Antrag: Melderecht reformieren – Datenschutz stärken – Adressweitergabe erschweren

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen bis hin zu tätlichen Angriffen und Mordanschlägen gegen Politiker*innen, aber auch gegen andere ehrenamtlich und zivilgesellschaftlich Aktive, gegen Journalist*innen und andere Personen des öffentlichen Lebens nehmen seit Jahren zu. Dieser Bedrohung muss auf verschiedensten Ebenen entgegengetreten werden. Da diese Angriffe immer öfter im privaten Umfeld der Betroffenen stattfinden muss ein Baustein dem entschlossen entgegenzutreten eine Reform des Melderechts sein. Es muss für Angreifer erschwert werden, an private Adressdaten heranzukommen. Auch der Deutsche Richterbund forderte kürzlich eine Vereinfachung von Auskunftssperren aus Sicherheitsgründen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ggf. über entsprechende Bundesratsinitiativen, folgende Änderungen des Melderechts und des Landeswahlrechts voranzutreiben:

  1. Das Melderecht muss so reformiert werden, dass bei Anfragen an Meldebehörden nach Heraus-gabe von persönlichen Daten zunächst der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Widerspricht die/der Betroffene der Herausgabe der Daten, so darf die Behörde nur in nachgewiesenen Ausnahmefällen, wie die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen die, Daten übermitteln.
  2. Eine vollständige Auskunftssperre, insbesondere von bedrohten Mandatsträger*innen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene oder auch Journalist*innen aus Sicherheitsgründen muss er-leichtert und unbürokratisch und niedrigschwellig ermöglicht werden.
  3. Kommunen sollen persönliche Daten von kommunalen Mandatsträger*innen oder anderen Personen nur noch auf deren ausdrücklichen Wunsch hin veröffentlichen. Kommunale Mandatsträger*innen sollen regelmäßig offizielle dienstliche Mailadressen zur Verfügung gestellt bekommen.
  4. Datenschutzverstöße, insbesondere die Herausgabe oder illegale Beschaffung persönlicher Daten, muss zukünftig deutlich härter sanktioniert werden.
  5. Bei Wahlen wird die genaue Wohnanschrift von Kandidat*innen zukünftig nicht mehr durch die Wahlbehörde veröffentlicht. Stattdessen wird die Wohngemeinde veröffentlicht.
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