Antrag: Lüneburger Bergen-Belsen Prozesse würdigen – Strafverfolgung für Menschenrechtsverletzungen vorantreiben

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Am 15.04.1945 wurde das Konzentrationslager Bergen-Belsen durch britische Streitkräfte befreit. Bereits am 17.09.1945 begann in Lüneburg, initiiert durch die Britischen Streitkräfte, der erste Prozess gegen mehrere Mitglieder des SS-Lagerpersonals, darunter den Kommandanten Joseph Kramer, sowie einige Funktionshäftlinge. Der Prozess war möglich, weil die britischen Streitkräfte frühzeitig akribisch begonnen hatten, Beweise für die furchtbaren Verbrechen des NS-Regimes zu sammeln und unmittelbar nach Kriegsende die Vorbereitung und Durchführung dieser rechtsstaatlichen Verfahren vorantrieben. Der erste Bergen-Belsen Prozess war, noch vor Beginn des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher der erste Strafprozess auf deutschem Boden gegen NS-Verbrecher. Er wurde vorbildhaft für viele weitere rechtsstaatliche Verfahren gegen Kriegs- und Menschenrechtsverbrecher in Deutschland und weltweit. Letztlich stand dieser Strafprozess am Beginn einer Entwicklung hin zum modernen Internationalen Strafrecht.

Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten wurde am 13. Dezember 1945 in Hameln vollstreckt.

Der Landtag dankt denjenigen, insbesondere den Angehörigen der Britischen Streitkräfte, die den ersten und die folgenden Bergen-Belsen-Prozesse ermöglicht und durchgeführt haben. Sie haben damit im Angesicht der Gräueltaten des NS-Regimes ein Zeichen für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung der furchtbaren Verbrechen gesetzt und damit eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung des internationalen Strafrechts gespielt.

Der Landtag bittet die Landesregierung:

  1. In geeigneter Weise die öffentliche Erinnerung und Würdigung der Lüneburger Bergen-Belsen Prozesse dauerhaft sicherzustellen,
  2. Geschichte und Gegenwart der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in angemessener Weise in der juristischen Ausbildung zu verankern,
  3. Die Zentralstelle in Ludwigshafen zur Verfolgung der NS-Verbrechen solange weiterhin zu unterstützen, solange noch die Chance besteht, NS-Verbrecher zu überführen,
  4. In Niedersachsen die Strafverfolgung von noch lebenden NS-Verbrechern konsequent voranzutreiben,
  5. Die internationale Strafjustiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten, beispielsweise durch Abordnungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und weiteren Ermittlungspersonen an den Generalbundesanwalt und den Internationalen Strafgerichtshof und durch Übernahme von vor dem Internationalen Strafgerichtshof verurteilten Verbrecherinnen und Verbrechern in Niedersächsische Justizvollzugsanstalten zu unterstützen.

 

Zurück zum Pressearchiv