Antrag: Landesweite Katzenschutzverordnung einführen- Tierleid beenden, Kastration, Kennzeichnung und Registrierung zur Pflicht machen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis90/Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Katzen sind seit Jahren das beliebteste Haustier in Deutschland. Laut den Haustierregistern FINDEFIX und TASSO sind in Niedersachsen rund 575.000 Hauskatzen registriert, davon etwa 120.000 nicht kastriert. Letzteres stellt insofern ein Problem dar, als das sich die nicht kastrierten Freigänger-Katzen unkontrolliert vermehren können. Die Folge davon sind steigende Zahlen an verwahrlosten Katzen in Tierauffangstationen und Tierheimen sowie eine große Zahl verwilderter Katzen im gesamten Land, wobei Letztere häufig krank und unterernährt sind. Private Tierhalterinnen und Tierhalter sind mit ungeplanten Jungtieren oft überfordert und geben diese im Tierheim ab. In einigen Orten drohen die abgegebenen oder aufgefundenen Katzen die Heime und Auffangstationen personell und finanziell zu überlasten. Im Ergebnis gibt es bereits jetzt in vielen Tierheimen einen Aufnahmestopp und Kommunen wissen nicht, wo sie die Fundkatzen unterbringen sollen.  

Für Niedersachsen allein wird von bis zu 200.000 verwilderten Hauskatzen ausgegangen. Die streunenden Katzen und Freigängerkatzen sind in der freien Natur ein Problem für Wildvögel, besonders Bodenbrüter, und deren, zum Teil noch flugunfähigen, Jungtiere sowie für Reptilen. Aber auch die Katzen selbst leiden häufig unter Krankheiten oder Parasiten, sind zum Teil unterernährt oder verletzt und somit aus Sicht des Tierschutzes auf Hilfe angewiesen.

Derzeit bestehen rund 170 Katzenschutzverordnungen, die in knapp 480 niedersächsischen Städten und Gemeinden Gültigkeit besitzen, um der wachsenden Problematik der verwilderten Katzen Herr zu werden. Da die Streuner-Problematik mit wenigen Ausnahmen jedoch in ganz Niedersachsen vergleichbar ist, sollte hier eine möglichst einheitliche, landesweite Regelung getroffen werden.

Die zu erarbeitende Verordnung sollte dabei eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hauskatzen, denen zumindest zeitweise Freigang gewährt wird, vorsehen. Ausnahmen aufgrund besonderer räumlicher oder örtlicher Gegebenheiten, müssen hierbei definiert und ebenso berücksichtigt werden wie die von einigen beabsichtigte und/oder geplante Fortpflanzung ihrer Tiere. Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass einzelne Tierhaltende nicht vor unverhältnismäßige finanzielle Schwierigkeiten durch die geplante Umsetzung gestellt werden. Die Kosten für eine Kastration können sich, in Abhängigkeit des Geschlechts und der gewählten Methode, nach der kürzlich aktualisierten Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) durchaus auf 100 € bis 250 € belaufen. In komplizierteren Fällen können auch schonmal 300 € fällig werden. Hinzu kämen außerdem noch bis zu 50 Euro für die Registrierung. Deshalb sollte im Rahmen der haushälterischen Möglichkeiten die Einrichtung eines Härtefallfonds für finanzschwache Halter:innen geprüft werden, der für Tiere vorbehalten ist, die bei Einführung der Verordnung noch nicht kastriert bzw. registriert sind.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Rahmen einer Katzenschutzverordnung einzuführen,
  2. Ausnahmetatbestände von der Kastrationspflicht für kleinräumige Sondersituationen sowie für begründete Fälle einer zukünftig gewünschten Fortpflanzung betreffender Tiere vorzusehen,
  3. die Verabschiedung der Verordnung durch eine Informationskampagne zu begleiten und praktikable Übergangsfristen festzulegen,
  4. in Bezug auf Freigängerkatzen weiterhin für die Belange des Jungvogelschutzes in der Brut- und Setzzeit von April bis Juli zu sensibilisieren und für eine erhöhte Aufmerksamkeit der Katzenhaltenden zu werben.

Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, zu prüfen,

  1. wie die bisherigen Mittel zur Kastration von verwilderten Hauskatzen verstetigt werden können und vor dem Hintergrund der gestiegenen Gebührensätze ggf. erhöht werden könnten,
  2. für finanzschwache Tierhaltende einen Härtefallfonds aus Landesmitteln einzurichten, der für bereits gehaltene Katzen die Kosten der Kennzeichnung und Kastration übernimmt.

Begründung

2017 stellte das Land erstmalig Finanzmittel zur Kastration von Streunerkatzen bereit. Seitdem wurden bereits über 13.000 verwilderte Hauskatzen tierärztlich kastriert und registriert. Hieraus wird einerseits der Erfolg des aufgelegten Programms deutlich und andererseits auch die Tragweite bewusst. Katzen bekommen im Schnitt zwei Mal im Jahr bis zu sieben Junge – bei derzeit geschätzt 200.000 wildlebenden Katzen ist weiterhin großer Handlungsbedarf geboten, auch wenn viele Jungtiere nicht die Geschlechtsreife erreichen. Ein langfristiger Erfolg bei der Kastration der wildlebenden Katzen ist nur dann gegeben, wenn privat gehaltene Tiere, die Auslauf haben, ebenfalls flächendeckend kastriert und registriert sind.

Da Katzen insbesondere für junge, noch flugunfähige Vögel eine Gefahr darstellen, sollte über die Verordnung hinaus für dieses Thema sensibilisiert werden. In Niedersachsen wird daher, wie in anderen Ländern auch, über die Landestierschutzbeauftragte an Katzenhaltende appelliert, während der Brut- und Setzzeit keinen oder einen zeitlich begrenzten bzw. begleiteten Auslauf zu ermöglichen, um eine Gefährdung der Jungvögel zu minimieren. Diese Initiative gilt es weiterzuführen und auszubauen sowie bei Bedarf um weitere Informationsangebote sinnvoll zu ergänzen.

Neben den bereits angesprochenen zu erwartenden Minderungen des Tierleids für wild aufwachsende Hauskatzen und eine geringere Belastung der örtlichen Fauna durch die verwilderten Tiere, ist auch die Entlastung der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen ein wichtiger Punkt. Der Flickenteppich verschiedener Statuten in den einzelnen Kommunen zum Umgang mit Freigänger-Katzen muss durch eine möglichst flächendeckende Verordnung abgelöst werden. Denn eine weitestgehend einheitlich Kastrationsverordnung sorgt letztlich auch für Rechtssicherheit im Umgang mit aufgefundenen, unkastrierten Hauskatzen. Dies ist insbesondere wichtig zum Schutz der Mitarbeitenden in Behörden, die eine Katze einfangen und kastrieren lassen wollen und ebenso für die Ehrenamtlichen die freilebenden Hauskatzen einer Kastration zuführen und anschließend die Tiere wieder am Einfangort zur weiteren Versorgung aussetzen.

Wichtig ist bei der Einführung einer Kastrationspflicht, jedoch unbedingt auf die Sozialverträglichkeit zu achten, so dass sichergestellt ist, dass kein:e Tierhalter:in das eigene Haustier abgeben muss, weil die Kosten für die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung nicht eigenständig getragen werden können.

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