Antrag: Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Ja zu den „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ - Ja zur Entfristung und Entkontingentierung der Optionskommunen - Ja zur zügigen und kompe

Der Landtag wolle beschließen:

Neuordnung der Grundsicherung für Arbeitssuchende: Ja zu den "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" - Ja zur Entfristung und Entkontingentierung der Optionskommunen - Ja zur zügigen und kompetenten Betreuung aus einer Hand

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13.5.2009 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Landtag erinnert an seine Beschlüsse vom 2. Juli 2008 "Wahlfreiheit bei der Trägerschaft für die Grundsicherung ermöglichen - Fördern in den Mittelpunkt" (Drs. 16/324) und vom 14. November 2008 "Wahlfreiheit für Kommunen gestalten - Optionsmodell dauerhaft im Grundgesetz absichern" (Drs. 16/653). Unter anderem hatte der Landtag ausdrücklich gefordert, dass auf Bundesebene die notwendigen Maßnahmen für eine Verfassungsänderung ergriffen werden, die eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesarbeitsverwaltung ermöglichen und den kom-munalen Trägern ohne zeitliche Befristung die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende sichern und weiteren Kommunen bei Interesse die Möglichkeit der Option eröffnet.

Der Einfluss der Kommunen ist zu sichern und auszubauen. Das Grundgesetz ist entsprechend zu ändern.

Der Landtag betont die Dringlichkeit, mit der die Grundsicherung für Arbeitsuchende angesichts der immer stärker auf den Arbeitsmarkt durchschlagenden Finanz- und Wirtschaftskrise verfassungs-konform weiterentwickelt werden muss. Ohne Nachfolgeregelung kann es spätestens ab dem Jahr 2011 nur noch eine getrennte Aufgabenwahrnehmung geben. Auch die Optionskommunen wären gefährdet.

Der Landtag bittet deshalb die Landesregierung, sich weiterhin auf Bundesebene auch über die Bundestagswahl hinaus dafür einzusetzen, dass bis Ende 2010 eine grundgesetzliche Änderung im Sinne der Beschlüsse des Niedersächsischen Landtages gefasst wird."

Inzwischen hat die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die Aufgaben nach dem SGB II mit Ausnahme der Optionskommunen in Zukunft wieder in getrennter Trägerschaft wahrnehmen zu lassen und von einer möglichen Verfassungsänderung Abstand zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Landtag seine Entschließung vom 13.05.2009.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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