Antrag: Ministerpräsident muss Umorganisation im Innenministerium stoppen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die im Ministerium für Inneres und Sport zum 1. Februar 2007 geplante Umorganisation zu stoppen.

Der Landtag fordert Herrn Ministerpräsident Wulff auf,

  • im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz für eine sachgerechte Organisation im Ministerium zu sorgen.

Dem Landtag erscheint es nicht sachgerecht:

  • die Abteilung 5 "Brand- und Katastrophenschutz" in das Landespolizeipräsidium einzugliedern, weil eine inhaltlich sinnvolle Zuordnung, wenn überhaupt, nur in der Abteilung für Kommunalangelegenheiten gegeben ist;
  • das Landesamt für Verfassungsschutz aufzulösen, weil die Trennung von operativer Arbeit und Aufsicht sich bewährt hat und Fehlverhalten eher ausschließt;
  • eine eigene neue Abteilung für Integration zu schaffen. Integrationspolitik soll vielmehr dadurch voran gebracht werden, dass die Stabsstelle der "Ausländerbeauftragten" zu einer integrationspolitischen Leitstelle ausgebaut wird.

Begründung

Kurz vor Weihnachten teilte der Innenminister der Öffentlichkeit eine Reihe von geplanten Organisationsänderungen in seinem Ministerium mit.

  1. Die Auflösung der bisherigen Abteilung 5 "Brand- und Katastrophenschutz ”¦" erscheint vor dem Hintergrund der beabsichtigten Installation von zwei zusätzlichen Abteilungen in der Sache nicht begründet. Vielmehr dürfte sie nur eine Folgekonsequenz der zuvor festgelegten Organisationsentscheidungen sein.

    Sie ist aber auch in der Sache selbst höchst problematisch, weil damit die Angelegenheiten des Katastrophen- und Brandschutzes, die nach den jeweiligen Gesetzen kommunale Zuständigkeiten sind, unter den Zugriff der Polizei gestellt werden.

    Die nach heftigem Widerstand, insbesondere der Feuerwehren, gefundene so genannte Kompromisslösung, einen Landesbranddirektors im Polizeipräsidium anzusiedeln, der eigenes Vortragsrecht beim Staatssekretär und/oder dem Minister hat, ist in Wahrheit ein fauler Kompromiss, denn im Konfliktfall entscheidet der Landespolizeipräsident.
    Die einzig richtige Lösung für den Fall, dass man tatsächlich die bisherige Abteilung 5 auflösen will, wäre es, die Referate Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungswesen in die Abteilung Kommunalangelegenheiten zu überführen.
  2. Zugleich wurde angekündigt das Landesamt für Verfassungsschutz als selbstständige nachgeordnete Behörde aufzulösen und als Abteilung im Innenministerium weiterzuführen.
    Durch diese Maßnahme würde die geheimdienstliche Arbeit, die sich zum Teil in verfassungsrechtlichen Grauzonen abspielt, zum operativen Kerngeschäft des Ministeriums. Mit dieser Maßnahme würde zugleich der organisatorische Zustand aus der Zeit der CDU-Landesregierung bis 1990 wieder hergestellt, den die rot-grüne Landesregierung 1992 in die derzeitige Organisationsform überführt hatte. Die 1992 vollzogene Organisationsänderung war eine Konsequenz der Erfahrungen mit dem Verfassungsschutzskandal "Celler Loch" und sollte durch eine dezidierte Trennung zwischen operativer Arbeit des Verfassungsschutzes als nachgeordneter Behörde und der Aufsicht über den Verfassungsschutz im Ministerium für die Zukunft vergleichbares Fehlverhalten ausschließen. Offensichtlich gibt es innerhalb des Ministeriums oder im Umfeld des Ministers niemanden mehr, der diesen Erfahrungsschatz dem Minister nahe bringen konnte.
  3. Es soll eine eigene neue Abteilung für Integration geschaffen und das Ministerium unter Berücksichtigung dieser Aufgabe auch umbenannt werden.

    Die Einrichtung einer eigenen Abteilung für Integration und die Umbenennung des Ministeriums werden jedoch nicht dazu führen, dass die Integrationsaufgaben des Landes besser erfüllt werden. Vielmehr wird eine Zerschlagung bestehender Strukturen damit einhergehen. Notwendig ist vielmehr die Aufgabenbündelung und -verbesserung in die Hand einer Integrationsbeauftragten zu legen.

    Die Stelle der Ausländerbeauftragten soll daher zu einer " Integrationsbeauftragten des Landes Niedersachsen" entwickelt werden. Damit soll eine Aufgabenerweiterung hin zu einer "Integrationspolitischen Leitstelle" einhergehen. Neben der Pflege des Dialogs und der Verständigung mit den gesellschaftlichen Teilgruppen über die Ziele und Umsetzung der Integrationspolitik des Landes sollen die Aktivitäten des Landes für die Integration von Zuwanderern gebündelt und verbessert werden. Die Aufgabenerweiterung und – bündelung muss auch umfassen, dass
  • Beschwerden über Diskriminierung landesweit gebündelt werden, so dass bei Diskriminierungen beraten und präventive Arbeit  geleistet werden kann,
  • in Schulen und anderen Einrichtungen Aufklärungsarbeit betrieben wird,
  • die Integrationsarbeit in den Kommunen stärker vernetzt und begleitet wird.

Fraktionsvorsitzender

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