Antrag: Niedersachsen sattelt auf: mit Fahrradleasing in Richtung Mobilitätswende

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Das Fahrrad ist für viele Strecken das beste Verkehrsmittel. Es hält gesund, spart Kosten, verursacht bei seiner Nutzung keine Emissionen und benötigt wesentlich weniger Fläche als der Autoverkehr. Es ist ein zentraler Bestandteil der Mobilitätswende, dessen Förderung in den nächsten Jahren noch stärker in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik gestellt werden muss. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs im Gesamtverkehr von heute 15 Prozent auf mindestens 25 Prozent bis spätestens 2030 zu steigern und Niedersachsen zum Fahrradland Nr. 1 weiterzuentwickeln.

Gegenwärtig zeichnet sich in der Gesellschaft ein Wandel bezüglich der bevorzugten Mobilitätsformen im Alltags- und Berufsverkehr ab. Mit dem Ausbau der landesweiten Radinfrastruktur wird in den nächsten Jahren das Potenzial, insbesondere in Stadt-Umland-Beziehungen erweitert und der Umstieg von motorisierten Pendlerverkehren auf das Fahrrad wesentlich attraktiver. Doch neben der Infrastruktur sollen auch die individuellen, finanziellen Anreize verbessert und die Einführung einer Dienstfahrradregelung für den öffentlichen Dienst in Niedersachsen zügig eingesetzt werden.

Das Land soll mit gutem Beispiel vorangehen und zeitnah die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass den über 150.000 Beamtinnen und Beamten ein attraktives Fahrradleasingangebot gemacht werden kann. Neben den positiven Beiträgen für die Gesundheit und den Klimaschutz stärkt das Angebot auch die Rolle Niedersachsens als attraktiver Arbeitgeber, gegenüber der Privatwirtschaft, der Kommunen und zu benachbarten Bundesländern. Hierbei soll nicht erst auf eine etwaige Regelung der Tarifparteien im Rahmen des TV-L gewartet, sondern mit richtungsweisendem Beispiel für unsere Beamtinnen und Beamten vorangegangen werden.

So hat zwischenzeitlich Schleswig-Holstein im September 2022 sein Fahrradleasingmodell für Beamtinnen und Beamte erfolgreich an den Start gebracht und die Tariföffnung zwischen IG Metall Küste und Nordmetall im Sommer 2022 rund 130.000 norddeutschen Beschäftigten erstmals die Option auf ein Dienstradleasing per Entgeltumwandlung ermöglicht.

Um die Attraktivität kostengünstiger, gesunder und klimaneutraler Mobilität noch weiter zu steigern, bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. dem Landtag einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vorzulegen, damit vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, Pedelecs und E-Bikes für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter in Niedersachsen im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur privaten Nutzung überlassen werden können,
  2. ein entsprechendes attraktives Fahrradleasingmodell für die Landesverwaltung einzuführen und für die Durchführung einen Dienstleister, analog der best-practice-Erfahrungen anderer Bundesländer, zu beauftragen,
  3. in Zusammenarbeit mit den anderen 14 Bundesländern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den weiteren Tarifpartnern ähnliche Regelungen, analog zu den Vorgaben für kommunale und Bundestarifbeschäftigte, auch für Landestarifbeschäftigte voranzubringen.

Begründung

Angesichts des hohen Beitrags des Berufsverkehrs zu klimaschädlichen Emissionen verlangt die Vorbildfunktion des Landes eine nachhaltigere Mobilität seiner Landesbeschäftigten – nicht nur im Dienst, sondern auch auf dem Weg dorthin. Zur Förderung der Mobilitätswende wollen wir den Landesbediensteten den Umstieg vom PKW auf das Fahrrad noch attraktiver gestalten und hierfür ein eigenes Radleasingmodell für den öffentlichen Dienst auflegen. Mit der Einführung soll zeitnah ein weiterer Anreiz für eine gesündere Mobilität der Landesbediensteten geschaffen werden und zwar unabhängig und losgelöst von künftigen Tarifabschlüssen auf Ebene der Länder (TV-L). Dort wo das Land über die erforderliche Regelungshoheit verfügt (Beamte), sollen die Rahmenbedingungen proaktiv und zeitnah durch die Änderung des NBesG geschaffen werden. Zudem soll sich das Land auch für eine einheitliche Regelung aller im öffentlichen Dienst Beschäftigten einsetzen.

Jenseits der geldwerten Vorteile liegen die positiven Aspekte der Förderung des Radverkehrs durch die Möglichkeiten des Fahrradleasings auf der Hand: zum einen kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesünder und motivierter zu ihrem Arbeitsplatz und zum anderen gewinnt das Land als öffentlicher und umweltfreundlicher Arbeitgeber an Attraktivität hinzu.

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