigkeit und  ökologische Nachhaltigkeit.
  • Mit dem vorgelegten Entwurf des Haushalts 2011 und der mittelfristigen Finanzplanung ist die Landesregierung nicht annähernd in der Lage, einen realistischen Pfad zur Einhaltung der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse aufzuzeigen, die es den Ländern ab 2020 grundsätzlich verbietet, neue Schulden aufzunehmen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Mit zusätzlichen Investitionen in Bildung und soziale Gerechtigkeit die Weichen für die Zukunft Niedersachsens in einem globalisierten Wirtschafts- und Sozialraum angesichts des demografischen Wandels richtig zu stellen und dem sozialen Auseinanderdriften der Gesellschaft entgegen zu wirken.
    • Im Elementarbereich soll der Haushaltsansatz für die Schaffung von Tageseinrichtungen für unter Dreijährige, den Ausbau von Kindertagesstätten und die Sprachförderung um insgesamt rund 148,5 Mio. €  erhöht werden.
    • Die Haushaltsansätze für Personal an den niedersächsischen Schulen werden um 49 Mio. € erhöht. Die vorgesehenen, durch verspätete Einstellung zu erwirtschaftenden Kürzungen der Personalkostenansätze für Lehrerinnen und Lehrer werden nicht umgesetzt. Die Schulen werden schrittweise als echte gebundeneGanztagsschulen mit Personal ausgestattet. Es werden zusätzliche Referendarsplätze geschaffen und der Personalbestand der schulpsychologischen Beratungsstellen um 50 Stellen aufgestockt. Ferner wird eine Ombudsstelle gegen sexuellen Missbrauch gegründet.
    • Für Investitionen in den Bau von Schulmensen, ein kostenloses Mittagessen für alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler in der Ganztagsschule und die kostenlose Schülerbeförderung für Kinder aus sozial benachteiligten Familien auch in der Sekundarstufe II werden im Haushalt des Kultusministeriums zusätzlich 42 Mio. € veranschlagt.
    • Die Studiengebühren werden abgeschafft. Die Qualität der Lehre und des Studiums an den Hochschulen werden verbessert. Dafür werden die Zuweisungen an die Stiftungshochschulen und Landesbetriebe um 125 Mio. € erhöht. Mit zusätzlichen 6,7 Mio. € wird das Stipendienprogramm um 1.000 Vollstipendien ausgebaut.
    • Um unter anderem die Kosten- und Tarifsteigerungen bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe auszugleichen, ein Nachfolgemodell für das Auslaufen der Bundesförderung der Mehrgenerationenhäuser zu finanzieren und die Förderung von Krankenhäusern und Kurzzeitpflegeplätzen bedarfsgerecht zu erhalten, wird der Etat des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Integration um 20,2 Mio. € erhöht.
    • Die vorgesehene Entnahme aus der Versorgungsrücklage in Höhe von 61 Mio. € wird nicht realisiert.
  2. Die folgenden Konsolidierungsmaßnahmen und Schwerpunktsetzungen durchzuführen:
    1. Allgemein
      • Mit Ausnahme der Schulen und Hochschulen die Personalkostenansätze der Ressorts durch personalwirtschaftliche Maßnahmen auf dem Stand des Jahres 2010 stabil zu halten.
      • Eine Reduzierung der Aufwendungen für die Beihilfe der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, der Versorgungsempfänger und der Mitversicherten durch eine Änderung der Gebührenordnungen der privaten Krankenversicherungen  um 35 Mio. €. Einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Drs. 16/2984 vorgelegt.
      • Die in den Ressorts durch erhöhte Soll-Ansätze vorgehaltenen Reserven zu reduzieren. Dieses gilt insbesondere für den Geschäftsbedarf Kommunikation und die Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände. Die hierfür vorgesehenen Ansätze werden durchschnittlich um 30% gekürzt. Ferner werden die Ansätze für Reisekosten reduziert.
      • Eine mit europäischem Recht konforme Modifizierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages wie von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2873 vorgeschlagen umzusetzen.
      • Auf Abriss und Neubau des Landtages zu verzichten. Stattdessen werden die dringenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vorgelegten Sanierungskonzepts durchgeführt.
      • Die Einsparvorschläge des Landesrechnungshofes konsequent zu berücksichtigen.
  1. In den Ressorts der Landesregierung
  • Landtag; Einzelplan 01

Die Reisekosten für Abgeordnete werden auf Bahnfahrten in der 2. Klasse beschränkt, sowie Sitzungs- und Tagegelder gestrichen. Die Mittel für Ausschussreisen des Landtages werden halbiert.

  • Staatskanzlei; Einzelplan 02

Zur Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit werden zusätzlich 185.000 € bereit gestellt.

  •  Ministerium für Inneres und Sport; Einzelplan 03

Die Zuschüsse des Landes für den Tag der Niedersachsen und die Förderung des Bundes der Vertriebenen werden gestrichen.

Durch dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen werden Unterbringungskosten eingespart.

Beim Niedersächsischen Verfassungsschutz werden die Personalkosten durch Stellenstreichungen deutlich reduziert.

  • Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; Einzelplan 05

Bei den Zuweisungen an die Kommunen und örtlichen Träger für Leistungen nach dem Zwölfen Sozialgesetzbuch werden die Kostensteigerungen auch weiterhin berücksichtigt.

Zur Stärkung der Migranten-Selbstorganisationen und der politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund werden zusätzlich 1,3 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die Zuschüsse für die Kurzzeitpflege im Rahmen der Investitionsfolgekosten nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz werden nur entsprechend der tatsächlichen Fehlbelegungsquote gekürzt.

Zur Verbesserung der Präventionsarbeit im Bereich Pädophilie werden zusätzlich 350.000 € für ein niedersächsisches Angebot analog des Berliner Charite-Projekts "Dunkelfeld" bereit gestellt

Zur Finanzierung eines Nachfolgemodells der auslaufenden Bundesförderung für Mehrgenerationenhäuser werden 1 Mio. € bereit gestellt.

  • Ministerium für Wissenschaft und Kultur; Einzelplan 06

Der Landeszuschuss zur Ideen-Expo wird gestrichen

Die Studiengebühren werden abgeschafft. Die Einnahmeausfälle werden den Hochschulen mit 75 Mio. € jährlich zur Verbesserung der Studienbedingungen erstattet.

Die Hochschulen erhalten zusätzlich 50 Mio. € zur Verbesserung der Lehre und der Qualität des Studiums.

Die Erwachsenenbildung wird mit zusätzlichen 1,7 Mio. € gefördert.

Im Bereich der Soziokultur werden die Fördermittel um rund 1,1 Mio. € erhöht.

Um Kinder und Jugendliche an Kultur heranzuführen, werden spezielle Programme für Kinder und Jugendliche aufgelegt. Entsprechend werden die Zuweisungen für Museen um 360.000 € erhöht.

Die Neuausrichtung und Neuorganisation der Denkmalpflege soll mit weiteren 500.000 € voran gebracht werden.

  • Kultusministerium; Einzelplan 07

Die Ganztagsschulen erhalten ein auskömmliches Budget zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebots als echte gebundene Ganztagsschule und werden sukzessive mit Schulmensen ausgestattet, in denen alle bedürftigen Kinder ein kostenloses Mittagessen bekommen.

Die vorgesehene Kürzung des Personalkostenansatzes für Lehrerinnen und Lehrer an niedersächsischen allgemein bildenden Schulen, die durch eine verspätete Neueinstellung erwirtschaftet werden soll, wird nicht realisiert.

Für die Einstellung zusätzlicher Schulpsychologinnen und –psychologen werden rund 2 Mio. € bereit gestellt. Ebenso ist eine Ombudsstelle gegen Missbrauch und Diskriminierung aus diesem Ansatz zu finanzieren.

Damit ein hochwertiger Schul- oder Berufsabschluss von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien nicht an unbezahlbaren Wegekosten scheitert, werden ihnen auch in der Sekundarstufe II die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel zu allgemein- oder berufsbildenden Schulen erstattet.

Die Fort- und Weiterbildung der niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrer insbesondere zur Vorbereitung auf die Inklusive Schule wird ausgebaut.

Die Kinderbetreuung wird qualitativ und quantitativ ausgebaut

Die Zuweisungen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder werden entsprechend der vom Landesrechnungshof festgestellten Überzahlung für das beitragsfreie Kita-Jahr reduziert.

Die dezentrale Gedenkstättenarbeit wird mit zusätzlichen 192.000 € gestärkt.

  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Einzelplan 8

Die Zuschüsse an die GISMA werden gestrichen. Stattdessen erhalten die Verbraucherzentrale und die TMN die dort dringend benötigten Zusatzmittel.

Durch Umschichtung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und von EFRE- und ESF-Mitteln in Höhe von 20 Mio. € wird wegen des Ausbildungsengpasses mit doppeltem Abiturjahrgang und Aussetzung der Wehrpflicht ein Landesprogramm "Ausbildung statt arbeitslos" aufgelegt.

Die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz und Regionalisierungsmittel werden zu Gunsten des schienengebundenen Personenverkehrs umgeschichtet, um die Neuplanung der RegioStadtBahn Braunschweig zu ermöglichen und Angebotseinschränkungen besonders beim Zweckverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover zu vermeiden.

Der vorgesehenen Mittel für den beschleunigten Autobahnneubau werden weitestgehend gestrichen und in den Substanzerhalt der vorhandenen Infrastruktur umgeschichtet.

Die Wirtschaftsförderfonds werden aufgelöst und die vorhandenen Mittel in einen Klimainnovationsfonds eingebracht. Neu eingerichtet wird ein Altlastenfonds, mit dem Kommunen bei Flächensanierung und -recycling unterstützt werden sollen.

  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; Einzelplan 9

Die Zuschüsse für Maßnahmen des ökologischen Landbaus werden aufgestockt.

Die Mittel zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung werden um 8 Mio. gekürzt. Die Mittel werden zu Gunsten der Förderung ökologischer Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeschichtet.

Die Mittel für die Flurbereinigung und den land- und forstwirtschaftlichen Wegebau werden deutlich reduziert. Die Mittel werden ausschließlich für laufende Vorhaben genutzt; neue Vorhaben werden nicht begonnen.

Die Mittel für Agrarinvestitionsfördermaßnahmen werden gegenüber dem Haushaltsansatz des Haushaltsjahres 2010 halbiert.

  • Justizministerium; Einzelplan 11

Es wird ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus aufgelegt und mit 1 Mio. € ausgestattet.

Für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Hannover werden 500.000 € bereit gestellt.

  • Allgemeine Finanzverwaltung; Einzelplan 13

Zur Unterstützung der durch Beschlüsse des Bundes und des Landes besonders notleidenden Kommunen wird der kommunale Finanzausgleich um 50 Mio. € erhöht.

  • Ministerium für Umwelt und Klimaschutz; Einzelplan 15

Zur Sanierung von Altlasten wird ein Altlastensanierungsfonds mit 20 Mio. € ausgestattet. Der Fonds wird aus einer Bodenschätzeförderabgabe finanziert, die auf die Förderung u.a. von Kies, Sand, Festgestein und Ton zu entrichten ist. Der von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Drucksache 16/2382 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Erhebung einer Bodenschätzeförderabgabe wird umgesetzt.

Die Mittel für den Vertragsnaturschutz werden deutlich aufgestockt.

Die Haushaltsansätze für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft werden deutlich aufgestockt.

Die Wasserentnahmegebühr wird erhöht, insbesondere wird die Gebühr für die Entnahme von Wasser zu Kühlungszwecken gegenüber dem bisherigen Stand verdreifacht.

  1. Sich zur nachhaltigen Konsolidierung des Haushalts und zur Einhaltung der Schuldenbremse spätestens ab dem Jahre 2020 auf dem Wege eine Bundesratsinitiative für ein gerechtes und die notwendigen Einnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen sicherndes Steuersystem einzusetzen. Eckpunkte einer entsprechenden Bundesratsinitiative sollen sein:
    • Die Überführung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben.
    • Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer auf 45%.
    • Die Abschaffung der Abgeltungssteuer und Besteuerung von Zinseinkünften nach der progressiven Einkommenssteuer.
    • Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer und Verbreiterung ihrer Bemessungsgrundlage.
    • Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Gehältern über 500.000 € von der Körperschaftssteuer.
    • Die Rücknahme des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, insbesondere der Umsatzsteuerermäßigungen für Übernachtungen in Hotels und anderen Betrieben.
    • Zur dringend erforderlichen Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommen den Umbau der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer unter Einbeziehung von Freiberuflern in die Steuerpflicht und Erhöhung von Hinzurechnungen statt ihrer vom Bundesfinanzminister geplanten Abschaffung. Ferner die Grundsteuer verfassungskonform so zu reformieren, dass sie sich am aktuellen Wert der Immobilie orientiert und sozialverträglich zu einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen führt. Die Vorschläge des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksachen 16/2523 sollen dabei berücksichtigt werden.

Der Landtag stellt demnach ferner fest:

  • Für Bildung und soziale Gerechtigkeit sind zusätzliche Investitionen von rund 440 Mio. € erforderlich (Ziffer 1).
  • Mit den vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen (Ziffern 2 a und b) lassen sich per Saldo Ergebnisverbesserungen von rund 194 Mio. € realisieren.
  • Zusammen mit den zusätzlichen, aufgrund der Steuerschätzung vom November 2011 zu erwartenden Einnahmen ist eine Verringerung der geplanten Nettokreditaufnahme um ca. 100 Mio. € möglich.
  • Mit den für den dauerhaften strukturellen Haushaltsausgleich erforderlichen zusätzlichen Steuereinnahmen sind weitere Einnahmeverbesserungen von 700 Mio. € möglich, die ebenfalls zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einzusetzen sind.
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