Antrag: Mediengebühr pro Haushalt statt Rundfunkgebühr pro Gerät

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen. Eine Gebührenfinanzierung ist daher unverzichtbar. Doch die derzeitige geräteabhängige Rundfunkgebührenpflicht verursacht einen übermäßigen Verwaltungsaufwand, belastet verschiedene Personengruppen und Institutionen übermäßig und ist mit einer nicht zu rechtfertigenden Kontrolle potenzieller Rundfunknutzerinnen und -nutzer verbunden. Angesichts immer neuer technischer Entwicklungen stellt eine allgemeine Mediengebühr eine sinnvolle Alternative dar, die sich nicht an einzelnen Gerätetypen orientiert. Denn auch mit Mobiltelefonen und PC als neuen technischen Übertragungs- und Empfangsgeräten, für die eine Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist das Ende der technischen Entwicklung noch lange nicht erreicht.

Der Landtag möge beschließen:

  • Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebührenerhebung pro Gerät und für eine Mediengebühr pro Haushalt einzusetzen.
  • Die Mediengebühr pro Haushalt soll so ausgestaltet werden, dass Haushalte eine einheitliche Ge­bühr zahlen. Die Möglichkeit einer Befreiung von der Mediengebühr soll erhalten bleiben. Unter­nehmen sollen entsprechend ihrer Größe (Mitarbeiterzahl) und weiteren Branchenbesonderheiten (Medienintensität) belastet werden. Hochschulen sollen zukünftig nur einen moderaten Pauschal­betrag leisten müssen. Die Mediengebühr soll nicht über das Finanzamt eingezogen werden, da ansonsten die Staatsferne des Rundfunks gefährdet würde.
  • Die Ermittlung des Finanzbedarfs und die Gebührenfestsetzung sollen wie bisher durch die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) in einem ordentlichen und unabhängigen Verfahren erfolgen, um die Staatsferne des Rundfunks zu gewährleisten und eine staatliche Einflussnahme auf Programminhalte zu verhindern. Die Umstellung soll aufkommensneu­tral erfolgen. Die Mediengebühr ist ? wie die bisherige Gebühr auch ? nicht daran zu koppeln, ob überhaupt öffentlich-rechtlich gehört oder geschaut wird.

 

Parlamentarische Geschäftsführerin

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