Antrag: Mit dem Rad zur Arbeit: Dienstfahrräder auch für den öffentlichen Dienst in Niedersachsen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Angesichts des Klimawandels und der sich daraus ergebenen schweren Folgen für Mensch und Umwelt ist zukünftige Mobilität grundlegend neu und anders zu denken. Dabei gilt stets: Der Verkehrsträger und die Technik, die möglichst emissionsfrei und umweltfreundlich sind, müssen gefördert werden. Gerade das Fahrrad ist ein wichtiger Partner bei der Verkehrswende, weil es als umweltfreundliches Verkehrsmittel dem Auto weit überlegen ist: Es ermöglicht emissionslose Mobilität, verbraucht keine bzw. kaum Ressourcen und benötigt wesentlich weniger Fläche als der Autoverkehr. Zusätzlich fördert Fahrradfahren die Gesundheit. Studien haben belegt, dass Radfahrer*innen wesentlich weniger krankheitsbedingt bei der Arbeit ausfallen (u.a. TNO-Studie: „Regelmatig fietsen naar het werk leidt tot lager ziekteverzuim“).

Vor diesem Hintergrund unterstützen immer mehr Arbeitgeber*innen in der Privatwirtschaft ihre Beschäftigten, vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Sie bieten ihren Beschäftigten Dienstfahrräder an, die mithilfe der Entgeltumwandlung finanziert werden. Mit Erfolg: Mittlerweile sind mehr als 250.000 Diensträder laut ADFC auf deutschen Straßen unterwegs (Radwelt Ausgabe 3/19, Seite 18ff). Das Finanzierungsmodell ist einfach: Der Arbeitgeber least von einem Leasing-Anbieter die Dienstfahrräder - und die Beschäftigten begleichen die Leasingraten auf dem Weg einer Gehaltsumwandlung. Weil die Leasingrate direkt vom Bruttolohn/-gehalt abgezogen wird, sparen Beschäftigte Steuern bzw. Sozialabgaben. Ein Dienstrad wird auf diesem Weg günstiger für Beschäftigte, als wenn sie sich das Rad privat gekauft hätten. Ähnlich wie beim Dienstauto muss zusätzlich auch beim Dienstrad der geldwerte Vorteil aufgrund der privaten Nutzung versteuert werden - seit dem 1.1.2019 allerdings nicht mehr mit 1 Prozent auf den Bruttolistenpreis, sondern nur noch mit 0,5 Prozent. Aber auch hier gilt: Untern Strich rechnet sich das Dienstrad für Beschäftigte.

Mit Baden-Württemberg und Hamburg wollen nun auch zwei Bundesländer die Chance nutzen, mithilfe des Dienstrades ein attraktiverer Arbeitgeber zu werden und den Umstieg auf ein umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern: Am 22. Mai 2019 beschloss der Hamburger Senat, die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Dienstfahrrad-Leasing für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen zu schaffen. Ferner sieht der Beschluss vor, zusammen mit den Tarifpartnern und Gewerkschaften auch ein Angebot für Angestellte des öffentlichen Dienstes gemeinsam zu entwickeln. Baden-Württemberg hat bereits als erstes Bundesland eine entsprechende Gesetzesänderung des Landesbesoldungsgesetzes umgesetzt (Landtag Baden-Württemberg Drucksache 16/2325) und sucht aktuell nach einem geeigneten Leasing-Dienstleister.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. zur Förderung der klimaneutralen Mobilität auch in Niedersachsen die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, Pedelecs und E-Bikes den Beamtinnen und Beamten und den Richterinnen und Richtern im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur privaten Nutzung überlassen werden können,
  2. die Bundesregierung aufzufordern gemeinsam mit allen Bundesländern und deren Tarifpartnern lösungsorientiert darüber zu verhandeln, dass entsprechende Regelungen auch für Angestellte zur Anwendung kommen,
  3. dem vorgelagert ein entsprechendes Radleasingmodell in der Landesregierung, den Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes einzuführen und für die Durchführung einen externen Dienstleister zu beauftragen sowie
  4. dem Niedersächsischen Landtag bis zum 31.12.2019 darüber und über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu berichten.

Begründung

Der Gesetzgeber hat seit 2012 Möglichkeiten für Arbeitgeber*innen geschaffen, ihren Mitarbeiter*innen Diensträder anzubieten, die sie auch privat und sogar ausschließlich privat nutzen können. Firmen schließen dabei mit Leasing-Anbietern Verträge ab und stellen in der Regel ihren Beschäftigten die Räder im Rahmen einer Entgeltumwandlung zur Verfügung.

Zwar sind die Diensträder in aller Regel damit nicht umsonst, gleichwohl wird das Dienstrad steuerlich gefördert. Durch die Förderung sollen Beschäftigte bis zu 40 Prozent gegenüber dem klassischen Kauf eines Fahrrades sparen. Die Leasingraten werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, damit sinkt das zu versteuernde Gesamteinkommen. Weil Diensträder privat genutzt werden dürfen, müssen Mitarbeiter*innen den geldwerten Vorteil zusätzlich versteuern. Dieser Steuersatz wurde zum 1.1.2019 auf 0,5 Prozent halbiert. Die Belastung ist gering: Bei einem Fahrrad, das z.B. 3.000 Euro kostet, würden monatlich 15 Euro zusätzlich anfallen.

Dass das Dienstrad nicht nur ein Angebot für Beschäftigte der Privatwirtschaft bleiben muss, sondern auch öffentliche Arbeitgeber*innen die Chance sehen, mit dem Angebot Dienstrad Arbeitsplätze attraktiver zu machen, zeigen die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Hamburg. Beide haben Diensträder für Beamte auf den Weg gebracht und würden dieses auch gerne für ihre Angestellten umsetzen.

Die Gewerkschaften sehen die Entgeltumwandlung bislang jedoch kritisch. Damit Beamten und Beamtinnen und Angestellte beim Dienstrad-Leasing gleichbehandelt und perspektivisch beiden ein Angebot gemacht werden kann, bietet es sich an, dass die Bundesländer zusammen mit den Gewerkschaften eine Lösung finden, die eine Gleichbehandlung möglich macht.

Die rot-schwarze Landesregierung in Niedersachsen lehnt die Einführung des Dienstrades bislang ab. In der Antwort der Landesregierung auf die Grüne Anfrage „Beteiligt sich die Landesregierung am Leasing von Diensträdern?“ (Drucksache 18/2851) heißt es u.a., dass „das Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete […] von der Landesregierung nicht unterstützt“ werde und dass es „zu aufwendig“ sei. Angesichts der aktuellen Klima- und verkehrspolitischen Herausforderungen sollten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, die Emissionen des Verkehrs zu reduzieren. Die Förderung des Fahrradverkehrs und die damit verbundene Erhöhung des Radverkehr-Anteils am Modal Split sind dabei wichtige Steuerungsinstrumente.

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