Antrag: Neue Hartz IV-Regelsätze nur politisch gesetzt - 5 Euro reichen nicht für die Würde des Menschen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

  1. Der Landtag stellt fest, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar diesen Jahres die Regelsätze für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des Sozialgesetzbuches II und damit auch des Sozialgesetzbuches XII mit Hinweisen auf das Sozialstaatsgebot und die Menschenwürde für verfassungswidrig erklärt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil mit der Undurchsichtigkeit der, für die Festsetzung der Regelsätze gewählten, Berechnungsgrundlagen insbesondere bei der Ableitung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche begründet und der Bundesregierung eine Neuberechnung der Regelsätze bis zum 31.12.2010 aufgegeben, die in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf realitätsgerecht zu bemessen sei. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass die Anpassung der Regelsätze an die Rentenentwicklung sachwidrig ist.
  2. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches genügt nicht den vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen. Die Abschläge auf die einzelnen Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für die Bedarfsansätze sind willkürlich festgelegt und dienen nicht der Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Veränderung der Referenzgruppe für die Berechnungen auf die unteren 15% der Einkommen ist statistisch-methodisch höchst bedenklich
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen und darauf zu dringen, dass der Eckregelsatz für Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII die tatsächlichen Bedarfe für ein menschwürdiges soziokulturelles Existenzminimum abbildet. Für die transparente Neuberechnung soll eine unabhängige Fachkommission berufen und bei der Erarbeitung der Sachverstand der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie der Betroffeneninitiativen einbezogen werden.
  4. Sollte dieses Verfahren bis zum Ende des Jahres nicht abgeschlossen werden können, sollen die Regelsätze hilfsweise ab dem 1.1.2011 entsprechend den, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Jahre 2006 unter dem Titel "zum Leben zu wenig”¦." Vorgelegten, Berechnungen erhöht werden.
  5. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn in den Bundesrat einzubringen.

Begründung

Nach den Plänen der Schwarz-gelben Regierungskoalition in Berlin soll der Hartz IV - Regelsatz von 359 auf 364 Euro/monatlich steigen. Die geringe Erhöhung der Regelsätze trifft besonders alleinerziehende Frauen, denen zugleich das Elterngeld gestrichen wird.

Die vorgelegten Ansätze für die einzelnen Bedarfe innerhalb des Regelsatzes, die von der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 abgeleitet wurden, sind willkürlich festgelegt. Sie weichen erheblich von den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes für das untere Quartal der Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher ab und sind offenbar Ergebnis einer rein politischen Setzung von CDU/CSU und FDP ohne logisch nachvollziehbaren sachlichen Bezug zu den Zahlen der EVS. Sie sind auch deshalb bedenklich, weil die für die Berechnungen zugrunde gelegte Verbrauchsbezugsgruppe der EVS eine noch niedrigere Einkommensklasse als bisher darstellt und die so genannten "Aufstocker" nicht herausrechnet. Die Budgetansätze beziehen sich damit im Sinne eines Zirkelschlusses vorrangig auf diejenigen, die schon Transferleistungsempfänger sind.

Nötig ist eine Berechnung der Sätze unter Einbeziehung des Sachverstands der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie der Betroffeneninitiativen. Sollte dieser Prozess nicht rechtzeitig beendet werden können, sollen die Regelsätze hilfsweise ab dem 1.1.2011 entsprechend den vom Paritätischen Wohlfahrtsverband im Jahre 2006 unter dem Titel "zum Leben zu wenig”¦." vorgelegten Berechnungen erhöht werden. Sie entsprachen damals einer Höhe von etwa 420 Euro für Alleinstehende.

Die Regelsätze für Kinder sollen nicht geändert werden, stattdessen will die Bundesregierung für die Bildungsförderung der 1,7 Millionen Kinder von Hartz IV - Empfängerinnen und Empfängern pro Jahr rund 620 Mio. € mehr ausgeben; auf welche Weise bleibt bisher völlig unklar. Damit wird für TransferleistungsbezieherInnen statt einer Geldleistung der Sachleistung Priorität gegeben und in Kauf genommen, dass alle Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV-Leistungen unter dem Generalverdacht stehen, ihr Geld unverantwortlich auszugeben. Es ist nicht anzunehmen, dass ab dem 1.1.2010 für alle Kinder entsprechende Angebote zur Verfügung stehen werden. Somit wird eine Ungleichbehandlung billigend in Kauf genommen.

Die vorgelegte sogenannte Reform ist eine Reform nach Kassenlage und das Ergebnis politischer Kungelei. Sie spiegelt den ideologisch bedingten Unwillen der Bundesregierung wieder, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die geringfügige Erhöhung beruht letztlich auf der Akzeptanz von Dumpinglöhnen, die die Steuerzahlenden und damit die Öffentliche Hand mit Aufstockungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II belasten. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem eigenen Lohn leben können, ohne auf Transferleistungen aus dem Sozialgesetzbuch II angewiesen zu sein und überdies für einen ausreichenden Lohnabstand zu den Regelsätzen des SGB II und SGB XII sorgen.

Gabriele Heinen-Kljajic

Parlamentarische Geschäftsführerin

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