Antrag: Nachtflugregelung des Flughafens Hannover-Langenhagen neu gestalten

...

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 3.3.2004

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die Geschäftsführung des Flughafens Hannover-Langenhagen prognostiziert, dass die Kapazitäten des Flughafens auch in den kommenden Jahren nur rund zur Hälfte ausgelastet sein werden. Während damit der Gesamtbetrieb knapp die Gewinnzone erreicht, ist der Betrieb in den Nachtstunden defizitär. Der Nachtflugbetrieb soll deshalb, aber auch aus Rücksicht auf die Anwohner im dicht besiedelten Umland Hannovers, nicht ausgebaut werden. Die bislang besonders großzügige Nachtflugregelung soll deshalb nach ihrem Ablauf Ende des Jahres auf ein notwendiges Maß reduziert werden.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
”¢ einen regelmäßigen Dialog zwischen Flughafen und AnwohnerInnen zu initiieren und zu unterstützen. Vor allem sollte der Nachbarschaftskreis hinzugezogen werden, wenn die jetzt anstehende Betriebsgenehmigung verfasst und ausgearbeitet wird. Zusätzlich soll allen Interessierten ein freier und kostenloser Zugang zu Informationen über den Fluglärm gewährt werden. (Dies könnte wie in anderen Flughäfen über das Internet ermöglicht werden.)
”¢ den Nachtflugverkehr zwischen 22 und 6 Uhr auf ein Kontingent zu beschränken, das 16 Flugbewegungen verteilt auf den Bahnen entspricht – davon zehn Bewegungen bis 23 Uhr im Regelbetrieb. Das Kontingent ist durch Maximalpegel zu begrenzen, die sich an der medizinisch definierten Aufwachgrenze der Anwohner orientieren.
”¢ die Gebührenordnung weiter zu differenzieren. In der Nacht sind deutlich höhere Lärmentgelte festzulegen, Verspätungen sind besonders zu berücksichtigen. Mit einem "Lärm-Euro", der auf jedes Nachtflugticket erhoben wird, soll Schallschutz finanziert werden.
”¢ eine regelmäßige und umfassende Lärmkontrolle durchzuführen, die jeweils dem neuesten Stand der Technik entspricht. Dabei sollte auch kontrolliert werden, ob die Korridore für die Flugrouten eingehalten werden. Damit der Lärm von Flugzeugen desselben Typs verglichen werden kann, sollen für alle Flugzeugtypen Typenpegel eingeführt werden. Ergänzend sind für die besonders lauten Flugzeuge Maximalpegel zu definieren.
”¢ das passive Lärmschutzprogramm neu aufzulegen und weiterzuentwickeln. Dabei ist einem aktiven Schallschutz vor einem passiven Schallschutz der Vorzug zu geben. Es reicht nicht aus, nur die Schutzzonen auszuweiten, weil die bisherigen Berechnungen von zu hohen Belastungswerten ausgehen.
”¢ Nachtflugregelungen nur auf zwei Jahre zu befristen. Nur so kann auf Veränderungen unmittelbar reagiert werden.
”¢ die geplante maximale Ausbaustufe des Flughafens festzulegen, damit diese von den Gemeinden für ihre Baumaßnahmen berücksichtigt werden kann und den Gemeinden und AnwohnerInnen sowie dem Flughafen Planungssicherheit zu geben.

Begründung
Auch wenn der Flughafen Hannover-Langenhagen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, so darf nicht vergessen werden, dass vor dem Hintergrund der globalen ökonomischen Veränderungen auch in Hannover die Kapazitäten nicht derart benötigt werden, wie das vor einigen Jahren vielleicht noch den Anschein hatte. Ein Umdenken ist notwendig. Ziel einer neuen Betriebsgenehmigung muss es daher sein, die Auslastung in Kernzeiten zu optimieren. Keineswegs ist es sinnvoll den Flugbetrieb uneingeschränkt auf 24 Stunden auszuweiten, um so sich einen vermeintlichen minimalen Vorsprung beim Wettbewerb mit anderen Flughäfen zu verschaffen. Dieses gilt umso mehr, weil selbst die Flughafenleitung offiziell erklärte, dass der Nachtverkehr nicht wirtschaftlich sei. Da die Verhandlungen mit DHL, der Tochtergesellschaft der Post, gescheitert sind, ist auch aus diesem Grund kein entscheidender Anstieg des Bedarfs an Nachtflugbewegungen zu erwarten.
Die Lebensqualität der Anwohner der betroffenen Gemeinden ist durch den Flughafen Hannover-Langenhagen beeinträchtigt. Die Menschen leiden unter dem Fluglärm. Nicht nur ihre Kommunikation, auch ihre Erholung und ihr Nachtschlaf sind gestört. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes zählt Fluglärm zu den bedeutendsten Ursachen von Lärmbelästigung in Deutschland. Bundesweit gaben fünf Millionen Menschen an, sich durch Fluglärm stark oder sogar äußerst stark belästigt zu fühlen.
Die Leitlinie der zukünftigen Regelung sollte der so genannte ausgewogene Ansatz sein, um Fluglärm zu bekämpfen. Danach soll der Flugzeuglärm durch folgende Maßnahmen reduziert werden: Reduzierung des Fluglärms an der Quelle (durch definierte Maximallärmpegel, die sich an den bisherigen Referenzpegeln der "3% lautesten Flugereignisse" orientieren), Maßnahmen der Flächennutzungsplanung und -verwaltung, lärmmindernde Betriebsverfahren und Betriebsbeschränkungen sowie die Begrenzung der Maximalpegel auf Werte, die sich an der medizinischen definierten Aufwachgrenze der AnwohnerInnen orientieren. (ca. 55 dB am Ohr der Schlafenden plus ca. 10 dB für die Dämmung durch ein gekipptes Fenster). Die aktuelle Betriebsgenehmigung darf nicht einfach nur verlängert werden, wie das die Geschäftsführung des Flughafens Ende Januar bei der Landesregierung beantragt hat. Priorität sollte dem Schutz der Gesundheit vor Fluglärm am Flughafen eingeräumt werden. Der Nachtflugverkehr sollte begrenzt und reduziert werden. Neue technische Entwicklungen (wie auch die so genannten Kapitel-4-Luffahrtzeuge) sind in die anstehende neue Nachtflugregelung aufzunehmen.


stv. Fraktionsvorsitzender


Zurück zum Pressearchiv