Antrag: Naturschutzpolitik der Landesregierung darf die niedersächsische Wirtschaft nicht länger unsachgemäß behindern – EU-Vogelschutzgebiete endlich vollständig melden!
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen        Hannover, den 10.05.06
Antrag
Der Landtag stellt fest:
Die Meldung von EU-Vogelschutzgebieten in Niedersachsen ist auch 27 Jahre nach Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie nach wie vor besonders unzureichend.
Die Weigerung der niedersächsischen Landesregierung, EU-Vogelschutzgebiete gemäß den Anforderungen der Richtlinie zu melden, behindert in zunehmendem Maße die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Umweltminister Sander ist damit ein erhebliches Standortrisiko für die niedersächsische Wirtschaft.
Zur langfristigen Erhaltung seltener Vogelarten, als Beitrag Niedersachsens zum internationalen Artenschutz und nicht zuletzt im Interesse der niedersächsischen Wirtschaft ist eine zügige, vollständige Meldung aller niedersächsischen Vogelschutzgebiete daher unerlässlich.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
Unverzüglich und ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien eine vollständige Meldung der geeigneten Gebiete zum Schutz der Brut- und Rastvögel an die EU-Kommission zu übermitteln und damit den niedersächsischen Kommunen und Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
Die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiete auszuweisenden Flächen unverzüglich gemäß den Anforderungen der Richtlinie zu schützen und zu entwickeln.
Begründung
In ihrer "Mit Gründen versehenen Stellungnahme" vom 10. April 2006 hat die EU-Kommission Deutschland wegen der ungenügenden Meldung von EU-Vogelschutzgebieten letztmalig schriftlich abgemahnt, bevor ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt wird. Niedersachsen ist nach Angaben der EU-Kommission das Bundesland mit den weitaus größten Defiziten in der bisherigen Meldung von Vogelschutzgebieten. Die Mängel der niedersächsischen Gebietsmeldung sind seit mindestens 5 Jahren bekannt: Mit ihrem Mahnschreiben vom 21. Dezember 2001 hat die EU-Kommission das laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; im ergänzenden Mahnschreiben vom 3. April 2003 sind die Defizite der niedersächsischen Meldung detailliert dargestellt.
Der Europäische Gerichtshof und nationale Verwaltungsgerichte gehen zumindest für die von der EU-Kommission ausdrücklich zur Nachmeldung eingeforderten Gebiete von der Existenz sog. faktischer Vogelschutzgebiete aus. Für faktische Vogelschutzgebiete herrscht ein absolutes Verschlechterungsverbot. Sie sind damit weitaus strenger geschützt, als ausgewiesene Vogelschutzgebiete, in die unter bestimmten Umständen eingegriffen werden kann.
Die mangelhafte Meldung von EU-Vogelschutzgebieten behindert in zunehmendem Maße die wirtschaftliche Entwicklung des Landes: Die über Jahre verschleppte und im Herbst 2005 schließlich angekündigte Meldung des Voslapper Groden als EU-Vogelschutzgebiet verzögert die Planungen für den Jade-Weser-Port. Weitere industrielle Vorhaben, wie der Bau einer Erdgaspipeline im Bereich Dornum, werden ebenfalls durch die unzureichende Meldung von Vogelschutzgebieten behindert.
Auricher Kommunalpolitiker beklagten in den Ostfriesischen Nachrichten vom 12.04.06 zudem, die fehlende offizielle Meldung des faktischen EU-Vogelschutzgebietes Norden-Esens behindere die Verlegung des erforderlichen Erdkabels zur Ableitung des von geplanten Offshore-Windparks produzierten Stroms.
Die Möglichkeit, vor allem an der niedersächsischen Küste auf faktische Vogelschutzgebiete zu treffen, wird zum zunehmenden Unsicherheitsfaktor und Planungshindernis für die niedersächsische Wirtschaft.
Fraktionsvorsitzender