Antrag: Modernisierung der Steuerverwaltung ? Oberfinanzdirektion auflösen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 21.10.2003
Modernisierung der Steuerverwaltung – Oberfinanzdirektion auflösen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest,
- dass im Bereich der Finanzverwaltung die bislang dreistufige Verwaltung dringend reformbedürftig ist,
- dass nach Bremen und dem Saarland nun auch Hamburg und Schleswig-Holstein auf eine Oberfinanzdirektion als Mittelbehörde verzichten.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend ein Konzept vorzulegen,
- um verzichtbare Aufgaben der Oberfinanzdirektion zu identifizieren und abzubauen,
- und darzustellen, welche Aufgaben der Oberfinanzdirektion auf das Finanzministerium und welche auf Bundesbehörden verlagert werden können.
Begründung
Seit 2001 ist es den Ländern möglich, die Mittelbehörden der Finanzverwaltung, die Oberfinanzdirektionen, aufzulösen und deren Aufgaben auf die Ministerien, bzw. Bundesbehörden zu übertragen. Bremen und das Saarland haben bereits 2001 von dieser Option Gebrauch gemacht. In diesem Jahr haben sich sowohl Hamburg als auch Schleswig-Holstein von der Dreistufigkeit der Finanzverwaltung verabschiedet. Ziel ist es dabei, eine effizientere und effektivere Steuerverwaltung, die auch eine länderübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht, zu erreichen. In Schleswig-Holstein führt die Neustrukturierung der Steuerverwaltung zu einem geringeren Personalbedarf. Die Einsparungen werden teilweise zur Verstärkung der Finanzämter genutzt.
In der Oberfinanzdirektion in Niedersachsen arbeiten insgesamt ca.1.200 Beschäftigte von denen ca. die Hälfte mit Landesaufgaben betraut ist. Neben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung (Bundesaufgaben) und der Landesbauabteilung (Landesaufgaben und Bundesauftragsangelegenheiten) gibt es zwei Besitz- und Verkehrsteuerabteilungen mit Sitz in Hannover und Oldenburg (Landesaufgaben).
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Niedersachsen sollen nach den Zielvorgaben zum Stellenabbau im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums insgesamt 1.455 Stellen entbehrlich gemacht werden.
Bei Stellenkürzungen in den Finanzämtern ist jedoch zu befürchten, dass mit dem verminderten Prüfungsumfang und der verminderten Prüfungstiefe auch ein Rückgang der Einnahmen des Landes verbunden wäre. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass allein im Bereich des Umsatzsteuerbetruges laut Bundesrechnungshof bundesweit mit Ausfällen im zweistelligen Milliardenbereich gerechnet werden muss.
Stelleneinsparungen sollen daher vor allem im Bereich der Overheadstrukturen und hier insbesondere bei der Oberfinanzdirektion erfolgen. Auch vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse im Bereich der Organisationsentwicklung empfiehlt sich eine deutliche Abflachung der Hierarchien.
Fraktionsvorsitzende