Antrag: Landesregierung muss um Erhalt der Bahn-Regionalisierungsmittel kämpfen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                                         Hannover, den 15.03.06
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die CDU/SPD Koalition in Berlin brüskiert mit der geplanten Kürzung der Bahn-Regionalisierungsmittel die Kundinnen und Kunden im öffentlichen Personennahverkehr und konterkariert den Klimaschutz. Mehr Mobilität mit attraktiven Angeboten bei öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen, ist zugleich ein soziales und ein umweltpolitisches Ziel. Es geht um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Bürgerinnen und Bürger durch erreichbare und erschwingliche Verkehrsmittel und um den Schutz der Umwelt durch die Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffe. Diese Ziele gilt es insbesondere angesichts folgender Punkte zu verteidigen:
- Einhaltung der CO2 Minderungsziele und die Notwendigkeit zur Minderung der Feinstaubbelastung in vielen Kommunen:
- die zu erwartende deutliche Zunahme von Mobilitätsbehinderten im Zuge der Alterung der Gesellschaft und
- die zu erwartende infrastrukturelle Ausdünnung in demografischen Schrumpfungsregionen.
Mit der Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurden den Bundesländern als Folge der ersten Stufe der Bahnreform auch die dafür notwendigen finanziellen Mittel übertragen. Die Regionalisierung des SPNV auf der Grundlage dieser Regionalisierungsmittel hat bundesweit die Angebote und die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) spürbar verbessert.
Die große Koalition hat nun jedoch beschlossen die Regionalisierungsmittel zu kürzen, statt sie – wie im geltenden Regionalisierungsgesetz festgeschrieben – turnusmäßig zu erhöhen. Damit würde der Aufwärtstrend im Nahverkehr in das Gegenteil verkehrt. Auch Effizienzsteigerungen können bei weiter wachsenden Energie- und Lohnkosten die vorgesehenen Kürzungen um 11,7 %, die für Niedersachsen 198,4 Mio €Â bis 2010 entsprechen, nicht auffangen.  Â
Die niedersächsische Landesregierung trägt allerdings mit der inzwischen mehrjährigen Praxis der Zweckentfremdung von Teilen der Bundesmittel zur Finanzierung des Landesanteiles der Schülerbeförderung, einen erheblichen Anteil der Verantwortung für die Kürzungsdiskussion auf Bundesebene. Niedersachsen ist mit inzwischen fast 100 Mio € jährlich das Bundesland mit der größten nicht gesetzeskonformen Verwendung der Mittel aus dem Regionalisierungsetat.
Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf,
sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regionalisierungsmittel nicht gekürzt, sondern wie zur Zeit noch gesetzlich vorgeschrieben, erhöht werden. Einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes, die eine Kürzung beinhaltet muss sie sich im Bundesrat verweigern und die Zweckentfremdung der Mittel im eigenen Wirkungskreis umgehend einzustellen.
Begründung
Das geltende Regionalisierungsgesetz sieht vor, dass die Bundesmittel für die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben im Nahverkehr jährlich um 1,5 Prozent steigen. Auf dieser bis zuletzt verlässlichen Basis haben die Bundesländer gemeinsam mit den zuständigen Aufgabenträgern den Nahverkehr auf der Schiene organisiert und bestellt. Mit einer vorzeitigen Kündigung dieser Einigung und der Ankündigung, die Mittel statt zu erhöhen, drastisch kürzen zu wollen, hat die neue Koalition auf Bundesebene nicht nur die laufende konzeptionelle Arbeit der Aufgabenträger in Frage gestellt, sondern grundsätzlich ein falsches verkehrs- und umweltpolitisches Signal gesetzt. Bei Umsetzung der Kürzungspläne würde das Angebot auf der Schiene qualitativ und quantitativ leiden. Initiativen für mehr Qualität und bessere Angebote im öffentlichen Nahverkehr würden auf allen Ebenen verzögert, blockiert oder ganz verhindert. Anstehende Bahnhofs- und Streckenmodernisierungen müssten auf Eis gelegt werden. Statt Verbesserungen im Taktverkehr muss zukünftig mit der Ausdünnung des Angebotes gerechnet werden. Die Kundinnen und Kunden müssten mit zusätzlichen Preissteigerungen rechnen. Die jüngsten Erfolge in dem Bemühen, die Menschen zum Umsteigen vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen, würden konterkariert. Viele würden Bus und Bahn wieder den Rücken kehren, gar nicht erst einsteigen oder in ihrer Mobilität eingeschränkt.
Die niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft hat bereits erklärt, dass der geplante Ausbau der Heidebahn und die Verlängerung der S-Bahn von Hannover nach Hildesheim durch die Kürzungen gefährdet seien.
Die Kürzungen um 11,7 % addieren sich nach Vorausberechnung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) bis 2009 mit den zusätzlich zu erwartenden Steigerungen von mehr als 8% bei den Ausgleichszahlungen an die DB AG für die Zugbestellung, dort sogar zu einer damit erforderlichen Kürzung der bestellten Zugleistungen von 20 %.
Die Bundesregierung kann die Regionalisierungsmittel nicht einseitig kürzen. Sie braucht dafür die Zustimmung der Länder, die über ihre Aufgabenträger langfristige vertragliche Bindungen eingegangen sind.
Widersetzen sich die Länder, bleibt es bei der derzeitigen Regelung. Erst im Jahr 2007 ist turnusmäßig darüber zu verhandeln, in welchem Umfang der Bund den Ländern ab 2008 Mittel zur Bezahlung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Verfügung stellt.
   Â
Fraktionsvorsitzender