Antrag: Natur und Landschaft in Niedersachsen – das Landschaftsprogramm hat Priorität in der niedersächsischen Naturschutzstrategie

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Das Landschaftsprogramm wird gemäß § 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) von der Obersten Naturschutzbehörde aufgestellt.

Das Landschaftsprogramm benennt die landesweiten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Damit bildet es die fachliche Grundlage für die regionale und kommunale Naturschutzplanung, die im Landschaftsrahmenplan für das Gebiet eines Landkreises und in einem Landschaftsplan für das Gebiet einer Kommune dargestellt werden.

Das jetzige Landschaftsprogramm ist von 1989 und überaltert. Weder die Anforderungen der Natura 2000 Gebiete sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie, noch die des bundes- und landesweiten Biotopverbund sind erfasst. Auch die starken landschaftlichen Veränderungen durch verschiedene moderne wirtschaftliche Nutzungsformen sind im bisherigen Landschafsprogramm nicht enthalten. 

Die Belange des Klimaschutzes und die Bedeutung des Hoch- und Niedermoorschutzes in diesem Zusammenhang sind ebenfalls nicht dargelegt.

Das Landschaftsprogramm als landesweites Fachkonzept von Natur und Landschaft ist auch eine wichtige Grundlage für die zukünftige Neufassung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP), insbesondere um Zielkonflikte mit Nutzungsanforderungen zu vermeiden.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf:

  • Unter intensiver Beteiligung der Trägerinnen öffentlicher Belange, der Umweltverbände und der interessierten Öffentlichkeit ein zeitgemäßes Landschaftsprogramm für Niedersachsen zu erarbeiten.

Begründung

In Niedersachsen haben sich Natur und Landschaft seit 1989 stark gewandelt. Neben verschiedenen Nutzungsanforderungen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die die Landschaft verändern, hat das  Land seitdem rund 860.000 Hektar abgegrenzt, die als Natura 2000 Gebietskulisse an die EU-Kommission gemeldet worden sind (Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat- sowie der Vogelschutz-richtlinie). Diese Veränderungen wurden nicht in die alte Planungsgrundlage integriert.

Im Landschaftsprogramm werden, die zur Umsetzung der drei wesentlichen Ziele des Naturschutzes: Sicherung der Artenvielfalt, Erhaltung eines leistungsfähigen Naturhaushalts und eines natur-raumtypischen und abwechslungsreichen Landschaftsbildes, abgesteckt, koordiniert und in ein integriertes Entwicklungskonzept eingebunden. So können Synergien, wie sie insbesondere zwischen den Aufgaben Natura 2000, Biotopverbund und -schutz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Moor- und Gewässerschutz auftreten, genutzt und eine effiziente Umsetzung von Maßnahmen gefördert werden. Aus dem aktualisierten Landschaftsprogramm können zudem die bestehenden Schutzprogramme für Natur und Landschaft weiter entwickelt werden.

Naturräumliche und kommunale Grenzen sind in aller Regel nicht identisch. Deshalb ist es für eine fundierte Landschaftsrahmenplanung der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover dringend erforderlich, an den naturräumlichen Grenzen ausgerichtete übergeordnete Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu formulieren, um den Landkreisen entsprechende Zielstellungen für ihre Landschaftsrahmenplanung an die Hand zu geben.

Mit dem Landschaftsprogramm wird ein Handlungsprogramm aufgestellt. Es ist damit die Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung in Niedersachsen und ebenso eine klare Grundlage/Maßstab für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen. Es dient grundsätzlich auch dazu, Zielkonflikte mit Nutzungsanforderungen auf planerischer Ebene zu berücksichtigen und Rechtssicherheit für Nutzungsansprüche zu schaffen.

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