Antrag: .niedersachsen – eine digitale Heimat für unser Land

Fraktion der SPD

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                                                         Hannover, den 20. Februar 2017

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass

  • Domains im Internet eine entscheidende Rolle für die Erreichbarkeit und Auffindbarkeit der Websites von Unternehmen und Organisationen, aber auch Personen, gerade auch von freiberuflich Tätigen, spielen,
  • geografische Top-Level-Domains (sogenannte geoTLDs) im Internet einen besonderen Wiedererkennungswert ermöglichen können. So können sie beispielsweise regionale Verbundenheit zum Ausdruck bringen, Identität stiften oder auch ein Alleinstellungsmerkmal sein;
  • in Deutschland bereits mehrere regionale und lokale Top-Level-Domains existieren.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

 

  • sich für die Einrichtung einer Niedersachsen-Domain einzusetzen und zuvor zu prüfen, ob, wie und unter welchen Voraussetzungen (Praktikabilität, Kosten, Organisation der Domainverwaltung, Vergabe- bzw. Zulassungskriterien für Dritte) die Einrichtung einergeoTLD erfolgen könnte.

Begründung

Das Domain Name System (DNS) ist ein Verzeichnisdienst im Internet, wo, ähnlich eines weltweit verteilten Telefonbuchs, zu einem Namen eine oder mehrere IP-Adressen hinterlegt werden, die dann über diesen Namen erreichbar sind. Somit ist das DNS unabdingbar, um im Internet Dienste oder Informationen anbieten oder erreichen zu können.

Insbesondere für Unternehmen – ob Startup oder Traditionsbetrieb – kann die Wahl der richtigen Domain von großer Bedeutung für den Erfolg der eigenen Marke sein. In Deutschland spielt dabei die .de-Domain die wichtigste Rolle: Mittlerweile sind dort über 16 Millionen Domains registriert, das Wachstum hält hierbei an. Allerdings ist dadurch das Domain-Angebot auch knapper geworden: Kurze und einprägsame Domain-Namen sind für Unternehmen und Organisationen immer schwerer zu erhalten. Im Zweifelsfall müssen für den Kauf bereits besetzter Domains erhebliche finanzielle, bisweilen gar juristische Mittel eingesetzt werden.

Ein Ausweg für viele Organisationen und Unternehmen ist die Registrierung alternativer Domains mit anderen länderspezifischen (wie z.B. .at oder .uk), generischen (z.B. .com, .net) oder artspezifischen Endungen (besondere generische Domains wie .phone, .rental usw.) – diese Form relativ junger Top-Level-Domains (TLD) ist bereits seit einigen Jahren zugelassen. Eine Sonderrolle spielen hierbei geografische Domain-Endungen (sog. geoTLD).

Ziel dieses Antrags ist, die Machbarkeit für eine oder mehrere niedersächsische geoTLDs zu prüfen. Insbesondere sind bei der möglichen Organisationsform des Domainverwalters Vorkehrungen dafür zu treffen, dass eine bestimmungsgemäße und rechtmäßige Verwendung der für die geoTLD registrierten Domains sichergestellt und Missbrauch verhindert wird. Insbesondere ist die jederzeitige volle Integrität des Landesnamens „Niedersachsen“ zu beachten. Die Erfahrungen anderer Länder (z.B. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin oder Hamburg) sollen in diese Prüfung einfließen.

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