Antrag: Modernisierung der Klosterkammer Hannover

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Organisationsstrukturen der Landessonderbehörde Klosterkammer Hannover weiter zu modernisieren.

Kern der Modernisierung soll die Einrichtung eines mit Beschlusskompetenzen versehenen Steuerungs- und Kontrollgremiums sein. Das Gremium soll zuständig sein für die strategischen Entscheidungen und die Kontrolle der Stiftungsverwaltung, insbesondere

  • die Formulierung von Handlungsprinzipien,
  • die Grundsätze der Vermögensverwaltung und Zweckerfüllung,
  • den Wirtschaftsplan des Klosterfonds, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Bestellung der Abschlussprüfer und die Entlastung gem. § 109 Abs. 3 LHO.

Das Gremium sollte aus bis zu 12 Personen bestehen, insbesondere:

  • von den im niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen benannte Personen
  • Vertreter/innen der Landesregierung,
  • sachkundigen und erfahrenen Personen aus anderen Bereichen, z.B. der Kultur oder der Zivilgesellschaft
  • Vertretern der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Katholischen Kirche in Niedersachsen.

Begründung

Seit fast 200 Jahren unterstützt die Klosterkammer Hannover mit den Erträgen der von ihr verwalteten vier Stiftungen öffentlichen Rechts (Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds, Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg, Domstrukturfonds Verden und Stift Ilfeld) Vorhaben in den Bereichen Kirche, Bildung und Milde Zwecke.

Nach dem Gründungspatent von Klosterfonds und Klosterkammer vom 8. Mai 1818 ist für die Verwendung der Überschüsse des Allgemeinen Klosterfonds „eine den Erfordernissen der Zeit angemessene Art“ gefordert. Um die historischen Zweckbestimmungen der von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen zukunftsgerichtet und ihrer Bedeutung entsprechend zu realisieren, sollten die historisch gewachsenen Entscheidungs- und Kontrollstrukturen der Landesbehörde Klosterkammer den mittlerweile im Stiftungsbereich üblichen Organisationsformen angepasst werden. Dies dient zugleich der größeren Transparenz darüber, wie die Klosterkammer das Vermögen der ihr zugeordneten Stiftungen bewirtschaftet und wofür die Erträge der Vermögen verwendet werden. Dabei soll nicht verkannt werden, dass es der Klosterkammer Hannover bereits in ihrer gegenwärtigen Organisationsstruktur in den letzten Jahren gelungen ist, die Transparenz über ihre Aufgabenstellung und –umsetzung zu verbessern.

Nach dem Standard der gegenwärtig im Stiftungsbereich üblichen Strukturen ist neben der geschäftsführenden und repräsentativen Funktion der Präsidentin / des Präsidenten eine weitere Funktion zu schaffen, in der strategische Entscheidungen und die Kontrolle der Verwaltung anzusiedeln sind. Es ist also ein besonderes Gremium einzurichten, dessen Kompetenzen insbesondere die Wirtschaftsplanung sowie die Prinzipien der Vermögensverwaltung und der Mittelverwendung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen und der Förderpolitik umfassen.

Mit einer stärkeren Verankerung der Klosterkammer in ihrem gesellschaftlichen Umfeld soll zugleich die öffentliche Anerkennung der historischen Stiftungen erleichtert werden.

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