Antrag: Mobilfunk darf der Kultur nicht dazwischen funken - Umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Umverteilung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz erforderlich

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Am 4. März 2009 hat das Bundeskabinett die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. Die Änderung sieht eine Öffnung des Bereichs zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen vor.  Das Frequenzspektrum 790 MHz bis 862 MHz war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Technik verfügbar geworden.

Eine Technologie-Folgenabschätzung dieser Maßnahme hat bisher nicht stattgefunden. Die bisherigen NutzerInnen dieses Frequenzbereiches rechnen jedoch mit massiven Störungen ihrer Übertragungen. Besonders stark betroffen sind Medienunternehmen, öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk sowie Kultur- und Sportveranstalter:

  • KünstlerInnen, Musiker und Akteure
  • öffentlich-rechtliche und private Rundfunk- und Fernsehanstalten
  • Betreiber von Theatern und Musical-Häusern
  • VeranstalterInnen von Konzerten
  • DienstleisterInnen aus der Veranstaltungs- und Event-Branche
  • öffentliche und private Betreiber von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Freiluftbühnen
  • VeranstalterInnen von Sport-Events und internationalen Sportgroß-Ereignissen
  • die Filmindustrie und deren ProduktionspartnerInnen
  • KongressveranstalterInnen und Messebetreiber
  • Reportage-Technik und mittelbar betroffene Journalistenverbände
  • Hersteller und Groß- und Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofon-Technik
  • sonstige Hersteller drahtloser Technik in den betroffenen Frequenzbereichen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

Im Bundesrat dem Entwurf "Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung", beschlossen vom Bundeskabinett am 4. März 2009, so lange nicht zuzustimmen, bis eine umfassende Prüfung der Auswirkungen einer Neuzuteilung der Frequenzen erfolgt ist und mindestens die folgenden fünf Punkte in einer Beschlussfassung des Bundesrates enthalten sind:

  • Der Bundesrat hebt hervor, dass mit der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nur ein erster Schritt für die Nutzung der Frequenzen 790-862 MHz für die mobile breitbandige Internetversorgung im ländlichen Raum getan wird. Die weitere Umsetzung bedarf der intensiven Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
  • Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die Umstellungskosten den die Frequenzen bisher nutzenden Kultureinrichtungen, bzw. den sie tragenden Kommunen oder Ländern in geeigneter Form erstattet.
  • Der Bundesrat geht davon aus, dass die von der Bundesnetzagentur geplante Versteigerung der Frequenzen 790-862 MHz besonders dafür geeignet ist, einen Verwertungserlös zu erzielen. Der Bundesrat erwartet, dass dieser Erlös zur Deckung der Kosten, die sich aus notwendigen Umstellungen für Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer ergeben, eingesetzt wird.
  • Vor der tatsächlichen Frequenzvergabe und Nutzung der Digitalen Dividende ist für die Störproblematiken für drahtlose Produktionsmittel und sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Rundfunkübertragung eine befriedigende Lösung aufzuzeigen.
  • Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, den Nutzern von drahtlosen Mikrofonen bereits vor Beginn des Versteigerungsverfahrens ein gleichwertiges Ersatzspektrum verbindlich zu benennen.
  • Der Bundesrat erwartet, dass diese Fragen im Benehmen mit den Ländern gelöst werden. Er geht davon aus, dass die Beteiligung der Länder über das übliche Anhörungsverfahren hinausgeht.

Begründung:

Am 15. Mai 2009 wird im Bundesrat über den Entwurf "Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" abgestimmt. Damit soll der Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen freigegeben werden.

Der betroffene Frequenzbereich hat, neben dem ursprünglichen Hauptnutzer Rundfunk, sekundäre Nutzer. Es handelt sich um rund 700.000 Funkmikrofone in Deutschland, für die die Bundesnetzagentur die Nutzung dieses Frequenzbereichs bis 2015 zugesichert hat. Diese Funkmikrofone werden zur kabellosen Audioübertragung genutzt. Da die Feldstärke der mobilen Internetübertragung höher ist als die der Funkmikrofone, werden diese durch die Internetübertragung gestört. Aus den USA liegen Berichte vor, dass Konzerte aufgrund der Störung der Audioübertragung abgebrochen werden mussten.

Für die Nutzerinnen und Nutzer ist die störungsfreie Nutzung von drahtlosen Mikrophonen bis 2015 von außerordentlicher Bedeutung. Die Hersteller von drahtlosen Mikrophonanlagen, zu denen auch die niedersächsische Firma Sennheiser als Marktführer gehört, haben einen angemessenen, störungsfreien Übergangszeitraum gefordert, um auf neue Produkte umstellen zu können.

Fachleute gehen davon aus, dass der Investitionsbedarf, den eine Umrüstung, beziehungsweise

Neuanschaffung, durch welche die Störungen behoben werden könnten, allein für die mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrichtungen rund 2,5 bis 3,3 Milliarden Euro beträgt.

Auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. befürchtet erhebliche Störungen durch die geplante Nutzung bisheriger Rundfunkfrequenzen. In vielen Regionen würde dadurch die Angebotsvielfalt eingeschränkt werden. Es könnte zu Bildstörungen, Problemen im Bereich der Telefonie-Anwendungen und zu einer Verlangsamung der Internetverbindungen kommen.

Aufgrund dieser erwarteten, weitreichenden Folgen für die bisherigen und künftigen NutzerInnen dieses Frequenzbereichs, ist eine umfassende Technologiefolgenabschätzung vor einer

Beschlussfassung dringend erforderlich. In der verständlichen Eile zur Schaffung neuer Breitbandkapazitäten dürfen die bestehenden Nutzer dieser Frequenzen im zugesicherten Zeitraum bis 2015 nicht übergangen werden.

Parlamentarische Geschäftsführerin

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