Antrag: Netzland Niedersachsen: Breitbandausbau gemeinsam voranbringen
Fraktion SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest, dass
- durch die Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages eindringlich die Bedeutung der Digitalisierung für unsere Gesellschaft dargestellt wurde. Mit den Kommissionsberichten wurden die Veränderungen nochmals offenbar, die mit dem Einzug des Internets in gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Prozesse einhergehen und die sich mit großer Geschwindigkeit und unumkehrbar vollziehen. Diesen Fragen müssen sich auch der niedersächsische Landtag und die Landesregierung sowie die gesamte Landesverwaltung stellen.
- der Zugang zum schnellen Internet heute elementare Grundlage für gesellschaftlichen und ökonomischen Fortschritt ist. Deshalb ist eine gut ausgebaute und leistungsfähige digitale Infrastruktur unverzichtbar für eine moderne demokratische Gesellschaft mit einer hochproduktiven und international wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Nur der flächendeckende Breitbandausbau schafft die Voraussetzungen für die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in allen Regionen an den gesellschaftlichen und ökonomischen Potenzialen der Digitalisierung.
- sich der Bandbreitenbedarf dabei rasant entwickelt hat und dies auch weiterhin tun wird. Während vor wenigen Jahren die Grundversorgung mit 1 – 2 MBit/s angesetzt werden konnte, sind dies heute 16 – 30 MBit/s und in wenigen Jahren werden es 50 – 100 Mbit/s sein. Und damit wird die Entwicklung nicht enden; Experten erwarten schon bald den Übergang zur Gigabitgesellschaft.
- die Breitbandinfrastruktur die Voraussetzung für die Digitalisierung mit ihren sehr großen Innovationspotentialen ist, die in den künftigen Entwicklungen von neuen Anwendungen in den Bereichen E-Health, E-Government, E- usw. liegen. Um die Herausforderungen des Demografischen Wandels bewältigen zu können, wird Niedersachsen den Einsatz und die Entwicklung dieser neuen Anwendungen fördern müssen, wobei dies ohne Breitbandausbau aber ins Leere laufen würde.
- in Niedersachsen beim Netzausbau bereits gute Ergebnisse erzielt worden sind – dennoch muss dieser Prozess beschleunigt und in die Fläche getragen werden. Insbesondere in den Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern ist die flächendeckende Versorgung mit 30 Mbit/s und mehr noch nicht erreicht. Immerhin wohnen in diesen Regionen etwa 70 % der niedersächsischen Bevölkerung; hier besteht Handlungsbedarf. Auch die erstmalig erstellte niedersächsische Strategie für Intelligente Spezialisierung (RIS 3) unterstreicht die Bedeutung einer leistungsfähigen Internetanbindung. Ziel ist ein flächendeckender schneller Zugang zum Netz für alle, auch und gerade in den ländlichen Räumen. Die digitale Spaltung muss in Niedersachsen überwunden und dauerhaft verhindert werden.
- der Breitbandausbau regional angepasst gestaltet werden muss. Angesichts der unterschiedlichen Situationen hinsichtlich Bevölkerung, vorhandener Versorgung und nutzbarer Infrastrukturen in den verschiedenen Regionen unsere Landes bedarf es regional differenzierter Ansätze, um den Breitbandausbau konkret voranzubringen.
- eine schnelle Internetanbindung heute gerade für den Mittelstand vielfach eine Existenzfrage ist: Während sich große Unternehmen an nahezu jedem Standort eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur und die dazugehörigen Dienstleistungen einkaufen können, ist dies gerade für Handwerksbetriebe und Freiberufler sowie die Mehrzahl der Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) häufig wirtschaftlich nicht darstellbar; sie sind stattdessen auf die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Infrastruktur angewiesen. Angesichts der Bedeutung des Mittelstandes für die niedersächsische Wirtschaft ist gerade für ihn ein flächendeckend verfügbarer leistungsfähiger Internetzugang entscheidend; nur so kann der Mittelstand seiner Rolle als Motor für Wachstum und Beschäftigung, Qualifikation und Innovation auch unter den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht werden.
- die Arbeit des vom Land und den Kommunen ins Leben gerufenen Breitband-Kompetenzzentrums Niedersachsen ein wesentlicher Baustein der Breitband-strategie Niedersachsen war und weiterhin sein soll; durch die hochqualifizierte hersteller- und anbieterneutrale Beratung, die Unterstützung der Kommunen und die genaue Kenntnis über den Ausbaustand in Niedersachsen werden diese in der zukunftsweisenden Breitbandentwicklung nachhaltig unterstützt.
- bereits mehr als die Hälfte der Landkreise in Niedersachsen mit der Planung kreisweiter Infrastrukturen in den unterversorgten Gebieten begonnen hat und einige Landkreise bereits in die Realisierung eingetreten sind und in eigene Breitbandnetze investieren. Das Land Niedersachsen ermutigt und fördert diese Aktivitäten. Dabei stehen vor allem leitungsgebundene Strategien im Vordergrund, die durch funkgebundene Elemente sinnvoll ergänzt werden. Beide Systeme ergänzen sich und bedürfen der infrastrukturellen Anbindung durch ein Glasfasernetz. Eine flächendeckende mobile Verfügbarkeit ist für die steigenden mobilen Nutzungsformen und das dabei entstehende Datenaufkommen von großer Bedeutung
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
- eine landesweite niedersächsische Breitbandstrategie vorzulegen, deren Ziel ein flächendeckender, schneller und zukunftssicherer Netzzugang für alle ist, gerade in den ländlichen Räumen. Dieses Ziel wird sich nur langfristig erreichen lassen. Nachhaltigkeit hat Vorrang vor Bandbreite. Das Zwischenziel auf diesem Weg ist es, bis 2020 flächendeckend entsprechend der Formulierungen der Europäischen Kommission einen Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s zu erreichen. Die z.T. darüber liegenden Ziele Deutschlands und der Digitalen Agenda für Europa sind weiter zu verfolgen. Die nachfolgenden Punkte sollen in dieser Strategie ebenso Berücksichtigung finden.
- auf europäischer und nationaler Ebene Einfluss darauf zu nehmen, dass im Telekommunikationsrecht die Möglichkeit einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung als kommunale Daseinsvorsorge aufgenommen und damit die Voraussetzung für eine entsprechende Gestaltung des Kommunalverfassungsrechts in Niedersachsen geschaffen wird. Die Kommunen sollen die Kompetenz erhalten zu entscheiden, ob sie diese Aufgabe für ihr Gebiet oder Teile davon wahrnehmen wollen. Mittelfristig gehört dazu auch das kommunale Konzessionierungsrecht, das besondere Gestaltungsmöglichkeiten für die Breitbandfinanzierung ermöglichen könnte.
- mit Nachdruck auf Bundesebene ein Finanzierungsprogramm des Bundes für den flächendeckenden Breitbandausbau im ländlichen Raum zu fordern. Die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene verhandelten 1 Mrd. € pro Jahr sind dabei eine sachgerechte Größenordnung. Das Setzen ambitionierter Ziele und bloße Lippenbekenntnisse des Bundes reichen nicht mehr aus, ebenso nicht die bloße Aussicht auf die Verwendung von möglichen Erlösen aus der Digitalen Dividende II, über die die Länder ohnehin mitentscheiden müssten.
- sich dafür einzusetzen, dass das vorgenannte Finanzierungsprogramm des Bundes später durch die auf den Bund entfallenden Anteile aus den möglichen Erlösen einer Veräußerung weiterer Funkfrequenzen (Digitale Dividende II) aufgestockt wird.
- sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, insbesondere als Regulierungsziel bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, einzusetzen und dabei zugleich Inhaltskontrollen der übermittelten Datenpakete durch die Netzbetreiber und Dienstanbieter auszuschließen sowie die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus von der Einhaltung dieser Grundsätze abhängig zu machen.
- die Landkreise darin zu bestärken und zu unterstützen, eigene kreisweite Infrastrukturen in unterversorgten Gebieten zu planen und dort, wo dies wirtschaftlich möglich ist, eigene passive Infrastruktur zu erstellen und diese in langfristigen Kooperationen auch privaten Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Dabei soll das Land umfassend beraten sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften und auch kreisübergreifende Lösungen unterstützen.
- sicherzustellen, dass in der Förderung des Breitbandausbaus entsprechend dem Beschluss des Landtages vom 09.11.2012 (Drs. 16/5409) revolvierende Finanzinstrumente eingesetzt werden, soweit dies sinnvoll und realisierbar ist. Damit soll ermöglicht werden, dass EU-Mittel mehrfach eingesetzt werden und zusammen mit kommunalem und privatem Investitionskapital durch die Nutzung von Hebeleffekten beim Breitbandausbau maximale Wirkung erzielt wird.
- über die Landesverwaltung sicherzustellen, dass Tiefbaumaßnahmen, die potentiell für eine Mitverlegung von Leerrohren geeignet sind, in den Baustellenatlas des Breitband-Kompetenzzentrums Niedersachsen eingestellt werden und so für Kommunen und auch den Bund ein Beispiel gesetzt wird.
- der weitere wettbewerbliche Ausbau der kabelgebundenen Breitbandinfrastruktur mit zusätzlichen privaten Investitionen durch einen investitions- und innovationsfreundlichen Regulierungsrahmen sichergestellt wird. Die öffentliche Förderung muss sich hingegen auf jene Ausbaufelder konzentrieren, in denen marktwirtschaftlich orientierte Investitionen unter ökonomischen Bedingungen nicht ohne weiteres stattfinden können – die Förderpraxis soll Wirtschaftlichkeitslücken schließen und mögliche Überförderungen ausschließen.
- sich an den entsprechend im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehenen Breitband-Bürgerfonds zu beteiligen, um deren Erschließung für Niedersachsen frühzeitig zu ermöglichen und Privatpersonen zu Investitionen zu ermutigen.
- die Breitband-Erschließung von Gewerbegebieten und anderen wirtschaftlichen Agglomerationen, die häufig von KMUs und Start-Ups genutzt werden, als Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur weiter aufzugreifen. Durch die gezielte Förderung von entsprechenden KMU-nahen Infrastrukturen sollen günstige Voraussetzungen für die Zukunfts- und Wachstumsbranchen geschaffen werden, die in Niedersachsen Entwicklungsschwächen aufweisen – davon ist auch eine Stärkung des Innovations- und Kooperationsverhaltens von KMUs zu erwarten.
- sich für die Weiterentwicklung der Breitbandtechnologien und ihrer Anwendungen, z.B. in der Car-to-Car-Kommunikation oder bei Smart Grids als Beitrag zur Steigerung der effizienten Steuerung des Energieverbrauchs und der Energienetze, einzusetzen.
- die Koordinierung des Breitbandausbaus im Rahmen der Breitbandstrategie in regionalen Breitbandkonferenzen und Arbeitsgemeinschaften durchzuführen und dabei Dialogorientierung und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.
Begründung
Der schnelle und leistungsfähige Internetzugang ist die Grundlage für den Fortschritt der Digitalisierung – zugleich ist die Überwindung der digitalen Spaltung eine der Gerechtigkeitsfragen unserer Zeit. Artikel 72 (2) des Grundgesetzes verpflichtet den Gesamtstaat, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen – dazu gehören nach Artikel 87f des Grundgesetzes auch flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Dem soll die niedersächsische Breitbandstrategie Rechnung tragen.
Eine moderne Breitbandausbau-Politik entspricht dem Verständnis von Daseinsvorsorge im digitalen Zeitalter: Sie gewährleistet Zugang zu einer Infrastruktur, durch die gesellschaftlicher und ökonomischer Fortschritt begünstigt und aktiv gefördert wird. Und zugleich ist sie ein Beitrag zur gerechten regionalen Landesentwicklung – so kann wirksam verhindert werden, dass viele Menschen in ländlichen Regionen von der Teilhabe am technologischen Fortschritt abgehängt werden. Einen flächendeckenden, schnellen und zukunftssicheren Internetzugang für alle zu ermöglichen, muss höchste Priorität haben – nicht zuletzt, um die digitale Spaltung unserer Gesellschaft zu über-winden und dauerhaft zu verhindern. Dafür ist eine Vielzahl von Maßnahmen nötig, um zusätzliche Impulse für den weiteren Ausbau von Breitbandnetzen zu setzen.
Beim kostenintensiven Ausbau der Breitbandnetze sind vorrangig marktwirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Lösungen zu erwarten. Diese müssen flankiert werden durch regulatorische und staatliche Rahmenbedingungen, die Synergiepotentiale aufgreifen und notwendige Investitionsanreize setzen. Allerdings wird eine rein marktwirtschaftliche Perspektive keinen flächendeckenden Ausbau erbringen, da gerade in Flächenländern wie Niedersachsen vor allem in ländlichen Bereichen eine zum Teil erhebliche Wirtschaftlichkeitslücke besteht. Hier muss öffentliche bzw. staatliche Förderung eingreifen. Dabei sind allerdings übergreifende Kriterien anzuwenden, die den netzpolitischen Zielen wie Netz-, und Anbieterneutralität u.a. Rechnung tragen. Ebenso muss sich eine effektive Breitbandstrategie an den Grundsätzen des Dialogs und der Bürgerbeteiligung orientieren, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Institutionen auf diesem Wege für den Breitbandausbau samt der konkreten Umsetzungsmaßnahmen zu gewinnen.